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DWS Covered Bond Fund: Update

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22.02. | 2012

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BGH-Urteil: Anlageberater muss über Ermittlungen informieren

Die in Köln erscheinende "Monatsschrift für Deutsches Recht" berichtet in ihrer aktuellen Ausgabe, dass ein Anlageberater Kunden ungefragt darüber informieren muss, wenn gegen Verantwortliche eines Fonds strafrechtliche Ermittlungen laufen. Die Zeitschrift beruft sich auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe, wonach der Anlageberater nicht warten darf, bis Anklage erhoben oder es sogar zu einer Verurteilung gekommen ist.

Aufklärungspflicht betrifft auch Seriosität der Fondsverantwortlichen
In der Urteilsbegründung betonte das Gericht, dass ein Anlageberater die Pflicht habe, seine Kunden über alle Eigenschaften und Risiken richtig und vollständig zu informieren – dies gelte jedenfalls für alle Tatsachen, die für dessen Anlageentscheidung von Bedeutung seien oder auch aus naheliegenden Gründen sein könnten. Diese Aufklärungspflicht beziehe sich nicht nur auf das konkrete Anlageobjekt, sondern selbstverständlich auch auf Informationen zur Seriosität der Fondsverantwortlichen. Den Schadensersatzanspruch des Kunden durch Verletzung dieser Aufklärungspflicht sieht der BGH im konkreten Fall daher ebenfalls als gegeben an. (mb)

Quelle:FONDS professionell

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