
DWS Concept Kaldemorgen: Update
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AnzeigeProvisionsabgabeverbot: BaFin geht in Revision
Der Rechtstreit um das Provisionsabgabeverbot beim Verkauf von Versicherungen zwischen der Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin und dem Finanzvermittller AVL geht in die nächste Runde. Die BaFin hat bereits Mitte Dezember beim Bundesverwaltungsgericht Sprungrevision gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt eingelegt.
Zum Hintergrund: AVL hatte letztes Jahr gegen die BaFin geklagt, weil die Behörde unter Berufung auf eine Verordnung von 1934 der AVL Bußgelder in Höhe von 100.000 Euro angedroht hatte, da das Unternehmen aus Weinstadt bei Stuttgart Kunden Abschlussprovisionen zurückerstattet hatte. Das Frankfurter Verwaltungsgericht hatte die antiquierte Verordnung dann im Oktober als unzeitgemäß gekippt und Versicherungsvertretern und Finanzvertrieben erlaubt, Provisionen aus Versicherungsverkäufen an ihre Kunden weiterzuleiten. Allerdings hatte das Gericht der Behörde die Möglichkeit einer Sprungrevision gelassen (FONDS professionell Online berichtete).
Mit der Sprungrevision wird sich nun das höchste Gericht mit der Frage auseinandersetzen, inwiefern Versicherungsvermittler Teile ihrer Provisionen abgeben dürfen. „Wir begrüßen ausdrücklich, dass das unsägliche und wettbewerbsfeindliche Provisionsabgabeverbot nun höchstrichterlich überprüft wird und wir nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts endlich Rechtssicherheit haben werden“, erklärt Uwe Lange, Inhaber von AVL.
Lange zeigte sich weiterhin verwundert darüber, dass sich die BaFin offensichtlich hinter die Interessen der Versicherungslobby stellt: „Dies überrascht umso mehr, nachdem sich erst kürzlich das Ministerium für Verbraucherschutz in Berlin für die Abschaffung des Provisionsabgabeverbotes stark gemacht hat.“ Er verweist auf die vom Verbraucherministerium begrüßte Novellierung des Finanzanlagen-Vermittler- und Vermögensanlagerecht durch den Bundestag, wonach neben anderen neuen Bestimmungen (FONDS professionell Online berichtete) Provisionen beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung auf neun Monatsbeiträge begrenzt werden. Außerdem soll die Stornohaftung auf fünf Jahre verlängert werden. (jb)
Quelle:FONDS professionellFinanzvertriebe
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