FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 4/2014
        
 166 www.fondsprofessionell.de  | 4/2014 September 2014 dürfte diese Gruppe die Prü- fer jedoch nicht lang aufhalten. Kosten für das Testat Die Kosten für eine Prüfung hängen vor allem davon ab, ob im Büro des Beraters oder beim Prüfer geprüft wird. Bei der „Billigva- riante“ scannt der Vertriebler alle Dokumente und Papiere selbst ein und übersendet diese auf elektronischem Wege an den beauftragten Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Sachver- ständigen. „Bei den sehr günstigenAngeboten von unter 300 Euro spart sich der Prüfer die Vor-Ort-Prüfung – wobei noch fraglich ist, ob dieAufsichtsbehörden dies anerkennen werden oder ob man nicht zumindest bei der ersten Prüfung nachsieht, ob ein ordnungsgemäßer Geschäftsbetrieb vorliegt“, so Juretzek. Oftmals sind die niedrigen Prüfkosten, die  einige Fi- nanzpools mit Prüfungsgesellschaften ausge- handelt haben, noch an weitere Bedingungen geknüpft: Berater müssen eine Ausschließlich- keit vereinbaren und alle Produktkäufe beim entsprechenden Anbieter einreichen – nur so sind die günstigen Preise zu erklären. „Realis- tisch für eine Rundum-sorglos-Prüfung dürften die Kosten bei kleineren und mittleren Vermitt- lern – beispielsweise mit weniger als 20 bis 30 Beratungsfällen im Jahr – zwischen 600 und 1.200 Euro liegen“, so  Juretzek. Der Experte ist kein Freund von „Schmalspurprüfungen“: „Die erkennbaren Versuche, die Prüfpflicht so weit einzudampfen, dass sie zur Farce wird, dürften relativ zeitnah den Gesetzgeber auf den Plan rufen. Es liegt nahe, dass die Aufsicht dann zur BaFin umsiedelt, was einige Politiker jetzt bereits fordern.“ Auch die IHKs halten noch mal die Hand auf: Die Gebührenspanne reicht von 15 bis zu 200 Euro, die Testate müs- sen schließlich entgegengenommen, geprüft und archiviert werden. Die Vermittler sind nicht einhellig begeistert von der Prüfungspflicht. Ein Berater aus dem mobilen Vertrieb einer deutschen Großbank spricht aus, was viele denken: „Es ist der Wahnsinn. Die Prüfung bedeutet nochmals einen hohen bürokratischen und zeitlichenAuf- wand und ist mit weiteren Kosten für den Ver- mittler verbunden. Der Nutzen ist aus meiner Sicht nicht erkennbar, der Mehraufwand steht in keinemVerhältnis zum Ertrag.“ Seine Kon- sequenz: „Ich habe mich komplett aus der Wertpapierberatung zurückgezogen und kon- zentriere mich auf den Vertrieb von privaten Krankenversicherungen und Baufinanzierun- gen. Bei Bedarf hole ich einen spezialisierten Kollegen hinzu, der darf die Beratung doku- mentieren und den Kunden mit Dokumenten zuschütten, die dieser gar nicht möchte. Den Ertrag teilen wir uns dann.“ Auch Experte Christmann kennt viele freie Kollegen, die frus- triert sind: „Viele Berater sind aufgrund der ganzen Änderungen durch den Wind. Mittler- weile haben zwei Drittel der Berater den Markt verlassen“, so Christmann. Auch er rät nicht jedem dazu, auf Teufel komm raus und mit erheblichemAufwand die neue Lizenz zu be- antragen. Vielmehr empfiehlt er, sich zu spe- zialisieren. „Im Kollegenkreis gibt es immer jemand, der ein Faible für die betriebliche Altersvorsorge, das Bauspar- oder das Invest- mentgeschäft hat. In diesem Fall kann man sein Geschäft an den spezialisierten Kollegen abge- ben und erhält dafür  eine Tippgeberprovision oder im Gegenzug Kunden für das eigene Spezialgebiet angetragen“, so Christmann. Maklerpools Die Maklerpools reagierten jedenfalls früh- zeitig und sind Kooperationen mit renom- mierten Wirtschaftsprüfern eingegangen. „Wir haben in ein revisionssicheres Archivsystem investiert. Bereits