FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 2/2018

längst nicht ausgestanden. Der Grund: Zum einen war Böttcher der Ansicht, ihr fehlten immer noch Courtagen aus ihrer aktiven Zeit bei der Wifo. Zum anderen zog sich die Über- tragung ihrer Bestände aus etwa 1.600 Verträ- gen eine ganze Weile hin, sodass weiterhin Bestände bei der Wifo lagen. „Und zum Drit- ten hat der Pool mir meinen Zugang zum Abrechnungstool gesperrt“, sagt Böttcher. Sie habe also nicht prüfen können, welche Be- standscourtagen ihr eigentlich zustanden, da sie die Abrechnungen nicht einsehen konnte. Nachdem sie im August 2015 einen Rechts- anwalt beauftragt hatte, der die Auszahlung der Böttchers Meinung nach fehlenden Cour- tagen forderte, habe die Wifo die Zahlungen für die noch beim Pool verbliebenen Bestände wenig später ganz eingestellt. Zugang verweigert Die Wifo widersprach diesen Aussagen und erklärte über einen Rechtsanwalt, die Courta- gen seien korrekt abgerechnet worden. Auch das Tool habe der Pool nicht gesperrt. In der Korrespondenz zwischen den Rechtsanwälten der Wifo und der Maklerin findet sich ein Schreiben, in dem die Wifo erklärt, Böttcher sei am 19. November 2015 nachweisbar auf der Homepage des Pools gewesen. „Das stimmt, ich konnte ja auch auf die Seite, nicht aber in das Tool“, sagt Böttcher. Es folgt ein monatelanger Rechtsstreit. Da die Maklerin keine Abrechnungen einsehen kann, wendet sie sich direkt an die Versiche- rer, um zu erfahren, welche Courtagen an die Wifo gezahlt worden sind. Die Wifo erklärt, da der Maklerpool die Vertragsbeziehungen zu den Unternehmen habe und nicht Böttcher selbst, handle sie möglicherweise rechtswidrig und bringe den Pool außerdem in Misskredit. Sie soll eine Unterlassungserklärung unter- schreiben, tut es aber nicht. Schließlich hat auch die Wifo von dem Hin und Her genug. Böttcher habe die Geschäftsführung regelrecht mit E-Mails „bombardiert“, heißt es. Zwei Vergleiche So lenkt der Maklerpool ein und bietet den ersten Vergleich an: Mit einer Zahlung von 1.000 Euro sollen alle Courtagen aus der Zeit bis zum Ende der Geschäftsbeziehung abge- golten sein. Böttcher lässt sich im März 2016 darauf ein. Im Januar 2017 wird ein weiterer Vergleich geschlossen. Diesmal erhält Bött- cher eine Zahlung über 875 Euro für die Courtagen aus den Beständen, die seit ihrer Kündigung noch bei der Wifo lagern. Schließlich erwirkt die neue Anwältin, de- ren Mandantin die Maklerin inzwischen ist, im Juli 2017, dass Böttcher wieder Zugang zum Wifo-Tool erhält. „Und da habe ich die Abrechnungen dann eingesehen“, sagt sie. Es habe zahlreiche gegeben, für die keine Cour- tagen geflossen seien. Zudem habe der Pool die 875 Euro ins Sollsaldo gesetzt. Im Abrechnungs-Tool sieht es also so aus, als schulde die Maklerin diese Summe der Wifo. „Im November 2019 wird der letzte meiner Verträge aus der Stornohaftung heraus sein“, sagt Böttcher. Über 50 Prozent seien jetzt schon nicht mehr in der Stornohaftung. „Die Wifo könnte die entsprechenden Stornore- serven eigentlich ganz oder zumindest teilwei- se auszahlen“, findet die Maklerin. Dies lehne der Pool jedoch ab. Rechtlich ist er auch nicht dazu verpflichtet. Böttcher überlegt nun, was geschieht, wenn die etwa 7.000 Euro an Stor- noreserve fällig werden. Auf die Frage, ob die 875 Euro, die im