|
Am 3. Mai 2006 hat das Bundeskabinett den Entwurf für die Versicherungsvermittlerrichtlinie verabschiedet. Mit der Vermittlerrichtlinie wird die Versicherungsvermittlung somit nach Paragraph 34d der Gewerbeordnung (GewO) genehmigungspflichtig. Um diese Genehmigung zu erhalten, müssen Vermittler in Zukunft unter anderem eine ausreichende Qualifikation nachweisen.
Einen Bestandsschutz wird es in diesem Punkt nur für Vermittler geben, die bereits vor dem 31. August 2000 mit der Versicherungsvermittlung begonnen haben. Für alle, die nach diesem Stichtag angefangen haben, Versicherungen zu vermitteln, und keine ausreichende Qualifikation nachweisen können, ist eine Übergangsfrist geplant, innerhalb derer sie die Qualifikation nachholen können.
Und genau an diesem Punkt wird es interessant, wenn man den ursprünglichen Referentenentwurf mit dem endgültigen Wortlaut des Kabinettsbeschlusses vergleicht. Während noch im Referentenentwurf vom 24. März 2006 von einer „Schonfrist“ von explizit zwei Jahren die Rede war, heißt es im Wortlaut des Kabinettsbeschlusses: „Vermittler ... bedürfen bis zum 1. Januar [einsetzen: Jahreszahl des zweiten auf die Verkündung folgenden Kalenderjahres] keiner Erlaubnis.“
„Diese Veränderung könnte für Vermittler, die ihre Qualifikation noch vor Inkrafttreten der Richtlinie nachholen wollen, zu einer drastischen Verkürzung der Übergangs- oder Karenzzeit führen“, fürchtet Frank Rottenbacher, Vorstand des Berliner Qualifikationsspezialisten Going Public!. „Sollte nämlich die Verkündung noch vor Ende 2006 erfolgen, bleibt diesen Vermittlern nur Zeit bis zum 1. Januar 2008, um ihre Qualifikation nachzuholen.“ Faktisch würde die Schonfrist damit nur ein statt zwei Jahre betragen. „Wird das Gesetz aber im Laufe des Jahres 2007 verkündet - und zwar egal in welchem Monat - muss die Registrierung und damit die Qualifikation nämlich erst bis zum 1. Januar 2009 abgeschlossen sein“, so Rottenbacher. Seine Befürchtung: Wer die Übergangsfrist versäumt und dann keine Erlaubnis nach dem neuen Paragraphen 34d vorweisen kann, wird ab diesem Zeitpunkt solange keine Versicherungen mehr vermitteln dürfen, bis er die Erlaubnis eingeholt hat. „Das kann dann richtig Umsatz kosten“, warnt Rottenbacher und fordert Vermitter und Vertriebschefs dringend auf, sich über den möglichen Zeitablauf der Richtlinien-Umsetzung klar zu werden, vor allem aber die weitere Entwicklung genau zu verfolgen.
Für alle, die sich noch unsicher sind, ob sie überhaupt von den Richtlinien-Anforderungen betroffen sind, hat Going Public! im Internet einen kostenlosen „Richtlinien-Check“ eingerichtet. „Hier kann jeder mit wenigen Klicks für sich Klarheit gewinnen, ob er unter die Qualifikationspflicht fällt oder nicht“, so Rottenbacher. Einen speziellen Service gibt es darüber hinaus für Vertriebe, die ihre komplette Vertriebsmannschaft über diesen Richtlinien-Check „scannen“ können. (hh) |