|
Die Staatsanwaltschaft Dortmund hat fast 1.000 Anleger des in die Schlagzeilen geratenen Recker-Fonds angeschrieben und ihnen eröffnet, dass sie nunmehr als „mögliche Geschädigte“ gelten. Das teilte die auf Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei KWAG aus Bremen und Hamburg mit.
Dem Fondsinitiator Georg Recker wird vorgeworfen, Gelder unter Vorspiegelung falscher Tatsachen eingesammelt zu haben, um sich persönlich zu bereichern. Im Zuge des noch andauernden Ermittlungsverfahrens seien die Konten der Fondsgesellschaften, als auch die persönlichen Konten Reckers zugunsten der Anleger gepfändet worden.
Nach Ansicht von KWAG-Rechtsanwalt Dr. Oliver Fawzy sind die Anleger nun unausweichlich mit der Frage konfrontiert, ob sie zur Sicherung ihrer Einlagen rechtliche Schritte gegen die Fondsgesellschaft und die dahinterstehenden Personen einleiten: „Wir werden bereits in der kommenden Woche für mehrere Mandanten die ersten Schadensersatzklagen bei Gericht einreichen.“ Als mögliche Anspruchsgegner kommen dabei nicht nur die Fondsgesellschaft und der Fondsinitiator Georg Recker, sondern auch die mit dem Vertrieb der Anlage betrauten Finanzdienstleister und der Geschäftsführer der Treuhandgesellschaft L&R, Markus Lachs, in Betracht.
Der Fonds plante den Bau eines 1.000-Zimmer-Luxushotels am Persischen Golf. Eigentlich sollte das Haus bereits im Sommer 2007 bezugsfertig sein. Seit Monaten ist laut Gieschen kein Baufortschritt zu sehen. Das Fondsvolumen umfasst laut Prospekt rund 142 Millionen Euro. Wie viel allerdings tatsächlich eingezahlt wurden, ist bis heute offen. Die Mindestbeteiligung lag bei 10.000,- Euro. Recker hatte eine optimistische Ausschüttung von neun bis 12 Prozent prognostiziert.
Recker seinerseits bezeichnet die Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft in einem Schreiben an die Anleger als „abenteuerlich“. Angeblich habe die Fondsgesellschaft „freiwillig jede Buchung, jeden Vertrag und alle weiteren Dokumente zur Verfügung gestellt“. Eine Behauptung, die nach Fawzys Ansicht leicht zu widerlegen ist. So seien etwa die Verträge, die mit der in Dubai ansässigen Recker-Firma über die Umsetzung des Bauvorhabens geschlossen wurden, bislang unbekannt: „Auch über den ominösen Großinvestor aus der Karibik, der sich angeblich mit 107,5 Millionen Euro am Fonds beteiligte, schweigt sich Recker aus.“ Der Fondsinitiator ist daher nach wie vor verdächtig, seinen wichtigsten Anleger schlicht erfunden zu haben. „Dabei wäre es ihm durch Vorlage eines entsprechenden Einzahlungsbelegs ohne weiteres möglich, den Verdacht umgehend aus der Welt zu räumen“, sagt Fazwy.
Stattdessen mahnt Recker seine Anleger weiter zu Geduld und verweist auf die angeblich anstehende Rückabwicklung. Der Erfolg scheint indes zweifelhaft. Fawzy: „Der von Recker geplante Grundstücksverkauf ist vollständig intransparent.“ Weder sei den Anlegern der seinerzeitige Kaufpreis mitgeteilt, noch der Wert des Grundstücks jemals begutachtet worden. Zudem könne niemand kontrollieren, zu welchem Preis das Grundstück jetzt angeboten wird. „Zu schlechter letzt wird den Anlegern durch Vorenthaltung sämtlicher Verträge verschleiert, ob und inwieweit ihnen tatsächlich Rechte an einem etwaigen Verkaufserlös zustehen.“ Bis heute gehöre das Grundstück einer Dubai-Gesellschaft, deren alleiniger Gesellschafter Georg Recker ist.
In der Zwischenzeit ist nach Angaben von KWAG-Rechtsanwalt Fawzy der überwiegende Teil der deutschen Anlegergelder nach Dubai transferiert worden. Ausweislich der von Recker für das Jahr 2006 vorgelegten Bilanz betrug die Bilanzsumme 142 Millionen Euro, die Kontenguthaben dagegen gerade einmal 600.000 Euro. Fawzy: „Als weitere Vermögenspositionen sind etwa zehn Millionen Euro ausstehende Kommanditeinlagen und sage und schreibe 131 Millionen Euro Anzahlungen auf Bauten und Grundstücke ausgewiesen.“ Den entsprechenden Gegenwert bilde im Augenblick allerdings nur ein Grundstück, das nicht im Eigentum der Gesellschaft steht und „eine Baugrube mit Bodenplatte“.
Markus Lachs, dem als Geschäftsführer der Treuhandgesellschaft L&R eine Fürsorgepflicht gegenüber den Anlegern obliegt, scheint dies indes nicht zu bekümmern. Er wäre in der Lage, die Durchführung einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung zu beantragen, verweigerte das jedoch ohne weitere Begründung. Fawzy: „Der Umstand, dass sich hinter dem Kürzel L&R die Herren Lachs und Recker wiederfinden, könnte hierbei eine Rolle spielen.“
Lesen Sie dazu auch den Artikel: Dubai 1000 Hotel-Fonds vor Rückabwicklung – Rechtswidrige Beschlussfassung? |