seit Dezember 2012 hinter- legen unsere Partner die Dokumentationen eigenständig im Archiv, und der Wirtschafts- prüfer kann direkt auf die Dokumente zugreifen“, erläutert Martin Steinmeyer von Netfonds. In Zusammenarbeit mit dem Wirt- schaftsprüfer BDO wird der Prüfbericht ab 348 Euro per annum für die angeschlossenen Berater erstellt. Auch Jung, DMS und Cie. kooperiert bereits seit Januar 2013 mit der BDOAG. „Unsere angeschlossenen Poolpart- ner können sicher sein, dass die Prüfung entsprechend der aktuellen gesetzlichen und berufsrechtlichen Vorschriften durchgeführt wird und die Erlaubnisbehörde aussagekräftige Prüfungsberichte von einer Wirtschaftsprü- fungsgesellschaft mit anerkanntem Renommee erhält“, versichert John-Enrik Schröder, Vor- stand von JDC. BDO veranschlagt für die Prüfung einen Stundensatz von 100 Euro plus Umsatzsteuer. Voraussetzung dafür ist, dass die Daten in elektronischer Form vorliegen. Nach Angaben von Rechtsanwalt Norman Wirth bietet der AfWBundesverband für seine Mitglieder Prüfungen durch die Steuerberater SEB aus Neubrandenburg und GPC Tax aus Berlin ab rund 190 Euro an. Und der Makler- pool Fondskonzept AG arbeitet mit der Evistra Treuhand aus Ulm zusammen. Dort kostet das Testat 249 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer. „Voraussetzung dafür ist, dass die gesamte Abwicklung und Dokumentation des §-34f- Geschäfts (Investmentfonds und Beteiligungen) im Maklerservicecenter hinterlegt ist“, so die Fondskonzept AG aus Illertissen. FP Foto: ©  Christoph Hemmerich Martin Steinmeyer, Netfonds: „Wir haben in ein revisi- onssicheres Archivsystem investiert.“ Sachkundeprüfung Der Durchschnittsbürger schiebt unangenehme Pflich- ten gern auf die lange Bank – da machen Finanzberater keine Ausnahme. Um ihren Qualifikationsnachweis noch im vereinfachten Verfahren zu erlangen, meldeten sich Ende Oktober unzählige §-34f-Berater auf den letzten Drücker für die ursprünglich letzte Sachkundeprüfung in diesem Jahr am 24./25. November an. Die IHKs rea- gierten auf den Ansturm und richteten einen Sonder- prüfungstermin am 3. und 4. Dezember ein – Anmel- deschluss war  Anfang November. Vermittler, die auch diesen Termin verpasst haben, dürfen ab nächstem Jahr nicht mehr beraten und sind quasi mit einem Berufs- verbot belegt. Berater, die weiter in ihrem Metier wirken möchten, bleibt nichts anderes übrig, als den § 34f komplett neu zu beantragen. Die erste Sachkundeprü- fung 2015 findet am 21. Januar statt. Die Anmeldefrist endet Mitte  Dezember dieses Jahres. Im letzten Jahr absolvierten 87 Prozent der Kandidaten den Basisteil der Sachkundeprüfung erfolgreich, im Bereich ge- schlossener Fonds lag die Quote hingegen nur bei 65 Prozent. Dabei gilt: Wer einen Prüfungsteil nicht be- standen hat, muss die gesamte Prüfung wiederholen. Die Berater sollten also pauken und beispielsweise den Unterschied zwischen einem OGAW-Fonds und AIF- Produkten kennen. Eine Demoversion der Prüfung findet sich auf den Internetseiten der IHK-Frankfurt. Ausschließlichkeitsvertreter, die in das interne Kontroll- system ihres Anbieters eingebunden sind, können vor- aussichtlich von Sammelprüfungen profitieren. Dabei werden nicht alle angeschlossenen Vermittler geprüft, sondern es erfolgt eine Systemprüfung der Dachgesell- schaft – die Untervertreter werden nur stichprobenartig kontrolliert. Jeden Vermittler nimmt man aber mindes- tens einmal innerhalb von vier Jahren unter die Lupe. Wer unsauber berät, erhält auch im folgenden Jahr Besuch vom Prüfer. vertrieb & praxis I sachkundeprüfung
        
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