FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 2/2018

V erbilligte Restkarten für die Theaterpremiere, spannen- de Serien in der Mediathek, ein neues Geheimtipp-Restaurant im Nachbarort – es gibt viele hilf- reiche Dinge, von denen man eher zufällig erfährt. In diese Kategorie fallen wohl auch die zusätzlichen Informationen, die Anleger und ihre Berater zu vielen Fonds erhal- ten können, ohne bislang davon gewusst zu haben. So können Investoren seit gut einem Jahr zu zahlreichen deutschen Fonds Monat für Monat das komplette aktuelle Portfolio einsehen, statt wie früher nur jedes halbe Jahr Rechenschaftsberichte zu erhalten, die bei Veröffentlichung oft schon mehrere Monate alt sind. Zu verdanken haben die Anle- ger die detaillierten Einblicke der Finanzaufsicht Bafin. Die Behörde stellte im November 2015 fest, dass „Anleger ein- und desselben Publikums- Investmentvermögens zu unterschiedlichen Zeitpunkten oder in unterschiedlichem Aus- maß Kenntnis über die Vermögensgegen- stände im Portfolio (...) erhalten“. So würden „einem Teil der Anleger eines Publikums- fonds – zum Beispiel Banken und Versiche- rungen – Informationen (...) zur Verfügung gestellt, die dem anderen Teil – in der Regel den Privatanlegern – trotz expliziter Nachfra- ge vorenthalten werden“. Die Finanzaufsicht wertete diese Praxis als Verstoß gegen die Pflicht der Investmentgesellschaften, eine „fai- re Behandlung“ der Anleger in Publikums- fonds sicherzustellen, und gab den Anbietern bis März 2017 Zeit, für Abhilfe zu sorgen. Umständlicher Zugang Dem ist die Branche selbstverständlich nachgekommen, auch wenn sich die Begeis- terung darüber in Grenzen gehalten haben dürfte. Sonderlich leicht machen es die großen Anbieter den Privatanlegern jedenfalls nicht, an die Reportings für die professionellen Investoren zu kommen, wie eine kleine Um- frage von FONDS professionell zeigt. Union Investment beispielsweise veröffentlicht auf den Fondspreisseiten und in den Verkaufspro- spekten der deutschen Publikumsfonds eine Telefonnummer, unter der sich Anleger mel- den können. Die Deka gibt eine E-Mail- Adresse an, Amundi beides. Ein Sprecher von Allianz Global Investors meinte, die Kunden sollten die zusätzlichen Informationen am bes- ten über die depotführende Stelle anfordern. Etwas komfortabler hat die DWS das The- ma gelöst: Im Bereich „Downloads“ gibt es einen Button „Zusätzliche Dokumente“. Dort können Anleger ihre Daten samt Depotnum- mer angeben und auswählen, welchen Report sie gern per E-Mail erhalten würden. Univer- sal-Investment wiederum stellt Berichte ohne Detailinformationen, etwa den VAG-Report, frei zugänglich zum Download zur Verfü- gung. Andere Dokumente müssen angefordert werden. Allianz Global Investors, Deka und DWS haben die Bafin-Vorgaben zur Anle- gergleichbehandlung übrigens auch für ihre Luxemburger Fonds umgesetzt, obwohl sie dazu nicht verpflichtet waren. Die Dokumente, die Privatanleger anfor- dern können, sind zum Teil harte Kost. Das zeigt sich am Beispiel der Solven- cy-II-Reportings, die Versicherer benötigen, um ihren Meldepflich- ten nachzukommen. Selbster- klärend ist dieser Zahlenfriedhof jedenfalls nicht. Doch wer weiß, wonach er sucht, wird fündig: In der 17. Zeile der entsprechenden Tabelle finden sich beispielsweise die einzelnen Positionen des Fonds, in Spalte 26 dann deren Portfoliogewicht. „Ein Anleger erhält von uns auf Anfrage nicht nur die aufsichts- rechtlich geforderten Dokumente“, sagt Stefan Eich, Leiter Strategi- sches Produktmanagement der Deka. „Wenn er sich beispielsweise für die Portfoliostruktur oder das Risikoprofil seines Fonds interes- siert, prüfen wir, welche Informa- tionen wir anderen Anlegern zur Verfügung gestellt haben – das kann zum Beispiel auch eine Prä- sentation für Investoren sein. Diese stellen wir dem Kunden dann ebenso zur Verfügung.“ Die Nachfrage der Anleger hält sich aller- dings in engen Grenzen, berichtet Eich. „Es kommt so gut wie nie vor, dass ein Privat- anleger über die auf unserer Website hinaus publizierten Informationen zusätzliche Doku- mente zu seinem Fonds anfordert“, sagt er. Ob das am fehlenden Interesse der Privatkunden liegt oder schlicht daran, dass sie noch nie von diesemAngebot gehört haben, ist offen. Übersichtlicher Zweiseiter Mindestens ein kleiner Fondsanbieter geht deutlich offensiver mit der geforderten Trans- parenz um: Veritas Investment stellt unter anderem das Solvency-II-Reporting jedes Fonds von sich aus auf die Website. Abrufen kann dieses und andere Dokumente jeder Interessent. Ein Nachweis, dass er tatsächlich Fondsanteile hält, ist nicht erforderlich. Da- rüber hinaus veröffentlicht der Frankfurter Asset Manager jeden Monat die komplette Vermögensaufstellung seiner Fonds auf einem übersichtlichen Zweiseiter – freiwillig, ganz ohne Bafin-Vorgabe. BERND MIKOSCH | FP Investmenthäuser versorgen Profianleger in Publikumsfonds mit aktuellen Zusatz- informationen. Diese müssen sie auf Nachfrage auch Privatanlegern offenlegen. Versteckte Transparenz Anleger müssen auf den Portalen der meisten Anbieter schon mit der Lupe suchen, um den Hinweis auf „zusätzliche Dokumente“ zu ihren Fonds zu finden. Foto: © Bits and Splits | stock.adobe.com 254 www.fondsprofessionell.de | 2/2018 vertrieb & praxis I anlegerinformationen

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