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VIP Medienfonds: BGH verwirft Revision – Urteile gegen Fondsinitiatoren rechtskräftig

22.12.2008

Mit einem am Dienstag dem 16. 12. 2008 bekannt gewordenen Beschluss des Bundesgerichtshofes (BGH) ist die Revision der ehemaligen VIP-Geschäftsführer Andreas Schmid und Andreas Grosch als unbegründet zurückgewiesen.

Damit sind die Urteile des Landgerichts (LG) München von Ende 2007 rechtskräftig, mit denen Schmid und Grosch zu sechs beziehungsweise zwei Jahren Haft wegen Steuerhinterziehung verurteilt worden waren. „Jetzt ist also auch die letzte Seifenblase zerplatzt“, kommentiert Jens-Peter Gieschen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht von der Kanzlei KWAG Bremen/Hamburg. Bis zuletzt habe VIP versucht, die rund 11.000 Anleger, die in den Jahren 2003 und 2004 rund 690 Millionen Euro in die VIP-Medienfonds investiert hatten, damit zu beruhigen, dass es sich bei der Entscheidung des Landgerichts um ein „Fehlurteil“ gehandelt habe, das vom BGH korrigiert werden würde.

Diese Hoffnung habe sich erwartungsgemäß nicht erfüllt. Gieschen: „Damit steht aber auch fest, wie das LG München in seiner Entscheidung bereits zutreffend ausgeführt hat, dass bei den beiden Fonds VIP 3 und VIP 4 von Anfang an beabsichtigt gewesen ist, nur rund 20 Prozent der Anlegergelder tatsächlich in Filme zu investieren und 80 Prozent auf Festgeldkonten der beteiligten Banken anzulegen.“ Weswegen Anleger jetzt erhebliche
Steuernachzahlungen leisten müssen.

Für Rechtsanwalt Jens-Peter Gieschen von der Hamburger Kanzlei KWAG, die rund 1200 geschädigte VIP-Anleger vertritt, kommt das BGH-Urteil für die Anleger quasi in allerletzter Minute: „Am 31.12.2008 tritt in vielen Fällen eine Verjährung der Schadensersatzansprüche gegen die beteiligten Banken ein.“ Wer jetzt noch auf das "Prinzip Hoffnung" setze, weigere sich die Realität zur Kenntnis zu nehmen. „Für VIP-Anleger wird es einen Ausstieg aus dem
Desaster tatsächlich nur über Schadensersatzklagen geben."

Diese richten sich im Wesentlichen gegen die Commerzbank als Hauptvertriebspartner der VIP-Fonds sowie die Dresdner Bank und die HypoVereinsbank (HVB). Laut Gieschen sind in den vergangenen Monaten sind bereits zahlreiche Verfahren gegen die Commerzbank und andere Vermittler von den verschiedensten Anlegerschutzkanzleien gewonnen worden; „Unserer Kanzlei ist es dabei bereits in sechs Fällen gelungen, auch die HVB zur Rechenschaft zu ziehen.“ Das Landgericht München habe festgestellt, dass die HVB von Beginn an in den kriminellen Zahlungskreislauf bei VIP eingeweiht gewesen ist."
Der aktuelle Beschluss des BGH hat nun auch direkte Auswirkungen auf das
steuerrechtliche Verfahren vor dem Finanzgericht (FG) München. Kürzlich hatte der Bundesfinanzhof (BFH) eine Entscheidung des FG München in Sachen VIP mit der Begründung aufgehoben, das Finanzgericht hätte weitere Sachverhaltsfeststellungen treffen müssen. Eine Bezugnahme auf das seinerzeit noch nicht rechtskräftige strafrechtliche Urteil gegen Schmid sei nicht ausreichend.

Gieschen: "Das Urteil ist jetzt rechtskräftig, die Beanstandungen des BFH deshalb in wesentlichen Punkten gegenstandslos. Das Ergebnis des finanzgerichtlichen Verfahrens dürfte nach dieser Entscheidung des BGH nun leicht vorhersagbar sein.“ Mit dem BGH-Beschluss ist sei endlich Klarheit geschaffen über die rechtliche Bewertung der Skandale rund um VIP. Anleger der Fonds müssen nun schnell entscheiden, ob sie die sicheren Verluste akzeptieren oder sich dagegen rechtlich zur Wehr setzen.

Quelle: FONDS professionell
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