FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 3/2014

fonds & versicherung I michael heinz | bvk 306 www.fondsprofessionell.de | 3/2014 Foto: © Christoph Hemmerich A ls Versicherungsvermittler hat man derzeit nichts zu lachen: Diskussio- nen um die Höhe der Provisionen und die Sinnhaftigkeit von deren Offenle- gung, darüber hinaus der Versuch der Ver- sicherer, die Stornohaftungszeit deutlich zu verlängern, und das alles in einer Zeit von Niedrigstzinsen und der Anfang des kom- menden Jahres bevorstehenden Absenkung des Garantiezinses auf nur noch 1,25 Pro- zent. Gleichzeitig sollen künftig ausschei- dende Kunden stärker an den Bewertungs- reserven der Versicherer beteiligt werden, was natürlich für Bestandskunden darauf hinausläuft, dass die Rentabilität ihrer noch länger laufenden Verträge zurückgehen wird. Enttäuschung ist damit sozusagen programmiert. Entsprechend ist es eigent- lich kein Wunder, dass das Neugeschäft der deutschen Lebensversicherer in diesem Jahr insgesamt deutlich zurückgegangen ist. Und es wird nicht besser: Mit der mehr als hastigen Verabschiedung des Lebens- versicherungsreformgesetzes (LVRG) hat der Gesetzgeber unter anderem festgelegt, dass der Höchstzillmerungssatz für Lebens- versicherungsprodukte künftig nur noch 25 statt bisher 40 Promille betragen darf. Für Ver- mittler bedeutet das unter Umständen weniger Einnahmen aus neu abgeschlossenen Verträ- gen. Die Redaktion sprach dazu mit Michael Heinz, Präsident des Bundesverbandes Deut- scher Versicherungskaufleute (BVK). Herr Heinz, man muss kein Prophet sein, um zu behaupten, dass das LVRG die Versicherungsbranche verändern wird. Was sind die wesentlichen Aspekte aus Sicht von Versicherungsvermittlern? Michael Heinz: Die Vermittlerverbände kön- nen aus meiner Sicht mit dem Ergebnis zu- frieden sein. Das Gesetz dürfte den Vermitt- lern deutlich weniger Kopfschmerzen bereiten als den Versicherern. Wir wissen schließlich nicht erst seit der Verabschiedung des LVRG, dass Versicherer ein Kostenproblem, unter anderem auch ein Vertriebskostenproblem, ha- ben. Der Gesetzgeber hat aber ausdrücklich dem Ansinnen der Versicherer widerstanden, hier eine Kausalität mit der Vermittlerschaft und deren Honorierung herzustellen, etwa in Form einer Provisions- oder Courtagebegren- zung oder auch einer Verlängerung der Haf- tungszeit des Vermittlers. Genau diese ur- sprünglichen Wunschvorstellungen der Versi- cherer sind ja ausdrücklich nicht umgesetzt worden. Daher ist das LVRG zunächst einmal kein Schreckgespenst, aus dem irgendeine Verpflichtung auf Seiten der Vermittlerschaft erwachsen würde, beste- hende Agentur- oder Maklerverträge zu verändern. Aber auch Sie werden doch nicht so tun können, als müssten Versicherer und Vermittlerverbände nicht miteinander über die künftige Zusammenarbeit sprechen? Heinz: Wir wären ja blauäugig, wenn wir nicht erkennen würden, dass wir über das angesprochene Kostenproblem auf Seiten der Versicherer sprechen müssen. Und sol- che Gespräche finden ja auch durchaus schon statt. Aber mir ist schon wichtig festzuhalten, dass der Gesetzgeber trotz der Versuche der Versicherer, eine Begren- zung der Honorierung des Vertriebs gewis- sermaßen durch die Hintertür in das lau- fende legislative Verfahren einzubringen, eben ausdrücklich nicht vorgeschrieben hat, dass nur noch maximal 25 Promille an den Vertrieb ausgekehrt werden dürfen. Viel- mehr müssen jetzt Versicherer und Verbände untereinander aushandeln, wie man künftig mit den Vertriebskosten umgeht. Und in dieser Hinsicht gibt es ja auch schon einige Modelle, über die es sich zu sprechen lohnt. Wie können diese genau aussehen? Heinz: Als BVK haben wir gemeinsam mit den ersten Versicherern schon Modelle an- gedacht, bei denen amAnfang nur ein Teil der Provision oder Courtage gezahlt wird und der Rest ratierlich über die Stornohaftungszeit verteilt wird. Wir als Verband können ja nicht die Augen davor verschließen, dass Versiche- rungsverträge zum Teil nur deshalb generiert werden, weil eben amAnfang eine sehr hohe Abschlussvergütung gezahlt wird, dass es danach aber zum Teil zu einer nicht sach- gerechten Betreuung des Kunden kommt Er ist seit 30 Jahren mit seiner eigenen Versicherungsagentur als selbstständiger Makler aktiv: Michael Heinz , bereits in seiner dritten Amtszeit als Präsident des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute aktiv, weiß deshalb, wovon er spricht. Im Interview findet er deutliche Worte zur Situation der Vermittlerschaft. » Der Gesetzgeber hat aus- drücklich nicht vorgeschrieben, dass nur noch maximal 25 Promille an den Vertrieb ausgekehrt werden dürfen. « Michael Heinz, BVK Michael Heinz: „Das LVRG dürfte den Vermittlern deutlich weniger Kopfschmerzen bereiten als den Versicherern.“ „ Provisions offenlegung führt

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