Die zehn Gebote der seriösen Generationenberatung
Finanz- und Generationenberatung haben naturgemäß viele Gemeinsamkeiten, doch der Generationenberater muss über den Tellerrand der Finanzen hinausschauen. Expertin Margit Winkler erklärt, worauf man bei der Auswahl achten sollte.


Berater müssen zu komplexen Themen eine adäquate, mehrtägige Ausbildung absolviert und eine Sachkundeprüfung abgelegt haben. Zu erkennen ist dies an einem IHK-Zertifikat oder einem Zertifikat von anerkannten Finanzakademien: zum Beispiel Generationenberater (IHK), Estate Planner oder ähnliches.

In vielen Bereichen kann der Generationenberater nur informieren und auf die Dringlichkeit hinweisen. Denn er darf weder eine Vollmacht und schon gar nicht ein Testament verfassen. Bei den Finanzen im Bereich Pflegeabsicherung und Geldanlage ist er Spezialist – auch beim Ordnen von Versicherungen. Daher – und für das Erstellen von Kundenunterlagen wie einen Notfallordner – kann es sein, dass er eine Dienstleistungspauschale oder Schutzgebühr für Unterlagen erhebt.

Um das Thema für seinen Kunden fallabschließend zu behandeln, wird der Generationenberater auf sein Netzwerk aufmerksam machen und lässt den Kunden entscheiden: Er stellt den Kontakt entweder "offline" zu einem Notar oder Anwalt vor Ort her oder "online" etwa zum IGB-Service.

Wer sich mit einer Vorsorgevollmacht auseinandersetzt, der beschäftigt sich mit seiner letzten Lebensphase. Neu ist für uns alle, dass die eigene Pflegebedürftigkeit eingeplant sein muss. Dafür wird nicht Vermögen sondern Liquidität benötigt. Neben einer Pflegeabsicherung lohnt es sich, gleich über eine Sterbegeldversicherung zu sprechen. Diese ist gut etabliert und schon unsere Großeltern hatten diese.

Neu ist in der Beratung, dass heutzutage und in den kommenden Jahrzehnten so viel liquides Vermögen übertragen wird, wie es früher nur Werte in Immobilien gab. Der ausgebildete Generationenberater kennt flexible Gestaltungen der Begünstigung und erhöht seine Kompetenz, wenn er Beispiele für Klauseln nennt. Erfolgreiche Berater wissen, dass in der Flexibilität der größte Kundennutzen liegt. Denn der heute 75-Jährige hat realistisch noch fast zehn Jahre, mit einer Menge an Plänen, vor sich. Ein Testament für die Immobilien ist wichtig. Beim Geldvermögen zählt die Gestaltungsfreiheit.

Gerade die Generation der Babyboomer hat große Werte in Immobilien geschaffen und teils selbst geerbt. Achten Sie deshalb darauf, dass Ihr Generationenberater über ein gutes Netzwerk mit Immobilienmaklern verfügt. Große Wohnhäuser könnten verkauft, Pflegeimmobilien oder kleine Einheiten erworben werden.

Beim Testament kennt das jeder: Es zu errichten ist die eine Sache. Damit es zur Wirkung kommt, ist es zwingend, dass es im Todesfall auch vorliegt. Genauso sieht es mit der Vorsorgevollmacht aus. Im Bedarfsfall muss die bevollmächtigte Person sich mit dem Dokument legitimieren, um Handlungen für den Vollmachtgeber durchzuführen. Wenn diese fehlt, waren alle Vorkehrungen umsonst, und der Betreuer kommt ins Spiel. Die professionelle Verwahrung digital und physisch gewinnt an Bedeutung und macht das Konzept für den Kunden vollständig. Fragen Sie Ihren Berater, wie der Zugriff im Erlebenszahl gesichert ist.

Der Vollmachtgeber kann nur für sich eine Vollmacht erstellen und damit seinen Liebsten die Betreuung ersparen. Daher gehört es zum Selbstverständnis des Generationenberaters, dass er sich auch um die wichtigen Bezugspersonen seines Kunden – meistens Angehörige – kümmert.

Der Generationenberater sichert ab und unterstützt Vorsorge für den Ernstfall. Wenn die Pflegebedürftigkeit eintritt, benötigt man jemanden, der auf alle Unterstützungsmöglichkeiten im Pflegefall hinweist und sich um die private Bürokratie kümmert. Das ist der Pflegelotse. Der Pflegelotse ist ein relativ neues Berufsbild. Kann Ihr Berater das für Sie sein oder kann er eine entsprechende Empfehlung aussprechen?

