FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 4/2014

gleich beaufsichtigt werden sollten. Das führt schnell zu der Diskussion, ob die Gewerbeämter für deren Aufsicht besser geeignet sind. Diese Fragen muss letzt- lich die Politik entscheiden. Wir reißen uns jedenfalls nicht darum, das nächste große Gebäude beziehen zu müssen, um all die neuen Aufseher unterzubringen. Es gibt viele Argumente, die für eine einheitliche Aufsicht sprechen, aber auch gute Gründe dagegen. Zum Beispiel wäre es eine große Herausforderung, über 41.000 Finanzanlagenvermittler, die über die gesamte Republik verteilt sind, zentral von Bonn und Frankfurt aus zu überwachen. Stichwort Honorarberatung: Die Politik fördert diese Vergütungs- form, bislang bieten aber bloß elf Institute – darunter nur zwei Banken – Honorar-Anlageberatung nach dem neuen Gesetz an. Hat Sie dieser geringe Zuspruch ent- täuscht? Ich hatte von vornherein nicht mit sehr viel mehr Zuspruch gerechnet. Auf Sicht sollte sich die Honorarberatung als echte Alternative zur provisionsbasierten Be- ratung etablieren, aber sie wird wohl nie das allein seligmachende System sein. Wir sind alle an das Provisionssystem gewöhnt. Man kann sicherlich eine Menge tun, um die Fi- nanzberatung zu verbessern, doch der plum- pen Aussage „Provision ist schlecht, Honorar ist gut“ habe ich noch nie etwas abgewinnen können. Wichtig ist nur, den Konsumenten klarzumachen, wo die Anreize liegen. Hono- rarberatung wird sich immer an die richten, die sie sich auch leisten können. Wer nur 100 Euro im Monat zurücklegt, wird sie wohl nie in Anspruch nehmen. Wir sollten die Hono- rarberatung weiterentwickeln, müssen aber sicherstellen, dass es auch weiterhin ein brei- tes Beratungsangebot gibt. Jemand muss den Leuten am Schalter sagen: Nur Sparbuch ist vielleicht auch nicht das Richtige. In Groß- britannien, wo Provisionen verboten wurden, bekommen Haushalte mit kleinem Vermögen meist gar keine Beratung mehr. Das kann definitiv nicht unser Ziel sein. Sollte die Honorarberatung Ihrer Mei- nung nach auf weitere Bereiche ausge- dehnt werden, etwa auf Finanzierungen und Versicherungen? Dass ein Honorarberater über das volle Pro- duktspektrum beraten kann, wäre grund- sätzlich durchaus sinnvoll. Einige Fra- gen sind dabei allerdings nicht ganz ein- fach zu beantworten. Bei Lebensversi- cherungen etwa gibt es Regelungen, wo- nach Vermittler die Provisionen anteilig zurückzahlen müssen, wenn ein Vertrag schon nach kurzer Zeit wieder storniert wird. Dies soll eine gute, individuelle Beratung gewährleisten, die am langfris- tigen Nutzen des Kunden orientiert ist. Da wäre die Frage, wie das zu regeln ist, wenn ein Honorarberater involviert ist. Bleiben wir beim Thema Versiche- rungen. Sind Sie mit dem Lebensver- sicherungsreformgesetz (LVRG) zu- frieden? Reicht es aus, um die Bran- che zu stabilisieren? Um es ganz deutlich zu sagen: Das LVRG war nicht dazu gedacht, die Branche zu stabilisieren, auch wenn es in den Medien dieses Etikett bekommen hat. Es geht vielmehr darum, die Ge- rechtigkeit zwischen den Generationen der Versicherten wieder herzustellen und damit einen Webfehler der alten Rege- lung zu korrigieren. Die geringere Aus- schüttung der Bewertungsreserven sorgt ja nicht dafür, dass Geld zurück an die Ver- sicherer fließt, sondern es bleibt im gleichen Topf, der allen Versicherungsnehmern zusteht. Ziel ist, dass derjenige, der zufällig vom rasanten Fall der Zinsen profitieren könnte, nicht das Geld erhält, das gebraucht wird, um die Ansprüche der Generationen nach ihm zu befriedigen. Das Gesetz sorgt auch für niedrigere Garantiezinsen und hat durch die Absenkung des Zillmersatzes zudem eine Diskussion über Provisionen in Gang gesetzt. Das ist auch gut so. Die Absenkung des Höchstzillmersatzes setzt Anreize, die Abschlusskosten zu senken. So bleibt das Produkt Lebensversicherung auch in Zukunft attraktiv. Die Anpassung war angezeigt, weil der Garantiezins – in Form des Höchstrech- nungszinssatzes – für das Neugeschäft im Lauf der Jahre mehrfach abgesenkt worden ist. Die Absenkung des Höchstrechnungs- zinssatzes zum 1. Januar 2015 ist notwendig, weil die Zinsen seit Langem fallen, und kommt daher auch nicht überraschend. Vielen Dank für das Gespräch. FP » Man kann sicherlich eine Menge tun, um die Finanz- beratung zu verbessern, doch der plumpen Aussage ›Provision ist schlecht, Honorar ist gut‹ habe ich noch nie etwas abgewinnen können. « Elke König, BaFin Elke König: „Um es ganz deutlich zu sagen: Das LVRG war nicht dazu gedacht, die Branche zu stabilisieren.“ steuer & recht I elke könig | bafin 316 www.fondsprofessionell.de | 4/2014 Foto: © Christoph Hemmerich Elke König Elke König, 60, studierte Betriebswirtschaftslehre an der Universität Köln. Mit dem Doktortitel in der Tasche stieg sie 1980 bei KPMG ein, wo sie schwerpunktmäßig in der Prüfung und Beratung von Versicherungsunternehmen arbeitete. 1988 wurde sie zur Direktorin und Partnerin berufen, bevor sie zwei Jahre später von Köln nach München umzog: Rund zwölf Jahre lang leitete sie dort das Rechnungswesen und das Controlling der Mün- chener-Rück-Gruppe. 2002 folgte der nächste Umzug: König wurde Finanzvorstand der Hannover Rückversi- cherung. Nach einem Abstecher nach London, wo sie ab 2010 für das International Accounting Standards Board (IASB) arbeitete, kehrte sie 2012 ins Rheinland zurück – seither ist sie Präsidentin der Bundesanstalt für Finanz- dienstleistungsaufsicht (BaFin) in Bonn.

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