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Print Deutschland |
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| Geschäftsbedingungen |
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| Auftragserteilung |
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| 1. |
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Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen,
die aktuelle Anzeigenpreisliste und die Auftragsbestätigung. |
| 2. |
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Der Verlag behält es sich vor, Anzeigenaufträge
abzulehnen. |
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| Auftragsabwicklung |
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| 3. |
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Werden die tarifmäßigen Preisnachlässe
in Anspruch genommen, sind Anzeigenaufträge innerhalb eines Kalenderjahres
abzuwickeln. |
| 4. |
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Kann ein Anzeigenauftrag durch einen oder mehrerer
Heftausfälle nicht innerhalb eines Rabattjahres durchgeführt
werden, so bleibt davon die ursprüngliche Rabattvereinbarung unberührt. |
| 5. |
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Wird ein Jahresauftrag ohne Verschulden des Verlages
nicht erfüllt, so hat der Auftraggeber den Unterschied zwischen dem
gewährten und dem der tatsächlichen Auftragsvolumen entsprechenden
Nachlass dem Verlag zurückzuzahlen. |
| 6. |
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Die Aufnahme von Anzeigen in bestimmten Nummern, bestimmten
Ausgaben oder an bestimmten Plätzen kann nicht gewährleistet
werden. Der Verlag behält sich vor, von der Durchführung auch
bereits angenommener Aufträge aus technischen oder anderen Gründen
ohne jeden Ersatzanspruch des Auftraggebers zurückzutreten. |
| 7. |
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Dem Wunsch nach Ausschluss von Mitbewerbern des Anzeigenkunden
kann grundsätzlich nicht entsprochen werden. |
| 8. |
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Textanzeigen und solche, die aufgrund ihrer Gestaltung
nicht sofort als Werbung erkennbar sind, werden durch das Wort "Anzeige"
kenntlich gemacht. |
| 9. |
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Der Verlag gewährleistet die drucktechnisch einwandfreie
Wiedergabe der Anzeige. Geringe Farbtonabweichungen sind im Toleranzbereich
des Druckverfahrens begründet. Ungeeignete oder beschädigte
Druckunterlagen werden dem Auftraggeber zurückgesandt. Der Auftraggeber
hat bei unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der
Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine Ersatzanzeige, jedoch
nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt
wurde. Weitergehende Haftungen sind für den Verlag ausgeschlossen. |
| 10. |
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Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht
sofort erkennbar, sondern werden sie erst beim Druckvorgang deutlich,
so hat der Werbetreibende bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche. |
| 11. |
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Bei fernmündlich veranlassten Änderungen
und Abbestellungen übernimmt der Verlag keine Haftung. |
| 12. |
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Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen
Wunsch geliefert. Sendet der Auftraggeber Probeabzüge nicht bis zum
Anzeigenschluss oder einem an deren, seitens des Verlags genannten Termin
zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt. |
| 13. |
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Die Pflicht zur Aufbewahrung von Druckunterlagen endet
einen Monat nach Erscheinen der letzten Anzeige. |
| 14. |
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Beanstandungen sind binnen einer Woche nach Erscheinen
zu melden. |
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| Berechnung und Zahlung |
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| 15. |
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Leistet der Auftraggeber keine Vorauszahlung, ist die
Rechnung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung netto ohne Abzüge
zu zahlen. |
| 16. |
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Der eventuelle Verzicht auf die Grundfarbe Schwarz
bei der Anlage von Anzeigen ist ohne Einfluss auf die Berechnung des Anzeigenpreises. |
| 17. |
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Der Verlag behält sich vor, das Erscheinen weiterer
Anzeigen von der Vorauszahlung des Rechnungsbetrags und von dem Ausgleich
etwaiger offener Rechnungen abhängig zu machen. |
| 18. |
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Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Verzugszinsen
in Höhe von 13 Prozent sowie die Einziehungskosten berechnet. Der
Verlag kann die Ausführung des Auftrags bis zur Bezahlung zurückstellen. |
| 19. |
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Kosten für die Herstellung von Reinzeichnungen
oder anderen Druckvorlagen hat der Auftraggeber zu zahlen. Diese Kosten
werden dem Auftraggeber bei Auftragserteilung mitgeteilt und sind Teil
des Auftrags. |
| 20. |
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Bestehen Vorlagen für Mehrfarbanzeigen aus mehr
als drei Farbteilen, werden die Herstellungskosten für jedes weitere
Farbbild gesondert berechnet. |
| 21. |
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Bei verspäteter Anlieferung der Druckunterlagen
werden dem Auftraggeber alle entstehenden Mehrkosten in Rechnung gestellt. |
| 22. |
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Bei Betriebsstörungen oder Eingriffen durch höhere
Gewalt hat der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten
Anzeigen, wenn die Aufträge mit 80 Prozent der zugesicherten Druckauflage
erfüllt sind. Geringere Leistungen sind aliquot zu berechnen. |
| 23. |
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Anzeigenaufträge müssen schriftlich erteilt
und durch den Verlag schriftlich angenommen werden. Erfüllungsort
ist der Sitz des Verlags. |
| 24. |
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Der Auftraggeber garantiert dem Verlag, dass die Anzeige
gegen keinerlei gesetzliche Bestimmungen verstößt und Rechte
Dritter nicht verletzt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Verlag
sowie dessen Mitarbeiter hinsichtlich aller Ansprüche, die auf die
erschienene Anzeige gegründet werden, schad- und klaglos zu halten
sowie für die ihnen selbst entstandenen Nachteile volle Genugtuung
zu leisten. Der Verlag und seine Mitarbeiter sind zu einer entsprechenden
Prüfung der Anzeige oder eines Entgegnungsbegehrens nicht verpflichtet. |
| 25. |
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Kostenlose Stornierung der gebuchten Anzeige durch
den Auftraggeber ist bis vier Wochen vor Anzeigenschluss möglich.
Darüber hinaus besteht die volle Zahlungsverpflichtung im Ausmass
des erteilten Auftrags. |
| 26. |
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Wird ein Partnerpaket während eines Kalenderjahres storniert, so werden
alle Rabatte und Posttarif-Vergünstigungen nachverrechnet. Als
Nachverrechnungsgrundlagen für die Versandkosten für Tip-On-Cards, Beilagen,
Beihefter und Ähnliches kommen die jeweiligen landesüblichen Posttarife zur
Anwendung, die verrechnet würden, wenn die
Werbeunterlagen separat, also nicht mit dem Magazin FONDS professionell
gemeinsam, versendet würden. |
| 27. |
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Gerichtsstand: Wien |