Wer nur zu einem Teilaspekt dieses Umfangs berät, ist kein Generationenberater. Denn Sinn der Generationenberatung ist es, für den Kunden über den Tellerrand zu blicken und auf Risiken der Lebensplanung hinzuweisen. Finanzielle Themen kann ein Generationenberater selbst lösen, bei allen anderen muss er mindestens ein entsprechendes Netzwerk haben und Empfehlungen aussprechen, so er dies nicht selbst auch anbietet.
Die Generationenberatung ist eine strategische Konzeptberatung. Die Ausrichtung auf dieses Geschäftsfeld betrifft in erster Linie die Gruppe 50 plus. Fakten alleine nützen hier in der Beratung nicht viel. Die Themen rund um Versicherungen, Vollmachten und Versorgung erfordern eine strukturierte Vorgehensweise, damit das Gespräch zwischen Berater und Kunden lösungsorientiert geführt werden kann.
Der Generationenberater ist ein "Kümmerer"
"Generationenberatung muss den Menschen dort abholen, wo er steht. Die demografische Entwicklung wirkt sich auch auf die Vorsorge aus", sagt Margit Winkler, Leiterin Deutsches Privat Institut Generationenberatung (IGB). Die Generationenberatung liege zwar sehr nahe am Finanzgeschäft, doch im Grunde sei der Generationenberater ein "Kümmerer", der mit seinem Kunden über den Tellerrand der Finanzen hinausschaut. Generationenberatung regelt zunächst das Leben und damit die (neue) Zeit der Pflegebedürftigkeit mit Vollmachten, Patientenverfügung und Liquiditätsbeschaffung für die Pflegezeit. Ergänzt wird die Beratung um die Themen Vertragsgestaltungen außerhalb des Testaments und – in bestimmten Situationen – Immobilienvermarktung und Testamentsvollstreckung.
In unserer Fotostrecke listet die Expertin die wesentlichen Kriterien auf, anhand derer seriöse GenerationenberaterInnen zu erkennen sind. (mb)
Kommentare
Falsche Darstellungen im Kommentar von Herrn Welzel
AntwortenHerr Welzel bräuchte sich nicht über anwaltliche Beratungen, die per Telefonat oder Online-Meeting stattfindet, zu wundern, weil gerade in der heutigen Zeit dies Verbraucher begrüßen. Die Dienstleistungen unserer Online-Plattform für rechtliche Vorkehrungen wie Vorsorgevollmachten und Testamente „IGB-Service“ werden ausschließlich von kooperierenden Anwälten durchgeführt. Genau damit ist sichergestellt, dass keine Rechtsdienstleistung von Finanzberatern erfolgt, sondern von immer und ausschließlich von Juristen. Sehr irritierend kommt es einem vor, dass Herr Welzel diesen „Kommentar“ nutzt, um für seine Dienstleistungen zu werben.
mwinkler am 13.11.20 um 15:18Rechtsdienstleistungen bleiben Juristen vorbehalten
AntwortenRichtig ist: Rechtsdienstleistungen bleiben Jurist vorbehalten. Deshalb wundert mich die Aussage der Autorin - "online" auf ihren Service zu verweisen. Mir ist bis eben nicht klar gewesen, dass es sich bei der IGB um eine Anwaltskanzlei handelt. Im Januar 2017 hat das Amtsgericht Northeim ein sehr deutliches und klares Urteil zum Thema Rechtdienstleistung gesprochen. Die Urteilsbegründung lässt in seiner Klarheit nichts offen. Für alle die das Urteil nicht kennen oder nachlesen wollen,, hier der Link zum Urteil: https://brain-active.com/wp-content/uploads/Urteil-zur-Rechtsberatung-bei-VV-und-PV-AG-Northeim-3-C-349-16-BeckRS-2017-100340.pdf Bei PROFINO gibt es unter dem Titel „Achtung Haftungsfalle – Grenzen der rechtlichen Vorsorgeberatung“ einen sehenswerten Beitrag des Dresdener Juristen Thorsten Detto, der sich das Urteil sehr genau angeschaut und detailliert besprochen hat, sowie die Haftungsrisiken für FDler klar aufzeigt. https://www.youtube.com/watch?v=pHzF-vLPEq4&feature=emb_title Auch hier Klarheit auf ganzer Linie. Am 10.12.2019 kommt RA Vicent Jacobsen, von der Kanzlei Michaelis, zum selben Ergebnis https://messe.profino-online.de/live-akademie/webinar/612 In aller Klarheit: Informationen über Verfügungen und Vollmachten gehören zum Alltag des GB. In unseren Spezialtrainings zum Betreuungsrecht (Vollmachten, Verfügungen, Vergütung und Haftung des Bevollmächtigen) machen wir sehr deutlich, wo für FDLer die gefährlichen Beratungsgrenzen liegen. Wir reden von Informationen und nicht Weiterleitung an einen Rechtsdienstleister. Meinem Team und mir ist kein Rechtsanwalt in der Finanzdienstleistung bekannt, der das anders sieht. Fazit: - Abmahnungen und Kundenverlust drohen wer sich nicht an die Grenzen hält. - Finger weg von noch so schönen Angeboten zur Rechtsdienstleistung. - 2,5 Tage Seminar Betreuungsrecht reichen aus um Top-Fit zu sein. - Im Beratungsgespräch nur informieren. Wir reden über maximal 5 Minuten.
Ulrich Welzel am 09.10.20 um 13:50