FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 4/2014
Anlagen verkauft werden. Ein Produktverbot bleibt die Ultima Ratio. Manchmal wird ge- fordert, dass die BaFin Produkte bewerten soll. Aber das ist nicht unsere Aufgabe und wird es auch nicht werden. Grundlegende Finanzkenntnisse sollten vielmehr schon in der Schule vermittelt werden. Die BaFin soll auch die Möglichkeit er- halten, einen externen Wirtschaftsprüfer mit einer Sonderprüfung des Jahresab- schlusses eines Emittenten zu beauftra- gen. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, müssten Sie doch fast jeden Ab- schluss noch mal prüfen lassen, oder? Nein, es geht vielmehr darum, der Aufsicht die Möglichkeit zu geben, Licht ins Dunkel zu bringen, wo das nötig ist. Bei einer Bank oder einer Versicherung können wir das längst tun, da haben wir alle Prüfrechte. Auch bei Vermögensanlagen wird das künftig einfacher werden. Das Kleinanlegerschutzgesetz will auch Regulierungslücken schließen. Bislang fielen partiarische Darlehen und Nach- rangdarlehen bei geschickter Strukturie- rung nicht unter das Vermögensanlagen- gesetz, was sich ändern wird. Laut Ent- wurf sollen auch „sämtliche wirtschaft- lich vergleichbaren Vermögensanlagen“ erfasst werden. Ist es realistisch, dass es künftig wirklich keinen grauen Kapital- markt mehr gibt? Das ist absolut unrealistisch und sollte auch nicht das Ziel sein. Partiarische Darlehen und Nachrangdarlehen sollen aufgenommen wer- den, weil sie dem Einlagengeschäft bezie- hungsweise den Vermögensanlagen, die schon jetzt unter die Prospektpflicht fallen, sehr ähn- lich sind und sich mit viel Kreativität die nächste und die übernächste Variante bauen lässt. Ich möchte etwas grundsätzlicher wer- den. Man spricht ja von einem „weißen“, einem „grauen“ und einem „schwarzen“ Ka- pitalmarkt. „Weiß“ ist das von uns beaufsich- tigte Geschäft, „schwarz“ ganz klar illegal. Den grauen Markt wird es und sollte es auch weiter geben. Denn die Politik entscheidet ganz bewusst, welches Geschäft sie beaufsich- tigen möchte und welches nicht. „Grau“ heißt nicht verboten, sondern nur unreguliert. Es muss innerhalb bestimmter Grenzen auch weiterhin möglich sein, dass sich etwa Unter- 313 www.fondsprofessionell.de | 4/2014 Elke König: „Ich bin sehr vorsichtig damit, Produkte zu verbieten. Wer verbietet, muss auch sagen, was er erlauben würde, und beides wollen wir vermeiden. Nach unserem Ver- ständnis ist es zunächst Aufgabe des Produzenten, dann des Vertriebs, einen Prozess zu etablieren, der verhindert, dass den Verbrauchern unpassende Anlagen verkauft werden.“ die Ultima Ratio“
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