Wegen Indexpolice: Verbraucherzentrale Hamburg verklagt Allianz
Bei der "Index Select"-Police erfolgt die Gewinnbeteiligung am Euro Stoxx 50 nach Ansicht der Verbraucherschützer ausschließlich über die vom Versicherer erzielten Überschüsse. Gegen diese "Mogelpackung" zieht die Verbraucherzentrale nun vor Gericht.
Die Allianz bekommt Ärger: Die Verbraucherzentrale Hamburg verklagt den Versicherer wegen ihrer Ansicht nach irreführender Werbung für seine Indexpolice "Index Select" auf Unterlassung. "Das vermeintliche Wunderprodukt Index Select ist eine Mogelpackung", kritisiert Kerstin Becker-Eiselen, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale.
Im Vergleich zu einer herkömmlichen Rentenversicherung werden beim Vorsorgekonzept Index Select die in der Versicherungsprämie enthaltenen Sparanteile nicht fest verzinst angelegt und als Rentenleistung ausgezahlt. Vielmehr orientiert sich die Wertentwicklung des Produkts an der Performance des Aktienindex Euro Stoxx 50. "In welcher Höhe und in welcher Form der Anleger aber tatsächlich am Index partizipiert, darüber lässt die Allianz ihre Kunden im Unklaren", kritisiert Becker-Eiselen.
Indexbeteiligung hängt an erzielten Überschüssen
Nach dem Verständnis der Verbraucherschützer erfolgt die beworbene Indexbeteiligung nicht über die eingezahlten Beiträge, sondern ausschließlich über die von der Allianz erwirtschaftete und jährlich zu ermittelnde Überschussbeteiligung. Damit sei die Rendite des Finanzproduktes nicht primär von der tatsächlichen Entwicklung des Euro Stoxx 50 abhängig, sondern von den Überschusserträgen des Versicherers. "Da die Überschüsse in der aktuellen Niedrigzinsphase zunehmend niedriger ausfallen, ist dies eine wesentliche Information, die die Allianz in ihrer Werbung verschweigt", sagt Becker-Eiselen.
Außerdem begrenze das Unternehmen die Wertentwicklung der Rente durch eine Obergrenze, kritisieren die Verbraucherschützer. Dieser Cap wird, abhängig von den Überschusserträgen, jährlich neu definiert. Die Gewinne würden begrenzt, wenn das Index-Plus in einem Monat höher liege als der Cap, während "monatliche Verluste voll in die Renditebetrachtung einfließen", bemängelt Becker-Eiselen.
Verrechnung begrenzter Gewinnen mit "unbegrenzten Verlusten"
Am Ende des Jahres würden die begrenzten Gewinne mit den "unbegrenzten Verlusten" verrechnet. Erst wenn diese Verrechnung zu einem positiven Renditeergebnis führt, erhalte der Policen-Inahber überhaupt eine Gutschrift auf den aktuellen Versicherungswert. Ist das Jahresergebnis negativ, bleibt der Versicherungswert auf dem Stand des Vorjahres.
"Wie die Index-Select-Rente der Allianz funktioniert und was für Verbraucher am Ende tatsächlich rausspringt, ist selbst für Experten nur schwer zu durchschauen", sagt Becker-Eiselen. Für Verbraucher sei das Produkt eine Black Box.
Bei einem so wichtigen Thema wie der privaten Altersvorsorge sei aber Transparenz dringend geboten. Die Verbraucherzentrale hatte die Allianz daher bereits im vergangenen Mai zu einer Unterlassungserklärung aufgefordert, was der Konzern jedoch abgelehnt hatte. (am)
Kommentare
iudex non calculat - aber auch Verbraucherschützer?
AntwortenIch selbst vermittle seit einigen Jahren Versicherungen nur noch auf Kundenwusch und wenn der Kunde mir unter dem Gesetzestext unterschreibt, dass er den § 314 VAG (früher § 89) VAG zur Kenntnis genommen hat. Bin somit kein wirklicher Fan von Versicherungen, weil sie mir zu unsicher, zu wenig rentabel und auch zu intransparent sind. Die Index-Select-Police (der Allianz) glaubte ich bis heute verstanden zu haben und auch die Mechanik und fand das auch sehr transparent, weil überprüfbar aufgrund öffentlich verfügbaren Index-Daten. Möglicherweise bin ich zu naiv oder auch zu blöd um hier ein Problem zu sehen; wie gesagt als Nicht-Fan von Versicherungen. Stirnrunzelnde Grüße Hansjörg Schwarz
hansjoerg.schwarz@ihrmitdenker.de am 14.06.17 um 12:35