FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 2/2015

sicherheit für die Kapitalverwaltungsgesell- schaften an. Als Anleger bezahle ich den Fondsmanager dafür, dass er an der Börse handelt, dass er Wertpapiere kauft und ver- kauft, um eine möglichst gute Manage- mentleistung zu erbringen, aber doch eben nicht dafür, dass er Kosten spart. Man be- zahlt doch auch nicht den Taxifahrer dafür, dass er möglichst stehen bleibt, nur um Kosten zu sparen. Weil ich aber nicht im Voraus wissen kann, welche Dispositionen ich als Fondsmanager vornehmen muss, um meine Aufgabe gut zu erledigen, ist der Ex-ante-Ausweis eines Euro-Betrags von Transaktionskosten per se unmöglich. Um die Mifid-II-Bestimmungen korrekt zu er- füllen, benötigen die Kapitalverwaltungs- gesellschaften zumindest eine verlässliche Grundlage für eine solche Berechnung. Denkbar wäre etwa eine Durchschnitts- angabe über die Höhe dieser Kosten in den vergangenen Jahren. Das wäre zumindest eine klare Vorgabe, auf deren Basis die Pro- duktanbieter keine Haftungsrisiken fürch- ten müssten. Für denAusweis dieser Kosten bei neu aufgelegten Fonds würde das aber nicht helfen, denn die haben schließ- lich noch keine Geschichte. Richtig, auch in dieser Frage ist die prak- tische Handhabung noch offen. Die ESMA erwartet hier „vernünftige Schätzungen“ der Kosten. Sollen wir etwa bei neuen Fonds unterschiedliche Szenarien berech- nen in Bezug auf das Fondsvolumen im ersten Jahr und die Marktentwicklung? Das kann es nicht sein. Unter einem gewissen Handlungs- druck stehen Fondsbranche und Ge- setzgeber bei einem weiteren Thema, dem Umgang mit effektiven Stücken. Luxemburg hat dazu bereits ein Gesetz erlassen. Was ist davon zu halten? Das Ganze muss man vor dem Hintergrund der Empfehlungen der Financial Action Task Force (FATF) zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie des amerikanischen Foreign Account Tax Compliance Act, kurz FATCA, zur Verhinderung von Steuerhinterziehung sehen. Luxemburg stand in dieser Angele- genheit offensichtlich stark unter Druck und wollte der Welt zeigen, dass das Land es wirklich ernst meint im Kampf gegen Steuerhinterziehung. Wahrscheinlich ist die dortige Regelung deshalb so strikt ausgefal- len. Denn der Luxemburger Gesetzgeber hat vorgeschrieben, dass Inhaber von effek- tiven Stücken eines Fonds ihre Papiere bis zum 17. Februar 2016 in ein Wertpapier- depot einliefern müssen, sonst werden diese für wertlos erklärt, wobei der Gegenwert nach diesem Stichtag bei der Luxemburger Caisse de Consignation hinterlegt wird. Bereits seit 18. Februar 2015 können Anle- ger weder Stimmrechte wahrnehmen noch Ansprüche aus Ausschüttungen geltend machen, bis sie ihre Anteile eingeliefert haben. Sie sollten ihre Urkunden also drin- gend in ein Depot einliefern. Ist denn zu erwarten, dass die deutsche Regelung ähnlich radikal ausfallen wird? Nach den Gesprächen, die wir bis jetzt dazu geführt haben, wird das wohl nicht der Fall sein. Nach unserem heutigen Kenntnisstand wird noch im laufenden Jahr mit einem entsprechenden Gesetzentwurf zu rechnen sein, der dann bis Anfang 2017 umgesetzt werden muss Wundert es Sie nicht, dass es in diesem Zusammenhang nicht zu einem regel- rechten Aufschrei der Europäer ge- kommen ist? Es war schon erstaunlich, wie zahm die Reaktion hier in Europa insgesamt darauf ausgefallen ist. Denn im Prinzip handelt es sich ja um eine Art Souveränitätsbruch durch eine exterritoriale Rechtsetzung der Vereinigten Staaten. Das kann man als unterwürfig gegenüber den USA interpre- tieren, es kann aber auch Respekt vor der dahinter stehenden Idee sein. Auf OECD- Ebene gibt es inzwischen immer häufiger ähnliche Regelungen, die auf Basis bilate- raler Staatsverträge den gegenseitigen Aus- tausch steuerrelevanter Daten vonAnlegern ermöglichen. Vielleicht ist am Ende deshalb der große Aufschrei ausgeblieben, weil viele Staaten in einer FATCA-ähnlichen Regelung ihren eigenen Vorteil erkannt haben. Für die Besitzer von effektiven Stücken an Fonds bedeutet das einen admi- nistrativen Aufwand, der am Ende aller- dings verkraftbar bleiben wird. Vielen Dank für das Gespräch . hAns heuseR | FP Thomas Richter: „ Als Anleger bezahle ich den Fondsmanager dafür, dass er an der Börse handelt, um eine möglichst gute Managementleistung zu erbringen, aber nicht dafür, dass er Kosten spart. vertrieb & praxis I thomas richter | bvi 248 www.fondsprofessionell.de | 2/2015 » Der Ex-ante-Ausweis eines Euro-Betrags von Transaktions- kosten ist per se unmöglich. « Thomas Richter, BVI Foto: © Christoph Hemmerich

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