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Durch die fehlerhafte Anlageberatung der Commerzbank in Sachen VIP-Fonds kommen laut Rechtsanwalt Jens-Peter Gieschen, von der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei KWAG aus Bremen, auf die VIP-Anleger Steuernachzahlungen in einer Gesamthöhe von 290 Millionen Euro zu. "Dies führt in vielen Fällen nicht nur zu erheblichen Liquiditätsengpässen, sondern teilweise sogar zur Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz", sagt Gieschen und nennt ein Beispiel:
So habe sich unter anderem ein Rentner aus Siegen seinen Lebensabend ganz anders vorgestellt. Der heute 67-Jährige war Mitte 2004 aus dem aktiven Berufsleben ausgeschieden und hatte eine Abfindung in Höhe von rund 50.000 Euro erhalten. Bereits kurz nach der Gutschrift auf seinem Privatkonto bei der örtlichen Commerzbank-Filiale erhielt der ehemalige Handelsvertreter den ersten Anruf von einem Bankmitarbeiter. "Der drängte mich, das Geld doch sinnvoll anzulegen", so der Rentner. Nach angeblich vollmundigen Versprechungen des Commerzbank-Beraters entschied sich der Rentner seine gesamte Abfindung in eine Beteiligung am VIP-Medienfonds 4 zu investieren. Seine Hausbank hatte ihm immerhin eine Rendite von bis zu acht Prozent im Jahr versprochen. Die zu erwartenden Fondsausschüttungen sollten seine bescheidene Altersrente von monatlich knapp 520 Euro aufbessern.
"Die Realität gestaltet sich heute allerdings völlig anders", so Gieschen. Der Rentner aus Siegen sehe sich mit einer Forderung seines Finanzamts in Höhe von 66.000 Euro konfrontiert. Die Finanzverwaltung habe den Medienfonds die steuermindernde Wirkung aberkannt. Da der Rentner die Summe von seiner kleinen Rente nicht zahlen könne, seien mittlerweile Zwangshypotheken auf seinem Grundstück eingetragen und die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung beantragt. "Nach Abgabe der eidesstattlichen Versicherung und einem entsprechenden SCHUFA-Eintrag gibt es nicht mal mehr einen Handyvertrag", so Gieschen weiter. Inzwischen sei sogar der Gerichtsvollzieher mit einem Haftbefehl hinter dem 67-Jährigen her.
"All das sind Folgen einer eklatanten Falschberatung durch Mitarbeiter der Commerzbank", sagt der Rechtsanwalt. Allein Commerzbank-Berater hätten im eigenen Provisionsinteresse und unter erheblichem Vertriebsdruck Beteiligungen am VIP Medienfonds 4 an mehr als 8.500 Anleger in ganz Deutschland verkauft.
Das Geschäftsgebaren der Commerzbank sei inzwischen Gegenstand von mehreren hundert Gerichtsverfahren, die immer häufiger mit Vergleichen der Urteile zu Ungunsten der Bank ausgingen. "Das Landgericht München hat dem Kreditinstitut inzwischen eine schallende Ohrfeige verpasst", so Gieschen. In einem Urteil (Az. 28 O 11023/07) von Mitte März 2008 hätten die Richter die Beratungspraxis der Commerzbank mit deutlichen Worten bestätigt: „Die immer wieder festzustellende unzureichende Risikoaufklärung durch die Mitarbeiter der Beklagten [...] scheint ein systembedingter Fehler zu sein." Dieser sei inzwischen bei mehreren Beweisaufnahmen zu Tage getreten.
Inzwischen liege auch die schriftliche Fassung des Strafurteils gegen den Fondsinitiator Andreas Schmid vor, der wegen Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit dem VIP Medienfonds 3 bereits zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt worden ist. Dem Urteil seien deutliche Hinweise zu entnehmen, dass nicht nur die Commerzbank hier eine erhebliche Verantwortung trage, sondern dass darüber hinaus auch die beteiligten „garantiegebenden Banken,“ wie die Dresdner Bank bei VIP 3 und die Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG bei VIP 4, ein erhebliches Mitverschulden tragen, meint Gieschen. "Beiden Banken kann der beanstandete Zahlungskreislauf, der schlussendlich dazu führte, dass das Modell steuerlich nicht anerkannt worden ist, nicht verborgen geblieben sein", so der Jurist. Schließlich seien sämtliche Zahlungsströme über interne Konten der beiden Banken abgewickelt worden.
Die Commerzbank war in den Jahren 2003 und 2004 zum Hauptvertriebspartner der VIP Medienfonds geworden. Sie hatte die Geldanlage insbesondere so genannten „guten Kunden“ angedient. Insgesamt haben rund 11.000 Anleger die Fonds mit einem Gesamtvolumen von rund 690 Millionen Euro gezeichnet. Sie müssen jetzt alle in erheblichem Umfang Steuernachzahlungen leisten, weil die Finanzverwaltung nachträglich den Fonds den sofortigen Verlustabzug aberkannt hat. (bb)
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