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Geschäftsbedingungen
Auftragserteilung
1.
Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen, die aktuelle Anzeigenpreisliste und die Auftragsbestätigung.
2.
Der Verlag behält es sich vor, Anzeigenaufträge abzulehnen.
Auftragsabwicklung
3.
Werden die tarifmäßigen Preisnachlässe in Anspruch genommen, sind Anzeigenaufträge innerhalb eines Kalenderjahres abzuwickeln.
4.
Kann ein Anzeigenauftrag durch einen oder mehrerer Heftausfälle nicht innerhalb eines Rabattjahres durchgeführt werden, so bleibt davon die ursprüngliche Rabattvereinbarung unberührt.
5.
Wird ein Jahresauftrag ohne Verschulden des Verlages nicht erfüllt, so hat der Auftraggeber den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Auftragsvolumen entsprechenden Nachlass dem Verlag zurückzuzahlen.
6.
Die Aufnahme von Anzeigen in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen kann nicht gewährleistet werden. Der Verlag behält sich vor, von der Durchführung auch bereits angenommener Aufträge aus technischen oder anderen Gründen ohne jeden Ersatzanspruch des Auftraggebers zurückzutreten.
7.
Dem Wunsch nach Ausschluss von Mitbewerbern des Anzeigenkunden kann grundsätzlich nicht entsprochen werden.
8.
Textanzeigen und solche, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht sofort als Werbung erkennbar sind, werden durch das Wort "Anzeige" kenntlich gemacht.
9.
Der Verlag gewährleistet die drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe der Anzeige. Geringe Farbtonabweichungen sind im Toleranzbereich des Druckverfahrens begründet. Ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen werden dem Auftraggeber zurückgesandt. Der Auftraggeber hat bei unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine Ersatzanzeige, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Weitergehende Haftungen sind für den Verlag ausgeschlossen.
10.
Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden sie erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Werbetreibende bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche.
11.
Bei fernmündlich veranlassten Änderungen und Abbestellungen übernimmt der Verlag keine Haftung.
12.
Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Sendet der Auftraggeber Probeabzüge nicht bis zum Anzeigenschluss oder einem an deren, seitens des Verlags genannten Termin zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt.
13.
Die Pflicht zur Aufbewahrung von Druckunterlagen endet einen Monat nach Erscheinen der letzten Anzeige.
14.
Beanstandungen sind binnen einer Woche nach Erscheinen zu melden.
Berechnung und Zahlung
15.
Leistet der Auftraggeber keine Vorauszahlung, ist die Rechnung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung netto ohne Abzüge zu zahlen.
16.
Der eventuelle Verzicht auf die Grundfarbe Schwarz bei der Anlage von Anzeigen ist ohne Einfluss auf die Berechnung des Anzeigenpreises.
17.
Der Verlag behält sich vor, das Erscheinen weiterer Anzeigen von der Vorauszahlung des Rechnungsbetrags und von dem Ausgleich etwaiger offener Rechnungen abhängig zu machen.
18.
Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Verzugszinsen in Höhe von 13 Prozent sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann die Ausführung des Auftrags bis zur Bezahlung zurückstellen.
19.
Kosten für die Herstellung von Reinzeichnungen oder anderen Druckvorlagen hat der Auftraggeber zu zahlen. Diese Kosten werden dem Auftraggeber bei Auftragserteilung mitgeteilt und sind Teil des Auftrags.
20.
Bestehen Vorlagen für Mehrfarbanzeigen aus mehr als drei Farbteilen, werden die Herstellungskosten für jedes weitere Farbbild gesondert berechnet.
21.
Bei verspäteter Anlieferung der Druckunterlagen werden dem Auftraggeber alle entstehenden Mehrkosten in Rechnung gestellt.
22.
Bei Betriebsstörungen oder Eingriffen durch höhere Gewalt hat der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn die Aufträge mit 80 Prozent der zugesicherten Druckauflage erfüllt sind. Geringere Leistungen sind aliquot zu berechnen.
23.
Anzeigenaufträge müssen schriftlich erteilt und durch den Verlag schriftlich angenommen werden. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlags.
24.
Der Auftraggeber garantiert dem Verlag, dass die Anzeige gegen keinerlei gesetzliche Bestimmungen verstößt und Rechte Dritter nicht verletzt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Verlag sowie dessen Mitarbeiter hinsichtlich aller Ansprüche, die auf die erschienene Anzeige gegründet werden, schad- und klaglos zu halten sowie für die ihnen selbst entstandenen Nachteile volle Genugtuung zu leisten. Der Verlag und seine Mitarbeiter sind zu einer entsprechenden Prüfung der Anzeige oder eines Entgegnungsbegehrens nicht verpflichtet.
25.
Kostenlose Stornierung der gebuchten Anzeige durch den Auftraggeber ist bis vier Wochen vor Anzeigenschluss möglich. Darüber hinaus besteht die volle Zahlungsverpflichtung im Ausmass des erteilten Auftrags.
26.
Wird ein Partnerpaket während eines Kalenderjahres storniert, so werden alle Rabatte und Posttarif-Vergünstigungen nachverrechnet. Als Nachverrechnungsgrundlagen für die Versandkosten für Tip-On-Cards, Beilagen, Beihefter und Ähnliches kommen die jeweiligen landesüblichen Posttarife zur Anwendung, die verrechnet würden, wenn die Werbeunterlagen separat, also nicht mit dem Magazin FONDS professionell gemeinsam, versendet würden.
27. Gerichtsstand: Wien
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