FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 2/2018

W enn jemand mit Geld umgehen kann, dann ja wohl die Bank. Viel- leicht gelingt es den Politikern nicht immer, den Überblick über die Einnahmen und Ausgaben des Staates zu behalten – aber zumindest die Bank müsste das in ihrem Geschäft doch schaffen. Sollte man meinen. Ganz trivial ist das aber nicht, wie sich am Beispiel der Bestandsprovisionen zeigt. Mifid II zwingt die Branche zu einer nie gekannten Kostentransparenz. Und in diesem Zuge fällt eben auch auf, dass der Überblick an der einen oder anderen Stelle verloren geht. In der Vergangenheit war das halb so wild, doch unter dem Regiment der EU-Finanzmarkt- richtlinie sind solche Schlampereien verboten. Doch von vorn: Mifid II schreibt seit 3. Ja- nuar vor, dass Bestandsprovisionen in der Ver- mögensverwaltung und in der Honorarbera- tung an den Kunden ausgekehrt werden müs- sen. Und in der Anlageberatung haben Ban- ken gegenüber jedem einzelnen Endkunden pro Fonds exakt die Höhe der Provision zu deklarieren, die dem Institut dank seines In- vestments zugeflossen ist. Der Betrag ist ein- mal jährlich im sogenannten Ex-post-Kosten- ausweis aufzuführen, den der Anleger Anfang 2019 erstmals für das laufende Jahr erhalten wird. In der Theorie klingt die Sache einfach: Die Kapitalverwaltungsgesellschaft zahlt die Be- standsprovision aus, die Bank leitet sie weiter oder weist sie zumindest aus. Einnahmen hier, Ausgaben dort – so schwierig kann das nicht sein. Ist es aber. Darum greifen zahlreiche In- stitute inzwischen auf die Hilfe spezialisierter Häuser wie der Fondsplattform Attrax oder des Maklerpools Fondsnet zurück. Genau nachrechnen Da ist zum einen die Einnahmenseite. Frü- her kontrollierten die wenigsten Banken, ob die KVG ihnen überhaupt die korrekte Sum- me überwiesen hat. Sie verließen sich mehr oder weniger blind auf die Fondsanbieter – bis Mifid II nun manchen Verantwortlichen wachgerüttelt hat. Leicht fällt diese Kontrolle jedoch nicht. „Die Provisionsaufstellungen der KVGen sind häufig ziemlich intransparent“, sagt Fondsnet-Geschäftsführer Georg Korn- mayer. „Das erinnert nicht selten an eine Art Fresszettel, auf dem eine Zahl steht – ohne jegliche Berechnung, wie diese Summe zu- stande kommt.“ Einen branchenweiten Standard, wie die Bestandsprovision genau ermittelt wird, gibt es nicht. Je nach KVG erfolgt die Berechnung mal tagesgenau, mal auf Basis des Volumens zu einem monatlichen Stichtag. Auch Durch- schnittsbetrachtungen sind üblich. „Wir ermit- teln die Provisionen analog zu den Verfahren, die die jeweilige Fondsgesellschaft anwen- det“, sagt Uwe Dietl, der bei Attrax den Ver- trieb an institutionelle Kunden leitet. Derzeit hat Attrax zehn unterschiedliche Berech- nungsmethoden implementiert. Damit sind Dietl zufolge über 99 Prozent des relevanten Marktes abgedeckt. Alles andere als einfach ist zudem der Um- gang mit Ausschüttungen, Fondssplits und Fondsfusionen. „Auch solche Details müssen berücksichtigt werden“, betont Dietl. Und weil die Sache so komplex ist, vertrauen sogar manche Fondsgesellschaften eher auf die At- trax-Berechnungen als auf ihre eigenen. „Wir berechnen schon seit 13 Jahren in Euro und Cent, welche Bestandsprovision wir von den Fondsgesellschaften zu bekommen haben“, sagt Dietl. Diese Erfahrung kommt seinem Haus nun zugute. Auch ein Inkasso- verfahren hat die Plattform aufgebaut: Über- weist eine KVG zu wenig Provision, fordert Attrax den Restbetrag ein. Einen solchen Ser- vice bietet auch Fondsnet an. „Wir stellen im Geschäftsbereich Fund-Servicing unter ande- rem eine sogenannte Provisionserwartungs- rechnung auf, in der wir ermitteln, wie viel Geld von den einzelnen KVGen an unsere in- stitutionellen Kunden fließen müsste“, berich- tet Kornmayer. 37,5 Millionen Einzeldaten Mit „Provisionserwartungsrechnung“ und KVG-Inkasso hat eine Bank die Einnahmen- seite endlich im Griff. Doch die Ausgabensei- te ist genauso komplex. Bei 10.000 Depots mit je drei Fonds sind für eine exakte Provi- sionsabrechnung rund 37,5 Millionen Einzel- daten im Jahr nötig, rechnet Attrax-Manager Dietl vor. „Es ist kaum möglich, eine solche Datenmenge manuell mit Excel bewältigen zu wollen“, erklärt er. Mifid II zwingt Banken dazu, Bestandsprovisionen exakt dem jeweiligen Endkunden zuzuordnen. Das ist gar nicht so einfach. Dienstleister mit Expertise in der Provisionsabrechnung können jetzt richtig punkten. Komplizierte Aufteilung Ein Gleis teilt sich in mehrere einzelne: Wenn Banken von Kapitalverwaltungsgesellschaften aggregierte Bestands- provisionen erhalten, müssen sie diese nun genauestens nach Kunde und Fonds aufteilen. Foto: © Klaus Eppele | stock.adobe.com 278 www.fondsprofessionell.de | 2/2018 bank & fonds I provisionsabrechnung

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