Sollsaldo stehen, von dieser Summe dann abgezogen würden, bekomme sie jedoch keine Antwort. Zuverlässige Partner Die Maklerin ist heute froh, dass sie mit ih- ren 15 Anbindungen Geschäftspartner hat, auf die sie sich verlassen kann. „Einen solchen Nervenkrieg wie mit der Wifo möchte ich wirklich nicht noch einmal erleben“, sagt sie. Und so ganz zur Ruhe kommen wird sie wohl erst, wenn sie 2019 endlich auch ihre Storno- reserve zurückhat. ANDREA MARTENS | FP Fünf Tipps: Das sollten Makler bei der Wahl des Pools beachten 1. Bei Kollegen umhören: Fragen Sie andere Versicherungsmakler nach ihren Erfahrungen mit Maklerpools. So erfahren Sie am ehesten, wenn es Probleme mit bestimmten Unternehmen gibt. Lassen Sie sich aber nicht darauf ein, wenn ein Kollege eine angeblich gute „Kontaktperson“ hat, die Sie an einen Pool vermittelt. 2. Direkt zum Pool: Versicherungsmakler sollten sich auf direktem Weg an einen Pool wenden, dem sie sich anschließen möchten. Dafür brauchen sie keine Mittelspersonen, die den Kontakt herstellen. Zwar haben viele Pools in einzelnen Regionen An- sprechpartner, die sogenannten Regionaldirektoren. Diese sind oft beim Maklerpool fest angestellt und betreuen die Partner vor Ort. Sie erhalten aber keinen Anteil an den Courtagen der Makler. Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie es wirklich mit einem Regio- naldirektor zu tun haben, fragen Sie vorsichtshalber beim Pool nach. 3. Nach den Courtagen fragen: Vermittler sollten sich genau erläutern lassen, wann und wie der Pool die Courtagen durchleitet. Sie müssen wissen, zu wel- chen Zeitpunkten und in welcher Form die Abrechnung erfolgt. Fragen Sie auch nach, ob der Pool sicherstellt, dass jeder Vermittler stets Zugriff auf sein Abrech- nungstool hat. Selbstverständlich sollte Ihr Ansprech- partner Ihnen von sich aus erläutern, ob ein Teil der Courtagen des Maklers einbehalten wird oder ob der Pool sich seine Dienste über eine Gebühr honorieren lässt. Fragen Sie auch nach, ob eine Stornoreserve einbehalten wird. Können Sie mit einzelnen Begriffen wie „Risikoprämie“ nichts anfangen, lassen Sie sich erläutern, was darunter zu verstehen ist. 4. Verträge genauestens lesen: So banal es auch klingen mag: Vermittler sollten die Verein- barung mit dem Pool sehr genau lesen, bevor sie ihre Unterschrift darunter setzen. Lassen Sie sich nicht drängen, und nehmen Sie die Unterlagen im Zweifelsfall lieber mit nach Hause, um sie dort in Ruhe zu studieren. 5. Nach Bestandsübertragungen erkundigen: Für den Fall, dass Sie später einmal den Pool wechseln oder Ihre Bestände auf eine Direktan- bindung übertragen möchten, sollten Sie sich absichern. Lassen Sie sich erklären, ob dies pro- blemlos möglich ist. Manche Maklerpools sagen den Vermittlern schriftlich fest zu, dass sie ihre Verträge jederzeit übertragen können. Das ist die beste Variante. Nicht gleich alles unterschreiben: Vermittler sollten sich Zeit nehmen, um die Verträge mit Maklerpools gründlich zu studieren. » Weil die Wifo mir den Zugang zum Abrechnungstool sperrte, konnte ich lange Zeit keine Courtageabrechnungen mehr einsehen. « Ilona Böttcher, Versicherungsmaklerin Foto: © Gina Sanders | stock.adobe.com 320 www.fondsprofessionell.de | 2/2018 fonds & versicherung I cour tagen

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