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09.02. | 2012

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Steuer-Reporting: Massiver Einfluss auch auf Versicherungen

Versicherer befinden sich nicht im Hauptfokus von FATCA (Foreign Account Tax Compliance Act), dennoch können die Auswirkungen der US-Regelungen über das Steuer-Reporting einen massiven Einfluss auf die bisherige Geschäftspraxis bedeuten. Das geht aus einer aktuellen Studie der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft KPMG Austria hervor. Wer genau und in welchem Ausmaß betroffen ist, ist noch unklar. Die derzeit größten Herausforderungen für Versicherungsunternehmen bestehen daher darin, Kunden und Produkte, die der Meldepflicht unterliegen, zu identifizieren.

Die Fakten zu FATCA
Alle Finanzinstitute mit Sitz außerhalb der USA (sogenannte „FFIs“ – Foreign Financial Institutions) sind laut FATCA verpflichtet, in den USA steuerpflichtige Personen und deren Sparprämienanteil („Cash Value“) an den Internal Revenue Service (IRS) zu melden. Ausländische Finanzinstitutionen können zum 30. Juni 2013 eine Offenlegungsvereinbarung mit IRS unterzeichnen, eine stufenweise Einführung der Anforderungen erfolgt dann bis 2015. Die Teilnahme ist grundsätzlich freiwillig, jedoch werden nicht teilnehmende FFIs vorbehaltlich mit einer 30-prozentigen Quellensteuer auf alle US-Erträge und in weitere Folge mit massiven geschäftlichen Einschränkungen konfrontiert.

Fondsgebundene im Brennpunkt
Die im März 2010 verabschiedete Regelung zum Steuer-Reporting betrifft nicht nur die Banken – wie zunächst angenommen –, sondern auch bestimmte Versicherungsunternehmen. Nach derzeitigem Stand der FATCA sind Rückversicherungen sowie Sach- und Haftpflichtversicherungen nicht in der FFI-Definition erfasst. Es wird davon ausgegangen, dass alle Produkte, die „ein inhärentes Steuerhinterziehungsrisiko“ in sich bergen, unter FATCA-Gesichtspunkten zu berücksichtigen sind, erklärt Steuerexperte Ulf Zehetner von KPMG. Dies sei vor allem bei solchen Versicherungsprodukten der Fall, welche einen Versicherungsschutz samt einer Investmentkomponente beinhalten, wie dies zum Beispiel bei fondsgebundenen Lebensversicherungen der Fall ist.

Im Sinne der Vermeidung eines Strafsteuerabzuges wird es daher erforderlich sein, „die gesamte Wertschöpfungskette eines Versicherungsprodukts zu betrachten“, konstatiert Zehetner. Bei einer fondsgebundenen Lebensversicherung bedeute dies, alle vorgelagerten FFIs zu analysieren und sicherzustellen, dass keine nicht mitwirkenden Auslandsgesellschaften als Akteure vertreten sind. 

Weitreichende Pflichten
Eine vollständige Aufzählung von Produkten und Produktarten, die FATCA unterliegen, existiert derzeit jedoch nicht. „Versicherungsunternehmen sind daher angehalten, ihr Produktuniversum zu analysieren“, so Zehetner. Eine Herausforderung werden auch die Anforderungen im Rahmen des Kundenidentifizierungsprozesses darstellen. Versicherer müssen daher ihren Kundenkontakt intensivieren, um die erforderlichen Informationen und Daten sammeln zu können. Das werde laut KPMG weitreichende Auswirkungen auf „die Prozess- und IT Landschaft der betroffenen Institute“ haben. (dw)

Die vollständige Studie mit einer Auflistung evtl. betroffener Produkte finden Sie hier.

 

Quelle:FONDS professionell

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