FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 4/2014

319 www.fondsprofessionell.de | 4/2014 eine Umgehung des gemeinsamen Meldestan- dards zu vermeiden, wurde dieser (…) auf ei- nen breiten Geltungsbereich hin ausgestaltet.“ Breit ist der Austausch in der Tat: Melde- pflichtig sind im Prinzip alle Finanzinstitute, die auch von FATCA erfasst sind. Neben Ban- ken und Verwahrstellen sind dies auch Makler, bestimmte OGAWs und bestimmte Versicherungsgesellschaften. Sie müssen laut OECD-Dokument folgende Daten melden: „Alle Arten von Kapitalerträgen (Zinsen, Di- videnden, Einkünfte aus bestimmten Versiche- rungsverträgen und andere ähnliche Erträge), aber auch Kontoguthaben und Erlöse aus der Veräußerung von Finanzvermögen.“ Schlief erklärt, dass auch Versicherungsver- träge nicht verschont bleiben: „Die Melde- pflicht gilt grundsätzlich auch für Versiche- rungsverträge, die einen Cash-Value haben. Hier sind der Name des Versicherungsneh- mers, die Policennummer und der Rückkaufs- wert der Police anzugeben, ebenso wie alle Begünstigten. Vermutlich wird aber in der Re- gel keine Selbsterklärung für die Begünstigten aus Lebensversicherungsverträgen benötigt.“ Eine Selbsterklärung ist das Blatt, das der Kunde ausfüllen muss. Unterschieden wird in Konten von hohem Wert (High Value) und Konten von geringerem Wert (Low Value). Die Grenze liegt für Konten von natürlichen Personen bei einer Million US-Dollar, gilt al- lerdings aggregiert über alle Konten eines Rechtsträgers, wenn die Systeme des Finanz- instituts das feststellen können. Kundenbetreuer liefern auch Bei bestehenden Konten von geringerem Wert muss das Finanzinstitut die Ansässigkeit anhand einer mit Belegen dokumentierten Hausanschrift oder mittels einer Indiziensuche feststellen. Bei Konten von hohem Wert gel- ten erweiterte Sorgfaltspflichten, die auch eine Suche in Papierunterlagen und die Nachfrage beim Kundenbetreuer bezüglich Fakten, die ihm bekannt sind, beinhalten. Bei Neukonten sieht der gemeinsame Meldestandard eine Selbstauskunft vor, un- abhängig davon, ob es ein High- oder Low- Value-Konto ist. Das Finanzinstitut muss die Selbstauskunft außerdem auf Plausibilität überprüfen. „Die Selbstauskunft bei Neu- kunden wird ja ohnehin wegen FATCA für die Identifizierung von US-Personen bereits seit 1. Juli 2014 eingeholt“, meint Schlief. Die Finanzinstitute stöhnen angesichts der auf sie zukommenden Meldepflichten. Aller- dings hält sich der Aufwand insofern in Gren- zen, als bereits vieles durch die Einführung von FATCA erledigt ist. „Der CRS ist etwa zu 90 Prozent identisch mit FATCA und den entsprechenden bilateralen Verträgen. Ledig- lich der Mindestschwellenwert in Höhe von 50.000 Dollar für Konten von natürlichen Per- sonen ist im CRS bislang nicht vorgesehen“, weiß Schlief. Die Fondswelt ist relativ ent- spannt. „Wir haben die OECD davon über- zeugt, beim Common Reporting Standard sol- che Ausnahmen für offene Fonds zu gewäh- ren wie bei FATCA“, sagt Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des deutschen Fonds- verbandes BVI. Die Argumentation ist, dass die Anteile offener Fonds in der Regel bank- verwahrt sind und die Fondsgesellschaften ih- re Anleger grundsätzlich nicht kennen. Des- halb melden die depotführenden Banken die entsprechenden Daten gemäß FATCA und später auch nach dem CRS. Daher müssen Kapitalverwaltungsgesellschaften nicht mel- den. Geregelt wird der Datenaustausch durch bilaterale oder multilaterale Verträge zwischen den Staaten. Entsprechende Musterabkommen (Competent Authority Agreements, CAA) hat die OECD bereits veröffentlicht. Diese sind den IGA-Musterabkommen durchaus ähnlich. „Die Umsetzung des Vertragsinhalts ist dann nationale Sache“, erklärt Schlief. „In Deutsch- land ist das BMF ermächtigt, eine entspre- chende Rechtsverordnung zu erlassen. Dies ist in § 117c der Abgabenordnung geregelt, der bereits für die FATCA-Umsetzung in das Gesetz aufgenommen wurde.“ Immerhin möchten 65 OECD-Staaten beim allgemeinen Informationsaustausch mitma- chen, auch China und Singapur sind dabei. Einige wenige Ausnahmen gibt es derzeit noch: „Nach aktuellem Stand ist eine davon Hongkong. Österreich hat sich dagegen eine längere Frist ausbedungen und wird voraus- sichtlich nicht bei den Staaten, die als Erste den CRS umsetzen wollen, dabei sein“, meint Schlief. Strafen fürs Nichtmelden Sanktionen für Abweichler soll es auch geben. Die Amerikaner können denjenigen Finanzinstituten, die nicht am FATCA-Ver- tragswerk teilnehmen, Daumenschrauben in Form einer 30-prozentigen Quellensteuer auf sämtliche US-Anlagen anlegen. Eine solche Steuer gibt es auf OECD-Ebene nicht. „Daher soll nach den Vorgaben der OECD jeder Vertragsstaat wirksame Durchsetzungsbe- stimmungen erlassen“, erklärt Schlief. „In Deutschland ist denkbar, dass Finanzinstitute, die die notwendigen Daten nicht erfassen und liefern, unter anderem mit einem Ordnungs- geld belegt werden könnten. Sie werden des- halb wohl dafür sorgen, dass die Kunden compliant sind.“ Das bedeutet, dass Neukun- den, die keine Selbstauskunft geben, bald kein neues Konto mehr eröffnen können. Argumentiert wird die Datensammelleiden- schaft mit der Notwendigkeit der Kontrolle der Daten und mit dem Einsparen von Res- sourcen, weil die Verwendung von unter- schiedlichen Standards vermieden wird. So erklärt die OECD in ihrem Dokument: Zweck des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten ist, „zu vermeiden, dass sich unterschiedliche Standards verbreiten, wodurch sich die Kosten sowohl für die zuständigen staatlichen Stellen als auch für die Finanzinstitute erhöhen würden.“ Das allein wird es aber nicht sein. Schwierig zu knacken sind dann für die Kontrolleure nur noch Bargeldtransaktionen. Doch diese werden ohnehin vermehrt abgelöst durch verschiedene andere Zahlungsmethoden wie zum Beispiel Paypal, Geldkarten oder über Smartphones. Verbraucher sollten hier durchaus auf der Hut sein. Heinrich Morgen ist skeptisch: „Mit dem Argument der Bekämpfung der Steuerhin- terziehung sind die Staaten dabei, ein Steuer- kartell aufzubauen, das es ermöglicht, den Bürgern wesentlich stärker und schneller in die Taschen zu greifen. Das ist für die ein- zelnen Regierungen wesentlich einfacher, als zu sparen, notwendige Reformen durchzu- führen und wirtschaftlich zu handeln.“ FP Christoph Schlief, WTS: „Die Sammlung der Daten soll be- reits für Konten, die schon Ende 2015 bestehen, beginnen."

RkJQdWJsaXNoZXIy ODI5NTI=