FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 4/2014

164 www.fondsprofessionell.de | 4/2014 vertrieb & praxis I sachkundeprüfung Foto: © Andrey Popov | Dreamstime.com D ie Zeit wird langsam knapp für unab- hängige Berater: Bis spätestens zum Jahresende müssen sich 41.217 Finanz- anlagenvermittler auf Herz und Nieren prüfen lassen. Konkret geht es darum nachzuweisen, dass sie ihre Kunden im Jahr 2013 ordnungs- gemäß beraten haben und einen geordneten Geschäftsbetrieb führen. Das Testat muss bis spätestens 31.12. der zuständigen Aufsichts- behörde – entweder der Industrie- und Han- delskammer (IHK) oder dem Gewerbeamt – vorliegen. Wer es übrigens verabsäumt hat, für das Jahr 2012 einen Prüfbericht einzureichen, der hat noch mal Glück gehabt: Der Bund- Länder-Ausschuss für das Gewerberecht setzte einmalig die Kontrollpflicht für das Über- gangsjahr aus. Für 2013 gibt es nun aber kein Pardon mehr. Noch ist nicht bekannt, wie viele Berater ih- ren Pflichten bereits nachgekommen sind. „Ich kann mir vorstellen, dass viele den Prüfbericht ,auf den letzten Drücker‘ einreichen. Derzeit sind noch einige Fragen offen, wie der Bericht genau aussehen muss“, meint Mona Moraht vom Deutschen Industrie- und Handelskam- mertag (DIHK). Einen Entwurf für den Prüf- standard veröffentlichte das Institut der Wirt- schaftsprüfer (IDW) im Frühjahr, die endgül- tige Fassung erscheint spätestens Ende Novem- ber. Laut Aussage des IDW sind jedoch keine wesentlichen Änderungen mehr zu erwarten. Jetzt kann sich niemand mehr herausreden, dass er nichts von der neuen Pflicht gehört hat: „Wir haben unsere Mitglieder mehrfach über die neuen Prüfpflichten informiert. Ich kann aber nicht einschätzen, wie viele Vermittler im Markt immer noch nicht Bescheid wissen“, sagt Frank Rottenbacher vomAfWBundesver- band. Der Finanzexperte Rainer Juretzek, der als Sachverständiger auch prüfen darf, wird deutlicher: „Nachdem die Deadline 31.12. fast jede Woche in irgendeinem einschlägigen Newsletter der Finanzbranche steht, müsste es eigentlich jeder wissen. Wer keine Finanzzei- tungen liest, hat in der Beratungsbranche oh- nehin nichts zu suchen.“ Juretzek bezweifelt, dass alle Berater ausreichend auf die Prüfung vorbereitet sind: „Es herrscht in vielen Fällen Ratlosigkeit und Konfusion.“ Dabei ist die Prü- fung kein Honiglecken. „Die gesetzlichen Neu- regelungen bedeuten im Vergleich zu den bis- herigen Vorschriften der Makler- und Bauträ- gerverordnung (MaBV) eine detailliertere und schärfere Regulierung und damit eine ausge- dehntere Prüfung als bisher. Dadurch soll ins- besondere der Anlegerschutz gestärkt werden“, soWolf-Georg Rohde von denWirtschaftsprü- fern PNHR aus Köln, der für die Steuerberater die kommentierte Checkliste zur Prüfung der Finanzanlagenvermittler verfasst hat. So über- reicht der pflichtgetreue Berater seinem Kun- den grundsätzlich eine Erstinformation und weist alle Kosten detailliert aus. Schreibfaule Vermittler sind nicht mehr gefragt, denn die Dokumentation der Beratung wird immer wichtiger. „Die Vermittler sollten einen strin- genten Beratungsprozess einhalten und doku- mentieren. Einmal eine richtige Datenerfassung und Finanzanalyse- beziehungsweise -planung beim Kunden durchführen, dann gehen Bera- tungsprotokolle fast wie von selbst“, empfiehlt Juretzek. Auch wer beraten hat, ohne einen Vertragsabschluss zu erzielen, muss einen Prüf- bericht abgeben. Nur wer im Berichtsjahr über- haupt nicht aktiv war, kann eine Negativerklä- rung abgeben – einen offiziellen Prüfer braucht man dafür nicht extra einzuschalten. Die Uhr tickt Wer noch keinen Prüfauftrag vergeben hat, sollte sich sputen. „Ich kann nur dringend raten, so schnell wie möglich einen geeigneten Prüfer zu beauftragen. Die Kontrolleure arbei- ten wahrscheinlich nicht zwischen Weihnach- ten und Neujahr, und danach ist es zu spät. Wer den Termin 31.12.2014 versäumt, erweist sich als nicht zuverlässig, weil er sich nicht an Fristen halten kann. So etwas registriert die zu- ständige IHK“, erklärt Günther Christmann von FG Investment-Consulting aus Heidel- berg. Nichteinreicher müssen mit Sanktionen rechnen. Nach einer Mahnung drohen Geld- bußen von bis zu 5.000 Euro. Auch für die noch junge Spezies der Honorar-Finanzanla- genberater besteht die Prüfpflicht. Mit bislang lediglich 45 registrierten Beratern per Ende Der 31. 12. 2014 ist ein wichtiges Datum für freie Finanzanlagenvermittler. Erstmalig müssen Prüfberichte vorgelegt werden – Poolpartner sind meist gut darauf vorbereitet. Auf den letzten Drücker Visitenkarte übergeben? Kosten ausgewiesen? Beratung ausreichend dokumentiert? – Wer diese Pflichten nicht erfüllt, erhält kein Testat. Welche Pflichten haben Finanzanlagenvermittler? • Informationspflichten gegenüber Kunden • Protokollierung des Beratungsgesprächs • Aufzeichnungs- und Aufbewahrungsregelungen • Regelungen hinsichtlich erhaltener Zuwendungen • Verbot der Annahme von Geldern • Vorgaben zu Werbemitteln und Werbemaßnahmen Quelle: Hessler und Mosebach, Steuerberater

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