FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 1/2015

310 www.fondsprofessionell.de | 1/2015 steuer & recht I § 34i Foto: © Ginasanders | Dreamstime.com, BVdIf, Interhyp D er Traum vom eigenen Haus scheint für immer mehr Menschen realisierbar zu sein. Die Arbeitsmarktlage ist stabil, und Finanzierungen unter zwei Prozent effek- tivem Jahreszins sind keine Seltenheit. „Im- mobilienkäufer konnten noch nie in der Ge- schichte Deutschlands so preiswert Darlehen aufnehmen“, sagt Michiel Goris vom Baufi- nanzierungsvermittler Interhyp. So bekommen Häuslebauer aktuell für eine monatliche Rate von 1.000 Euro ein Darlehen mit zehnjähriger Zinsbindung über rund 288.0000 Euro. Für einen 200.000-Euro-Kredit fallen laut Inter- hyp-Berechnungen heute 140.000 Euro weni- ger Kreditkosten innerhalb von zehn Jahren an als zu Beginn der 1980er-Jahre. So ist es kein Wunder, dass die Darlehens- zusagen der Kreditinstitute, die sich im Ver- band der deutschen Pfandbriefbanken (Mit- glieder sind unter anderem die Commerzbank, die Deutsche Bank und die DG Hyp) zusam- mengeschlossen haben, 2013 auf rund 300 Milliarden Euro gestiegen sind. Dies bedeutet ein Plus von rund neun Prozent gegenüber dem Vorjahr. Für das abgelaufene Jahr 2014 rechnet man für den gesam- ten Immobilienbereich mit ähn- lich hohen Zahlen. Vom Boom in der Baufi- nanzierung profitieren auch Finanzanlagen- vermittler. Laut einer Umfrage des AfWBun- desverbandes vermitteln rund 60 Prozent der freien Berater auch Immobilienkredite. Im Durchschnitt bringt jeder Vermittler 17 Finan- zierungen mit einer Darlehenssumme von 170.000 Euro an den Mann. Ein idealer An- satz fürs Cross-Selling, denn wer einen Kredit aufnimmt, sollte ernsthaft über eine Berufs- unfähigkeits- und eine Lebensversicherung nachdenken. Neue Spielregeln Insgesamt präsentiert sich das Finanzie- rungsthema aus Beratersicht somit erfreulich, wäre da nicht die Tatsache, dass Brüssel nun auch hier die Regeln für Berater und Kredit- geber verschärft. Die europäischen Vorgaben sind bis März 2016 in deutsches Recht umzu- setzen, nach einer einjährigen Übergangsfrist wird es somit ab dem Frühjahr 2017 ernst. Dann benötigen alle Vermittler von Immobi- liendarlehen, die im Grundbuch abgesichert sind, eine Zulassung nach Paragraf 34i der Gewerbeordnung (GewO). Keine Rolle spielt, ob es sich bei dem Darlehensnehmer um eine Privatperson oder ein Unternehmen handelt oder ob eine Wohn- oder Gewerbeimmobilie finanziert wird. Selbst Kredite, die nicht grundpfandrechtlich abgesichert sind, jedoch „dem Erwerb oder der Erhaltung von Eigen- tumsrechten an Grundstücken oder Gebäu- den“ dienen, fallen unter die neue Regelung. Ob von dieser schwammigen Formulierung beispielsweise auch Ratenkredite für die Sa- nierung von Fenstern betroffen sind, ist noch nicht abschließend geklärt, die Konsultationen der betroffenen Verbände laufen noch. Die neuen Spielregeln orientieren sich an den bekannten Paragrafen 34d und 34f GewO. So wird eine Vermögensschadenhaft- pflichtversicherung (VSH) obligatorisch, und der Vermittler muss geordnete finanzielle Ver- hältnisse nachweisen. Auch ein Sachkunde- nachweis ist verpflichtend: Der Berater muss Sicherheiten bewerten können und wissen, wie ein Grundbuchamt organisiert ist. Immer- hin: Wie auch bei den Finanzanlagevermitt- lern gibt es eine Alte-Hasen-Regelung für Be- rater, die bereits seit mehr als fünf Jahren im Geschäft sind und dies auch glaubhaft, bei- spielsweise durch eine Bescheinigung ihres Steuerberaters, dokumentieren können. Provisionen offenlegen Beim neuen § 34i gibt es auch eine Hono- rarberatervariante: Wer sich als „unabhängi- ger“ Berater tituliert, darf keine Provision an- nehmen. Für alle anderen gilt: Wer Provisio- nen vereinnahmt, muss diese gegenüber dem Kunden vor Vertragsabschluss offenlegen. Dies ist aktuell noch nicht die Regel: „Aus den vorvertraglichen Informationen, die wir dem Kunden aushändigen, geht hervor, was die Bank insgesamt an dem Kredit verdient. Die Angabe erfolgt in Euro und in absoluten Beträgen. Von dem ,Verdienst‘ der Bank erhalten wir als Vermittler eine Provision. Die genaue Provisionshöhe erfährt der Kunde nicht“, so ein selbst- Die neue europäische Richtlinie für Wohnimmobiliendarlehen hat erhebliche Auswirkungen auf freie Immobilienkreditvermittler. Neue Regeln für Kreditvermittler Das kommt auf die Baufinanzierungsberater zu: • Aus- und Fortbildung • Sachkundeprüfung • Registrierung • Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden • Erweiterte Informations- und Dokumentations- pflichten, ähnlich den Finanzanlagevermittlern Berater, die ihren Kunden bei der Finanzierung ihres Eigenheimtraums zur Seite stehen, müssen dank einer EU-Vorga- be demnächst deutlich strengere Regeln einhalten.

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