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Einem Bericht der Financial Times Deutschland (FTD) zufolge, sollen Versicherer künftig den Wert einer Kundenverbindung – im Wesentlichen die Abschlusskosten – als immateriellen Vermögensgegenstand buchen können. Das zumindest fordern die Finanzchefs von 20 europäischen Versicherungskonzernen in einem Arbeitspapier, das der FTD vorliege, heißt es.
Mit der Buchungsregel würden hohe Anfangsverluste bei stark wachsenden Versicherern verhindert. Denn die Manager lehnen es laut FTD ab, Abschlussaufwendungen sofort und vollständig als Kosten zu buchen. Sie haben sich im CFO Forum (Chief Financial Officers) zusammengeschlossen. Vorsitzender ist Allianz-Finanzchef Helmut Perlet, zu den Mitgliedern gehören seine Kollegen von Aviva, Axa, ING, Münchener Rück, Swiss Re, Zurich und anderen Versicherern. „Die Versicherungswirtschaft braucht dringend eine langfristige Lösung für die Bilanzierung von Versicherungsverträgen, die das Geschäftsmodell der Assekuranz berücksichtigt“, wird Perlet in der FTD zitiert. Das Papier sei als Diskussionsbeitrag für die zu schaffenden Bilanzregeln für Versicherer unter den International Financial Reporting Standards (IFRS) konzipiert wurden.
Allgemeine IFRS-Standards bestünden zwar schon eine ganze Weile, allerdings keine speziellen Grundsätze für die Assekuranz. Dabei ginge es vor allem um die Bewertung von Versicherungsverträgen, so die FTD. Denn die Möglichkeit, die Versicherungsverträge nach alter Praxis zu bilanzieren, mache Abschlüsse unvergleichbar. Teilweise würden deutsche Versicherer wie bisher die entsprechenden Prinzipien aus den USA verwenden, andere hingegen, die jetzt erst auf IFRS umstellten, blieben bei den deutschen Regeln nach Handelsgesetzbuch, wird ein Experte zitiert.
Zurzeit erarbeite eine Arbeitsgruppe des Rechnungslegungsrats International Accounting Standards Board (IASB) Grundsätze für die Behandlung von Versicherungsverträgen. Innerhalb des IASB gebe es eine starke Tendenz, diese Verträge ähnlich wie andere Finanzprodukte zu bewerten, schreibt die FTD. Dann müssten sie zum Zeitpunkt des Abschlusses mit ihrem angenommenen Zeitwert („fair value“) bilanziert werden, die zu erwartenden Gewinne würden vorausberechnet und sofort im Jahresabschluss gezeigt. Diese Vorschläge würden bei Versicherern und Wirtschaftsprüfern aber auf Kritik stoßen, so die FTD in ihrem Bericht. Die Finanzchefs seien nicht gegen Fair Value, wollten das Prinzip aber gleichermaßen bei Verpflichtungen und Vermögensgegenständen verwendet sehen. Dann würden sich etwa Zinsänderungen sowohl bei Kapitalanlagen als auch bei Kundenforderungen niederschlagen. (rmk) |