FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 3/2014

158 www.fondsprofessionell.de | 3/2014 sachwerte & fonds I kagb-fonds Foto: © Olivier Le Moal | Dreamstime.com J ahrelang wurde vom Ende des „grauen Kapitalmarktes“ geredet und die not- wendige Professionalisierung der An- bieter von Sachwertbeteiligungen gepredigt. Die Sonntagsreden sind mittlerweile zumin- dest teilweise Realität geworden. Das Kapi- talanlagegesetzbuch (KAGB), das zur Umset- zung der AIFM-Regulierung eingeführt wur- de, feierte im Juli den ersten Geburtstag. Und mit ihm sind zahlreiche Übergangsvorschrif- ten ausgelaufen. Wer jetzt einen neuen ge- schlossenen Fonds – in der neuen Diktion: al- ternativer Investmentfonds (AIF) – auflegen will, muss sich strikt ans KAGB halten. Zum Schutz der Investoren hat der Gesetzgeber neue Regeln für die Initiatoren, die Manager und die Fonds selbst aufgestellt. Am strengs- ten ist man bei Publikumsfonds. „Die Bran- chenmitglieder, die sich der Regulierung und ihren Richtlinien stellen, tragen dazu bei, dass sich die Sachwertbranche positiv entwickelt“, meint Anselm Gehling, CEO der Dr. Peters Group. Erste KAGB-Novelle Im Juli trat eine Überarbeitung des KAGB in Kraft, in der Fehler korrigiert und Forma- lien angepasst wurden. Die wichtigste Kor- rektur bei den geschlossenen Publikumsfonds betrifft den Fremdkapitalhebel (Leverage): Durch die Novelle dürfen die Sachwerte jetzt mit bis zu 60 Prozent ihres Verkehrswerts beliehen werden. Vorher durften die Kredite nicht mehr als 60 Prozent des gesamten Fondswerts ausmachen. Investitionen sollten jetzt besser zu strukturieren sein. Bereits von Beginn an ist die Risikostreu- ung ein zentrales Element der Regulierung. Die Fonds sollen in etwa zu gleichen Teilen in mindestens drei Sachwerte investieren oder aber die „Streuung des Ausfallsrisikos bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise gewähr- leisten“. Außerdem fordert das KAGB, dass Fonds, die bei Auflage noch nicht (vollstän- dig) investiert waren (Blindpool), spätestens 18 Monate nach Vertriebsstart die vorgeschrie- bene Diversifikation erreicht haben. Von die- sem „Grundsatz der Risikomischung“ kann sich ein Fondsanbieter aber befreien, wenn er darauf an prominenter Stelle in den Verkaufs- unterlagen hinweist und den Mindestbeteili- gungsbetrag für Anleger mit 20.000 Euro fest- legt. Gehling ist nicht ganz zufrieden: „Wir sehen noch einige Unklarheiten bei der Defi- nition der Risikodiversifizierung. Zusätzlich ist der nahezu zeitgleiche Ankauf mehrerer Objekte mit ähnlichem Profil diffizil. Dies führt unseres Erachtens bei den aktuellen Gegebenheiten dazu, dass echte risikodiver- sifizierte AIFs momentan nur in Form von (Semi-)Blindpools strukturierbar sind.“ Jamestown-Geschäftsführer Jürgen Gerber hakt an dieser Stelle ein und bezweifelt, dass die strenge Diversifikationspflicht per se nütz- lich ist. „Da das KAGB wegen der erforder- lichen Risikomischung für Publikumsfonds Die AIFM-Regulierung ist seit über einem Jahr in Kraft. Nach der schwierigen Umstellungsphase werden die KAGB-Fonds im Herbst durchstarten. Neustart der Sachwertfonds Die ersten KAGB-Fonds befinden sich nun im Vertrieb, damit beginnt für die Anbieter von geschlossenen Fonds eine neue Zeitrechnung. Reporting: Performance-Bericht löst Leistungsbilanz ab Die Leistungsbilanz hat sich in den vergangenen Jahren als Informationsmedium etabliert, das über die Entwick- lung der geschlossenen Fonds und mithin über die Ma- nagementleistung des Fondsinitiators Aufschluss gibt. Seriöse Emissionshäuser veröffentlichen das Dokument jährlich, wer dabei genau sein will, verwendet den Leis- tungsbilanzstandard des Branchenverbandes BSI. Allerdings hat der BSI im April 2014 den Leistungsbilanz- standard durch einen „Standard zum Performance-Be- richt“ ersetzt. Grund dafür ist nach Verbandsangaben die Einführung des KAGB, das die Fondsmanager reguliert und bereits Berichtspflichten enthält. Die wesentliche Änderung: Die neuen Berichte werden die jährlichen Ergebnisse jedes einzelnen Fonds nicht mehr darstellen. Die bisher mehr oder weniger exakte Abbildung des wirtschaftlichen Verlaufs wird ersetzt durch kumulative Ergebnisdarstellungen. Die Abkehr von der bisherigen Berichtsform begründet die Branche unter an- derem damit, dass der traditionelle Soll/Ist-Vergleich mit den neuen KAGB-Fonds nicht mehr möglich sein wird, weil nunmehr nur noch Ergebnisziele statt exakter jährli- cher Ergebnisse prognostiziert werden. Abweichungen gegenüber den Prospektangaben zu den Planzahlen (Soll-Werte) lassen sich für einen einzelnen Fonds aus den Performance-Berichten nicht mehr bezie- hungsweise schwieriger herauslesen. Vor allem aber ist es nicht mehr möglich, auf Fondsebene die Einnahmen, Ausgaben, Fremdkapitaltilgungen, Liqui- ditätsreserven und Auszahlungen zusammenhängend zu betrachten. Für BSI-Vollmitglieder ist der Performance-Bericht-Stan- dard ein verbindlicher Mindeststandard; weiterführende Angaben sind erlaubt. Weitere Informationen: www.sachwerteverband.de

RkJQdWJsaXNoZXIy ODI5NTI=