FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 2/2015

ligen Aufsichtsbehörden beider Seiten mit entsprechenden Ausführungsbestimmun- gen. Es gibt Anzeichen, dass die Regulierer sich in diesem Dickicht selbst kaum mehr zurechtfinden. Die Regeln der letzten Jahre müssen daher auf ihre Wirkung geprüft und Inkonsistenzen beseitigt werden. Auch in der Politik mehren sich die Stimmen, die für eine Regulierungspause plädieren. Ei- nige führende Finanzpolitiker sprechen sich dafür aus, die während der Finanzkrise er- lassenen Vorschriften zu bewerten, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, statt immer weitere zu erlassen. Auch aus Brüssel kom- men positive Signale. Die von Kommissar Hill vorgeschlagene Kapitalmarktunion soll den Binnenmarkt für Investmentfonds för- dern. In der Konsequenz müssten nach un- serer Lesart Hürden abgebaut werden, statt das Regelwerk weiter zu verdichten. Davon abgesehen, haben wir in den vergan- genen Regulierungsjahren viel erreicht, vor allem im Hinblick auf die großen regulato- rischen Vorhaben, die bei einer Umsetzung in der ursprünglich vorgesehenen Form der Branche geschadet hätten. Wir haben mas- sive Kollateralschäden verhindert. Was meinen Sie konkret? Zum Beispiel die Abschaffung von offenen Immobilienfonds und Spezialfonds, wie sie zeitweise gedroht hat. Auch die Harmoni- sierung der wesentlichen Anlegerinforma- tionen von Fonds und Versicherungen, wie wir sie immer gefordert haben, wird mit der PRIIPs-Verordnung umgesetzt. Anleger können künftig Chancen, Risiken und Kos- ten von Fonds, Zertifikaten und Lebensver- sicherungen miteinander vergleichen. Das ist ein Meilenstein für faireren Wettbewerb und besseren Verbraucherschutz. Mit dem KAGB und jetzt mit dem Kleinanleger- schutzgesetz ist der graue Markt der Kapi- talsammelstellen größtenteils reguliert. Und so wie es derzeit aussieht, wird auch ein Provisionsverbot, wie es die ESMA durch die Hintertür mit der Mifid-II-Richtlinie einführen wollte, verhindert werden kön- nen. Keine schlechte Zwischenbilanz. In der Summe kann man sagen, dass es in den acht Jahren nach Lehman bei regulierten Fonds im Vergleich zu anderen Finanz- marktakteuren keinen strukturellen Bruch gegeben hat. Die Grundpfeiler der Branche stehen nach wie vor, auch wenn die Regu- lierungsflut an ihnen rüttelt. Im Moment ist es vor allem die Schattenbankendebatte, die – wenn auch sehr diffus – noch gefährlich über der Branche schwebt. Ein bisher noch ungelöstes Thema be- trifft auch die Vorgabe einer höheren Kostentransparenz, wie sie die Mifid- II-Richtlinie vorschreibt. Investment- fonds sollen demnach auch ihre Trans- aktionskosten ex ante beziffern. Im Prinzip praktizieren wir ein hohes Maß an Kostentransparenz nun schon seit Jahren in Form der Gesamtkostenquote, die jeder einzelne Fonds veröffentlichen muss. Dass jetzt auch noch die Transaktionskosten ex ante ausgewiesen werden sollen, ist fehl- geleiteter Verbraucherschutz. Die Trans- aktionskosten werden schon heute nicht versteckt. Sie sind im Rechenschaftsbericht ausgewiesen und im Fondspreis, der ja ein Nettopreis ist, berücksichtigt. Genau vor- hersehbar sind Transaktionskosten in offe- nen Publikumsfonds nicht. Sie beruhen schließlich nicht nur auf Umschichtungen im Fonds. Sie entstehen auch durch Zu- und Abflüsse. Es wird sich immer um Schät- zungen handeln und damit um eine Schein- transparenz. Aber diese Kosten entstehen ja nun einmal, und auch die Fondsbranche wird eben künftig nicht umhinkom- men, ihrenAnlegern eine entsprechend konkrete Angabe dazu zu machen. Was schlagen Sie vor? Es bestreitet ja niemand, dass diese Kosten anfallen, mir kommt es aber auf die Rechts- Thomas Richter: „Im Prinzip praktizieren wir ein hohes Maß an Kostentransparenz nun schon seit Jahren in Form der Gesamtkostenquote, die jeder einzelne Fonds veröffentlichen muss.“ vertrieb & praxis I thomas richter | bvi 246 www.fondsprofessionell.de | 2/2015 » Es gibt Anzeichen, dass die Regulierer sich in diesem Dickicht selbst kaum mehr zurechtfinden. « Thomas Richter, BVI Foto: © Christoph Hemmerich Thomas Richter Thomas Richter studierte Jura und Französisch in Frankreich und Augsburg, war in einer Anwaltskanzlei in Toronto tätig und ist geprüfter Börsenhändler und Investment Analyst DVFA/CEFA. Von 1995 bis 1998 arbeitete er für die Deutsche Börse AG und anschlie- ßend bis zum Jahr 2007 in leitenden Positionen bei der Deutsche AWM (ehemals DWS Investment GmbH). Von 2007 bis 2010 war er Mitglied der Ge- schäftsführung der DWS Investment GmbH und Mit- glied des Vorstands des BVI. Seit 2010 ist er beim BVI, seit Juli 2011 dessen Hauptgeschäftsführer.

RkJQdWJsaXNoZXIy ODI5NTI=