FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 4/2014

fonds & versicherung I brancheninitiative „gut beraten“ 290 www.fondsprofessionell.de | 4/2014 Foto: © Jozsef Szasz-fabian | Dreamstime.com A uf 20 bis 30 Milliarden Euro schätzt das Verbraucherministerium die Verlus- te, die jährlich durch Falschberatung und Betrug bei Geldanlagen entstehen. Statis- tisch betrachtet haben zehntausende Fondsan- leger zwei Drittel des Jahres für die Katz gespart – Ende August lagen die Zuflüsse in Publikumsfonds bei 28 Milliarden Euro. Ob eine solche Schätzung überhaupt seriös durch- führbar ist, könnte man natürlich lange disku- tieren, angesichts der Höhe wird dennoch klar, warum das Thema Anlegerschutz in den ver- gangenen Jahren eine Regulierungswelle aus- gelöst hat, die nach und nach die gesamte Beraterschaft erfasst hat. Und Verantwortliche in Berlin und Brüssel werden den Druck zur Steigerung der Beratungsqualität weiter erhö- hen. Bislang lag der Schwerpunkt im Bereich der beruflichen Mindestqualifikation. Es ging darum, höhere Einstiegshürden für Finanzan- lagen- und Versicherungsvermittler zu errich- ten. In Zukunft werden aber regelmäßige Fortbildungen zur zwingenden Bedingung der Berufsausübung werden. Die Notwendigkeit lebenslangen Lernens – in anderen Berufen durchaus auch Pflicht – ist Teil der zur No- vellierung anstehenden Versicherungsver- triebsrichtlinie IDD (Insurance Distribution Directive, ehemals IMD 2), die nach derzei- tigem Stand frühestens 2015 in Kraft treten wird. Doch wer die Anstrengungen der EU- Finanzmarktwächter verfolgt, dürfte kaum mehr daran zweifeln, dass die Pflicht zur Wei- terbildung für die Versicherungsvermittler mit- telfristig im gesamten Finanzdienstleistungs- vertrieb Standard sein wird. Für etwa 1.400 in Deutschland aktive Certified Financial Planners (CFPs) ist sie bereits seit 1997 we- sentlicher Bestandteil ihres Berufsethos. Bis- her stehen die Bildungsauflagen der IDD en détail nicht fest, dennoch wappnet sich der Markt und präsentiert Lösungen. Unter Zeitdruck Die unter Zeitdruck stehende Versiche- rungswirtschaft startete im Herbst 2013 die Initiative „Gut beraten“. In Anlehnung an die Weiterbildungssysteme von Ärzten oder Steuerberatern sollen regelmäßige Fortbil- dungen die Beratungsqualität steigern. Das „noch freiwillige“ System basiert auf soge- nannten Weiterbildungspunkten, die in einer zentralen Datenbank erfasst werden (siehe dazu Übersicht auf Seite 291). Die Initiative will bewirken, dass Vermittler in Zeiträumen von fünf Jahren mindestens 200 Weiter- bildungspunkte sammeln. Das sind durch- schnittlich 40 Punkte im Jahr, wobei sich ein Weiterbildungspunkt aus der Lernzeit von 45 Minuten ergibt. Ein durchaus ambitioniertes Ziel. Die Certified Financial Planners müssen für ihr Berufszertifikat innerhalb von zwei Jahren nur 30 sogenannte „Continuing Pro- fessional Development Credits“ nachweisen, die jeweils dem Aufwand einer Zeitstunde entsprechen. Mit den hohen Auflagen von „Gut beraten“ dürften insbesondere die Makler hadern. Anders als ihre „Kollegen“ in der Ausschließlichkeit, die praktisch regel- mäßig „zwangsgeschult“ werden (Stichwort GDV-Verhaltenskodex), sind sie für ihre Weiterbildung selbst verantwortlich und tra- gen in der Regel auch die Kosten dafür. Ihr Aufwand, die Auflagen zu erfüllen, erscheint in vielerlei Hinsicht höher. Nicht ausreichend repräsentiert Die Weiterbildungsinitiative wird auf Seiten der Maklerpools grundsätzlich begrüßt und unterstützt. In Anbetracht der Tatsache, dass ihre acht Trägerverbände fast ausnahmslos im Dunstkreis der deutschen Versicherungswirt- schaft angesiedelt sind, fühlen sich die Vertre- ter der Makler jedoch nicht ausreichend reprä- sentiert und informiert. Dem Vernehmen nach wurden sie von der raschen Umsetzung ein Stück weit überrascht. Einen offiziellen An- trag des AfW Bundesverband Finanzdienst- leistungen, nachträglich als Träger aufgenom- men zu werden, hat „Gut beraten“ jedoch ab- gelehnt. „Im Ausschuss der Trägerverbände sind diejenigen Verbände vertreten, die die Initiative ins Leben gerufen haben und sie maßgeblich unterstützen. Über die Verbände sind alle Gruppen der Versicherungsvermittler im Ausschuss ausreichend berücksichtigt“, begründet Katharina Höhn die Absage an den AfW, in dem alle großen Maklerpools ver- treten sind. Höhn ist Vorstandsmitglied im Berufsbildungswerk der deutschen Versiche- rungswirtschaft (BWV), dem treibenden Trä- gerverband von „Gut beraten“. Am Ende gehe Die Pflicht zur Weiterbildung ist für Vermittler nur eine Frage der Zeit. Mit „Gut beraten“ gibt es eine erste Initiative, mehr als eine Insellösung ist das aber nicht. Lebenslange Lernpflicht Die Versicherungswirtschaft startete im Herbst 2013 die Initiative „Gut beraten“. In Anlehnung an die Weiterbildungs- systeme von Ärzten oder Steuerberatern sollen regelmäßige Fortbildungen die Beratungsqualität steigern.

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