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„Offenbar hat die Dresdner Bank AG ihre Kunden, denen sie zuvor Zertifikate der US-Investmentbank Lehman Brothers verkauft hatte, noch tiefer in die Misere rauschen lassen, obwohl die angespannte finanzielle Situation des amerikanischen Bankhauses längst bekannt war“, erhebt die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei KWAG aus Bremen und Hamburg in einer am heutigen Vormittag versandten Pressemitteilung schwere Vorwürfe gegen die Dresdner Bank.
Der KWAG-Kanzlei liegen interne Papiere der Dresdner Bank vor, in denen es unter dem Datum vom 12. September 2008 unter anderem heißt: „Insgesamt sehen wir aktuell auf Basis der verfügbaren Informationen über die Bonitätseinstufung keinen Handlungsbedarf bei den Emissionen von Lehman Brothers oder anderen von uns aufgelegten Emissionen mit anderen Investmentbanken.“
Die Unterlagen mit dem Vermerk „Nur zur internen Verwendung“ hatte das Geldinstitut nach KWAG-Angaben seinen Retailbankern zur Verfügung gestellt. Diese sollten laut KWAG-Rechtsanwalt Jan-Henning Ahrens zur „Argumentationsunterstützung im Kundengespräch“ dienen. Zur Erinnerung: Am 12. September fand auch die entscheidende Sitzung in der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) statt, bei der die bekannte Zahlung von 300 Millionen Euro an Lehman Brothers beschlossen wurde, die zu weitreichenden personellen Konsequenzen bei der KfW geführt hat.
Ahrens hält die Unterlagen, die FONDS professionell einsehen konnte, für einen Beweis, dass die Dresdner Bank Kundeninteressen hintangestellt hatte, um keine eigenen Einbußen hinnehmen zu müssen. „Aus den Unterlagen, die offensichtlich aus dem Investment Office der Dresdner Bank stammen, geht eindeutig hervor, dass die Banker bereits vor dem Insolvenzantrag von Lehman Brothers am 15. September 2008 Kenntnis von den katastrophalen Quartalszahlen hatten“, so Ahrens. „Trotzdem sollte den Kunden ganz offensichtlich weiter eine positive Einschätzung vermittelt werden, obwohl die Banker wussten, wie es tatsächlich um die US-Investmentbank stand.“
Nach Ansicht des Bremer Fachanwalts für Bank- und Kapitalmarktrecht hat die Dresdner Bank ihre Pflichten nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WPHG) verletzt. „Bei Schuldverschreibungen, und nichts anderes sind die Zertifikate im Rechtssinn, hat die Bank die Pflicht, Anlegern solche Umstände mitzuteilen, die sich auf die Werthaltigkeit der Zertifikate auswirken“, erklärt Ahrens.
Offensichtlich habe man ganz bewusst und absichtlich in Kauf genommen, dass Kunden und Anleger schweren wirtschaftlichen Schaden erleiden. „Wurden die Banker der KfW noch als ‚dümmste Banker Deutschlands’ geschmäht, so muss es für die Dresdner Bank wohl nun heißen: ‚Dreist, Dreister, Dresdner’“, glaubt Ahrens und rät: „Alle Anleger, die Lehman-Zertifikate über die Dresdner Bank gekauft haben, sollten prüfen, inwieweit eine anleger- und anlagegerechte Beratung stattgefunden hatte.“
Daneben bestehen laut dem Juristen gute Chancen, Schadensersatzansprüche gegen das Institut durchzusetzen, weil es Informationspflichten nach Bekanntwerden der Lehman-Krise nicht an seine Kunden weitergegeben habe. Stattdessen habe man die Kunden bewusst getäuscht. KWAG vertritt bereits zahlreiche Anleger, denen über die Dresdner Bank und andere Geldinstitute Zertifikate von Lehman Brothers verkauft worden sind, die heute quasi keinen Wert mehr haben.
Auf Nachfrage von FONDS professionell erklärte die Dresdner Bank zu den KWAG-Vorwürfen: „Der Vorwurf der Kanzlei KWAG, die Dresdner habe ihre Kunden bewusst getäuscht, ist völlig haltlos", so ein Sprecher. „Die Bank hat definitiv kein Interesse daran, dass Kunden hier Geld verlieren und auch keine dem entgegenstehende Eigeninteressen. Gegen unzutreffende oder verleumderische Behauptungen über unser Haus behalten wir uns vor, mit allen rechtlich zur Verfügung stehenden Mittel vorzugehen." (hh) |