FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 4/2019

Foto: © yuriygolub | stock.adobe.com O liver Kapust ist irritiert. Der 54-jährige Geschäftsführer einer großen Bau- marktfiliale in Norddeutschland hat ein Schreiben der Deutschen Rentenversicherung bekommen – mit der Bitte um Mithilfe bei der Kontenklärung. „Ich soll jetzt Nachweise dafür einreichen, was ich in der Zeit zwischen 1984 und 1986 gemacht habe“, berichtet Kapust. In diesen Jahren war er auf dem Gymnasium. „Dann fehlen auch noch Versi- cherungsdaten aus der Zeit bei meinem ersten Arbeitgeber“, sagt Kapust verärgert. „Jetzt muss ich diese Nachweise auftreiben und weiß gar nicht, wen ich dafür ansprechen soll“, rätselt er. Gern würde er sich bei dieser Gelegenheit gleich einmal erkundigen, ob es vielleicht die Möglichkeit gibt, durch zusätz- liche Belege oder freiwillige Zahlungen seine gesetzliche Altersversorgung aufzustocken. Oder ob es ratsam wäre, privat noch etwas mehr vorzusorgen. Am liebsten würde sich Kapust in Sachen Rente rundum beraten lassen. „Aber ich glaube, bei der Deutschen Rentenversicherung geht das nicht“, überlegt er. Und an wen er sich sonst wenden könnte, weiß er nicht. Oliver Kapust könnte sich an einen Renten- berater wenden. Die Berater sind nicht zu ver- wechseln mit den Mitarbeitern der Deutschen Rentenversicherung. Während Letztere im Staatsdienst stehen, arbeiten Rentenberater selbstständig oder sind bei einem Unterneh- men angestellt. Rentenberater helfen ihren Mandanten nicht nur bei der Kontenklärung für die gesetzliche Altersvorsorge. Sie gehen viel tiefer ins Detail und dürfen ihre Mandan- ten in bestimmten Angelegenheiten sogar vor Gericht vertreten. Wer den Beruf des Renten- beraters ausüben möchte, muss eine spezielle Ausbildung durchlaufen und sich vom zustän- digen Amts- oder Landgericht im Rechts- dienstleistungsregister registrieren lassen. Für Versicherungsmakler, Finanzberater und Financial Planners kann eine Fortbildung zum Rentenberater eine gute Idee sein. „Die Berufsbezeichnung Rentenberater ist gesetzlich geschützt“, sagt Anke Voss, Inha- berin der Rentenberatung Voss aus Berlin und Präsidentin des Bundesverbandes der Renten- berater. Hin und wieder würden auch die Mit- arbeiter der Deutschen Rentenversicherung Rentenberater genannt, doch das sei schlicht- weg falsch. „Das ist so, als wenn man einen Finanzbeamten als Steuerberater bezeichnen würde“, erklärt Voss. Nicht nur dass Renten- berater keine Angestellten oder Beamten des Staates sind, sondern selbstständig arbeiten oder bei einem Unternehmen beschäftigt sind, auch die Aufgaben, die diese Experten über- nehmen, sind anders gelagert. Keine umfassende Beratung „Die Mitarbeiter der Deutschen Rentenver- sicherung können einem Arbeitnehmer zwar alle vorhandenen Informationen und Daten zu seiner gesetzliche Rente mitteilen“, erläutert Nils Keller, Prokurist und Leiter Produktma- nagement bei der Deutschen Maklerakademie (DMA). Zudem nehmen sie Kontenklärungen vor. „Sie zeigen aber nicht so sehr auf, ob ein Arbeitnehmer seine Rente aufbessern kann, wenn er bestimmte zusätzliche Nachweise er- bringt“, sagt Keller. Das ist ihnen rein aus zeitlichen Gründen selbstverständlich auch gar nicht möglich. Rentenberater hingegen tun genau das. „Sie schauen sich den beruflichen Werdegang eines Mandanten an, analysieren seine aktu- elle Situation, prüfen, ob alle nötigen Doku- mente vorliegen, damit es bei der gesetzlichen Rente später nicht zu Abstrichen kommt“, er- klärt Ulrike Hanisch, Vorstand des Campus Instituts in Oberhaching. Darüber hinaus wis- sen die Experten genau, welche Arbeitszeiten sich ein Klient zusätzlich anrechnen lassen kann, um seine Rente zu erhöhen. Sie ermit- teln auch eventuelle Rentenlücken und geben Auskunft darüber, ob die private Altersvor- sorge aufgestockt werden sollte. Und das sind nur einige Bereiche, in denen Rentenberater tätig sind. „Darüber hinaus Rentenberater unterstützen ihre Mandanten in allen Fragen rund um die Altersvorsorge. Produkte dürfen sie allerdings nicht vermitteln. Warum sich eine Weiterbildung trotzdem lohnen kann. Klarheit in die Rente bringen Im gemeinsamen Gespräch werden Fragen zur Rente erörtert: Rentenberater helfen nicht nur bei der Kontenklärung, sie betreuen ihre Mandanten auch bei allen Themen der Altersversorgung und vertreten sie im Ernstfall sogar vor Gericht. » Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung als Rentenberater zu bezeichnen, ist so, als würde man Finanzbeamte Steuerberater nennen. « Anke Voss, Rentenberatung Voss, Bundesverband der Rentenberater 292 www.fondsprofessionell.de | 4/2019 vertrieb & praxis I rentenberater

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