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14.02. | 2012

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BaFin warnt vor "EVV Group"

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt auf ihrer Homepage vor der „EVV Group“. Das Unternehmen ist kein nach Paragraf 32 Kreditwesengesetz (KWG) zugelassenes Institut, das heißt, ihm ist das Betreiben von Bank- oder Finanzdienstleistungsgeschäften nicht erlaubt. Das Unternehmen beziehungsweise dessen vermeintliche inländische Niederlassung („EVV Group Germany“) ist nicht in einem deutschen Handelsregister eingetragen und unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.

Die Aufsichtsbehörde habe Grund zu Annahme, dass das Unternehmen mit Finanzdienstleistungen an das Publikum herantrete, die einer Erlaubnis nach KWG bedürfen. Auch die von der EVV Group bezüglich ihres Geschäftssitzes angegebenen Adressen in Hohberg und Frankfurt am Main sind keinem Unternehmen mit dieser Bezeichnung zuzuordnen, heißt es. Auf ihrer Website gibt die EVV Group unrichtigerweise an, dass sie bei der BaFin registriert sein und vor ihr beaufsichtigt werde. (dw)

 

Quelle:FONDS professionell

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