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Bei den in Schieflage geratenen VIP-Medienfonds droht in den kommenden Wochen unwiderruflich die Verjährung (Fonds professionell berichtete). Nach Angaben der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Gieschen und Ahrens (KWAG) verjähren Ansprüche aus Prospekthaftung drei Jahre nach Zeichnung. Rechtsanwalt Jens-Peter Gieschen ist überzeugt, dass gerade die HypoVereinsbank darauf spekuliert, da sie, anders als die Commerzbank und der Fondsinitiator Andreas Schmid, bislang keine Verjährungsverzichtserklärung abgegeben hat.
Die umstrittenen Fonds waren im Jahr 2004 im großen Stil vertrieben worden. Doch die Mehrzahl der insgesamt rund 11.000 Anleger habe bis heute keine Ansprüche gegen das bayerische Geldinstitut geltend gemacht. „Das bedeutet, täglich verjähren jetzt Ansprüche in Millionenhöhe“, sagt Gieschen.
Bei VIP 4 war eine Teilfinanzierung in Höhe der Hälfte des eingezahlten Anlagekapitals über einen Kredit bei der HypoVereinsbank obligatorisch. Mittlerweile fordern die Finanzverwaltungen Steuernachzahlungen in Höhe von insgesamt rund 275 Millionen Euro von den Anlegern. Schmid sitzt seit Herbst 2005 in Untersuchungshaft. Ihm wird gegenwärtig vor dem Landgericht München wegen Steuerhinterziehung und Untreue der Prozess gemacht.
Kürzlich hatte das Finanzgericht der bayerischen Landeshauptstadt festgestellt, dass die von VIP produzierten Filme aus bilanzieller Sicht nicht dem Anlagevermögen, sondern dem Umlaufvermögen zuzuordnen sind. „Damit kann eine steuerliche Abzugsfähigkeit der Produktionskosten und die daraus resultierende Verlustzuweisung für die Anleger nicht erreicht werden“, sagt Gieschen. Ihm zufolge sollen an die Fonds jetzt rund 100 Millionen Euro aus gescheiterten Filmprojekten zurückfließen, die offenbar wieder in neue Filme investiert werden sollen. „Das halten wir für wirtschaftlichen Irrsinn“, so der Bremer Rechtsanwalt.
Die Re-Investitionen würden sich weder steuerlich, noch wirtschaftlich auswirken, da Renditen schon bislang nicht erwirtschaftet worden seien. „Selbst als Festgeld bringt das den Anlegern für den Rest der Laufzeit mehr.“
Um in Zukunft größeren Einfluss auf die Entscheidungen der Fondsverantwortlichen nehmen zu können, fordert Gieschen, dass künftig nicht mehr ein dreiköpfiger Anlegerbeirat über Investitionen entscheidet, sondern alle Anleger in einem Umlaufverfahren: „Wir werden entsprechende Satzungsänderungsanträge auf den anstehenden VIP-Gesellschafterversammlungen Mitte Dezember in München einbringen.“
Zur Vorbereitung der Versammlungen findet am vierten November 2007 ein Anlegertreffen in Düsseldorf statt, zu dem mehrere Hundert Betroffene erwartet werden. KWAG vertritt rund 400 VIP-Medienfonds-Anleger und hat bereits zahlreiche Schadensersatzklagen gegen die Commerzbank und die HypoVereinsbank eingereicht. (ir) |