FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 4/2014

nehmen am Kapitalmarkt finanzieren, ohne dass sofort eine Erlaubnis der BaFin er- forderlich wird. Sonst hätte die freie Marktwirtschaft zu wenig Spielraum. Mit dem Kleinanlegerschutzgesetz zieht die Politik quasi die Lehren aus dem Fall Prokon. Es gibt einen anderen Fall, in dem die BaFin mit schweren Vorwürfen konfrontiert wurde: Bei Infinus wussten die Insti- tutsprüfer von Bundes- bank und BaFin Medien- berichten zufolge schon 2010, dass die Bilanzen des wichtigsten Emis- sionshauses Future Busi- ness nicht so transparent waren, wie sie es hätten sein sollen. Dennoch wurden die Verkaufspro- spekte von einer anderen BaFin-Stelle genehmigt. Haben Sie aus diesem Fall Lehren gezogen? Man zieht aus jedem Fall Lehren. Aber auch hier ist nicht alles so abgelaufen, wie es berichtet wurde. Wenn unsere Aufseher keinen Angriffspunkt haben, können sie auch nicht sagen: So geht es nicht! Auch Aufseher sind normale Staatsbürger und sehen als solche manches, was ihnen nicht gefällt. Doch das muss man sorgfältig trennen von dem, was in ihre Zuständigkeit als Aufseher fällt. Sie dürfen mir glauben, dass in das Klein- anlegerschutzgesetz auch Erkenntnisse der BaFin eingeflossen sind, in welchen Berei- chen unserer Meinung nach stärkere Ein- griffsrechte wünschenswert wären. Letztlich lautet die Frage immer: Wie weit soll die Regulierung reichen? Sie können niemanden davon abhalten, auch mal ein schlechtes Geschäft zu machen. Haben Sie eigentlich schon mal über- schlagen, wie viele Stellen Sie allein wegen des Kleinanlegerschutzgesetzes schaffen müssen? (Lacht.) Noch nicht. Wenn das Gesetz so oder in ähnlicher Form verabschiedet wird, ist davon auszugehen, dass das zusätzlichen Per- sonalaufwand bedeutet. Wir stellen unseren Haushalt jährlich auf, und unser Verwaltungs- rat schaut ihn sich sehr genau an. Zusätzliche Aufgaben müssten wir also zunächst mit dem vorhandenen Personal stemmen. Es ist ja auch nicht so, dass wir keine Mitarbeiter hätten, die sich mit diesen Themen beschäftigen. Wir ha- ben bereits eine große und, wie ich finde, sehr schlagkräftige Einheit, die Prospekte prüft. Wer die Prospekte von Prokon gelesen hat, wusste übrigens, dass es sich dabei keines- wegs um ein risikoarmes Investment handelt. Ein wichtiger Hinweisgeber, wo etwas schiefläuft, soll der „Finanzmarktwäch- ter“ werden, mit dessen Aufbau einige Verbraucherzentralen nun begonnen haben. Wie soll die Zusammenarbeit mit der BaFin denn ablaufen? Daran wird noch gearbeitet. Ei- ne Zusammenarbeit der BaFin mit den Verbraucherzentralen gibt es bereits. Diese wollen wir mithilfe des neuen Finanz- marktwächters noch intensivie- ren. Es sollte nicht passieren, dass isolierte Fälle zum Skan- dal aufgebauscht werden. Für uns ist es wichtig zu erfahren, ob es sich um einen, zehn oder hunderte Fälle handelt. Genau das soll der Finanzmarktwäch- ter in einem ersten Schritt leis- ten, aufbauend auf dem Be- ratungswissen der Verbrau- cherzentralen. Die Idee ist, zu- nächst die Beschwerden syste- matisch auszuwerten und da- raus Schlussfolgerungen zu zie- hen. Das halte ich für sehr gut und sehr nötig. Bei den nächs- ten Schritten muss man aller- dings darauf achten, keine Konflikte zu schüren. Die Ver- braucherzentrale ist, anders als die BaFin, ganz klar Partei. Wir als Eingriffsverwaltung müssen auch mal sagen können: Dafür gibt es keine Zuständigkeit. Damit endet zwar nicht unsere Arbeit – wenn wir meinen, dass wir für ein Thema zuständig sein sollten, werden wir uns in Berlin auch darum bemühen. Wir brauchen aber eine klare Trennung zwischen demjeni- gen, der Informationen sammelt und auswer- tet, und demjenigen, der daraufhin Maßnah- men ergreifen kann. Die Frage der Regulie- rung muss unter staatlicher Hoheit bleiben. Der Kompetenzausbau der BaFin könnte munter weitergehen: Immer wieder, zu- letzt von Sparkassenpräsident Georg Fahrenschon, wird der Vorschlag unter- breitet, auch die gewerblichen Finanzan- lagenvermittler unter die Aufsicht der BaFin zu stellen. Das sind viele! Mehr als 41.000. Wir haben uns in dieser Frage bewusst zurückgehalten. Natürlich könnte man argu- mentieren, dass schon aus Gründen der Ge- rechtigkeit alle Gruppen von Finanzberatern steuer & recht I elke könig | bafin 314 www.fondsprofessionell.de | 4/2014 » Letztlich lautet die Frage immer: Wie weit soll die Regulierung reichen? Sie können niemanden davon abhalten, auch mal ein schlechtes Geschäft zu machen. « Elke König, BaFin Foto: © Christoph Hemmerich Elke König: „Wer die Prospekte von Prokon gelesen hat, wusste übrigens, dass es sich dabei keineswegs um ein risikoarmes Investment handelt.“

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