FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 3/2014

206 www.fondsprofessionell.de | 3/2014 honorarberatung spezial I auftakt ? ! HN Foto: © Iurii Sokolov l Dreamstime.com, Wolf Heider-Sawall D ie freien Finanzberater, im Branchen- jargon nur „IFAs“ genannt, sind stolz auf ihr „I“. „Independent Financial Advisors“: Das steht für Unabhängigkeit, Souveränität – und gehörigen Abstand zu den Banken, denen man vieles zutraut, nur keine unabhängige Beratung. In gut zwei Jahren wird dieser Stolz allerdings einen gehörigen Kratzer bekommen. Denn Anfang 2017 wird die nationale Umsetzung der EU-Finanz- marktrichtlinie MiFID II in Kraft treten. Bei den Details hat die Bundesregierung Spiel- raum, die grobe Linie steht jedoch fest. Und die schreibt vor, dass sich künftig nur noch „unabhängig“ nennen darf, wer auf Provisio- nen verzichtet. Dann muss sich die Branche wohl ein neues Kürzel suchen, denn das „I“ kommt ihr abhanden. Es sei denn, es etabliert sich ein alternatives Zahlungsmodell, das Anlageberatern und Produktanbietern zwar einige Umstellung abverlangt, dafür aber für Unabhängigkeit pur steht: Honorarberatung. Der Gesetzgeber hat bereits einen großen Schritt in diese Richtung getan: Zum 1. Au- gust ist das Regelwerk mit dem schönen Na- men „Gesetz zur Förderung und Regulierung einer Honorarberatung über Finanzinstrumen- te“ in Kraft getreten, quasi in vorauseilendem Gehorsam zu den Vorgaben aus Brüssel. Für FONDS professionell Anlass genug, das The- ma umfassend zu beleuchten. Wir stellen die Geschäftsmodelle von fünf Beratern vor, die sich von ihren Kunden bezahlen lassen und nicht mehr von den Produktgebern (ab Seite 210). Wir gehen außerdem der Frage nach, wie es die Quirin Bank endlich schaffen will, mit Honorarberatung Geld zu verdienen (ab Seite 222). Es folgt eine Diskussion mit Bran- chenkennern, deren Essenz sich vielleicht so umschreiben lässt: Der Finanzvertrieb muss sich weiter professionalisieren, schon deshalb ist die Honorarberatung ein Wachstumsmarkt (ab Seite 228). Schließlich vergleichen wir, was Maklerpools und Haftungsdächer Hono- rarberatern heute schon bieten (ab Seite 236). Fehlende Flexibilität Das neue Gesetz hilft zweifelsohne, die Honorarberatung bekannter zu machen. Noch nie haben die Medien so intensiv über dieses Thema berichtet wie in den vergangenen Wochen. Ob es die Honorarberatung wirklich fördert, wie der Gesetzestitel verspricht, ist allerdings noch offen. Denn es enthält sehr strikte Vorgaben, die freien Beratern und Ban- ken das Leben sehr schwer machen können. Wer als Honorar-Finanzanlagenberater unter dem neuen Paragraf 34h der Gewerbeordnung (GewO) arbeitet, muss Zuwendungen von Dritten, so er sie nicht vermeiden kann, an seine Kunden durchleiten. Bislang behalten viele Honorarberater die Bestandsprovisionen der empfoh- lenen Investmentfonds ein und min- dern ihr Honorar entsprechend, weil das für Anleger aus steuerlichen Gründen vorteilhaft ist. Doch das neue Gesetz untersagt solche Modelle. Daher verwundert es kaum, dass viele Honorarberater im alten Regime bleiben, das deutlich mehr Flexibilität bietet. Mit 34f- Zulassung lässt sich – je nach Kundenwunsch – mal gegen Provision und mal gegen Hono- rar beraten. Nur darf diese Dienstleistung inzwischen wohl nicht mehr „Honorarbera- tung“ heißen, weil sonst Ärger mit der Fi- nanzaufsicht oder Wettbewerbern droht. Das letzte Wort ist in diesem Punkt allerdings noch nicht gesprochen, weil bislang unklar ist, wie die BaFin den Bezeichnungsschutz für Hono- rarberater in der Praxis handhaben wird (siehe Kasten Seite 208). Statistik steht noch aus Wie groß die Zahl der 34h-Berater schon ist, bleibt vorerst ein Geheimnis des Deut- schen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), der die entsprechenden Daten der regional zuständigen Behörden zusammen- führt. Eine erste Statistik soll im Oktober mit Stand zum Quartalsende veröffentlicht wer- den. Mehr als 300 oder 400 Honorar-Finanz- anlagenberater wird es anfangs allerdings kaum geben, schätzen Beobachter. Zum Ver- gleich: Die Zahl der 34f-Vermittler beläuft sich inzwischen auf gut 41.000. Selbst in dem bei Honorarberatern führenden Maklerpool VDH wollen einer internen Umfrage zufolge bloß 30 Prozent der Berater in den Paragraf 34h wechseln, die anderen bleiben bei ihrer 34f-Zulassung. Noch dürftiger sieht es bei den nach Kreditwesengesetz (KWG) regulierten Honorarberatung mausert sich vom Nischenthema zum soliden Trend – bei Anlegern wie Beratern. Das neue Gesetz hat daran einen eher kleinen Anteil. Beginn eines neuen Zeitalters? Einer Umfrage von Klimek Advisors zufolge erachten inzwischen 72 Prozent der freien Finanzberater das Thema Honorarberatung als relevant. Unter den jüngeren Vermittlern bis 49 Jahre sind es sogar 81 Prozent. ? HONORAR- BERATUNG ! HN

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