FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 2/2015
266 www.fondsprofessionell.de | 2/2015 Giroverbandes. „Es wäre theoretisch auch möglich, Kunden zu den alten AGB zu behal- ten.“ Alternativen zur Kündigung gibt es allerdings immer: „Bei einem sechsstelligen Depot sucht man sicherlich nach anderen Lösungen“, so Anwalt Mertens. Bank ändert Verträge Wer sich bei anderen Banken umhört, merkt schnell, dass die großen Institute und Verbünde ganz unterschiedlich mit dem The- ma umgehen. So planen die Volks- und Raiff- eisenbanken keine Änderung ihrer AGB. Die Commerzbank passte mit der Einführung der EU-Finanzmarktrichtlinie Mifid bereits 2007 ohne viel Aufhebens nicht die AGB, sondern einfach die Verträge an: Der Kunde verzichtet seither per Unterschrift auf dem Depotvertrag auf eventuelle Ansprüche. Zusätzlich nahm die Commerzbank auch bei den Wertpapierhandelsgesetzbögen eine Klausel zum Provisionsverzicht auf. Wird der Bogen aktualisiert oder wechselt der Kunde das Depot, unterzeichnet er automatisch die neue Regelung mit. Die Targobank lässt sich den Verzicht bei jeder einzelnen Transaktion bestätigen. „Auch in der Ordermaske im Brokerage und im Te- lefonbanking weisen wir darauf hin“, so ein Sprecher des Düsseldorfer Instituts. Rufe nach Honorarberatung Verfechter der Honorarberatung nehmen die AGB-Änderung der Sparkassen zum Anlass, gegen das Provisionssystem zu wettern. „Die Banken vereinnahmen die Provisionen und bevorzugen dafür bestimmte Produktpartner bei der Beratung. Dabei han- delt es sich entweder um Produkte aus dem eigenen Haus oder der eigenen Gruppe oder um solche Produkte, bei denen die Provisio- nen besonders hoch sind“, sagt Karl Matthäus Schmidt, Chef der Quirin Bank, die nur gegen Honorar berät. Doch die Honorarberatung hat es in Deutschland immer noch schwer. „Die Kun- den nehmen die Beratung auf Honorarbasis einfach kaum an“, so Andreas Krautscheid, Mitglied der Hauptgeschäftsführung des Ban- kenverbandes. „Und nur mit der Provisions- beratung können wir alle Bevölkerungsschich- ten in der Fläche erreichen.“ Dieter Rauch, Geschäftsführer des auf Honorarberater spe- zialisierten Maklerpools VDH, bezweifelt je- doch, dass gegenwärtig auch Kleinsparer in den Genuss einer hochwertigen Beratung kommen. „Auch Provisionsberater müssen betriebswirtschaftlich rechnen. Wer einen Riester-Sparplan über 500 Euro jährlich ver- mittelt, verdient dabei nur 20 bis 30 Euro. Das lohnt sich nicht“, so Rauch. Für Kleinstanle- ger regt er standardisierte Lösungen über das Internet an, wie sie beispielsweise das Unter- nehmen Nutmeg in Großbritannien anbietet. Qualität bessert sich Manche Vorreiter der Honorarberatung meinen, dass automatisch schlecht berät, wer Provisionen annimmt. Doch das ist sicherlich falsch. Insbesondere in den vergangenen Jahren ist die Beratungsqualität kontinuierlich gestiegen, was sich auch daran zeigt, dass den Bankenombudsmann immer weniger Beschwerden erreichen. 2013 gingen im Wertpapierbereich 2.389 Beanstandungen ein, dass bedeutet einen Rückgang von gut neun Prozent gegenüber dem Vorjahr. Im Vergleich zum Jahr 2011 haben sich die Beschwerden fast halbiert (siehe Grafik). Politisch ist ein Provisionsverbot hierzu- lande zumindest vorerst ohnehin vom Tisch. Wann es juristisch Klarheit gibt, ist allerdings offen, schließlich steht der höchstrichterliche Spruch des BGH noch aus. „In nächster Zeit ist mit keiner Ent- scheidung zu rechnen“, sagt Anwalt Mer- tens. Dieser Schwebezustand ist bedauer- lich, schließlich es geht um nicht weniger als die Zukunft der Provisionsberatung in Deutschland. MARcuS HIPPLER | FP bank & fonds I ver triebsprovisionen Foto: © Michael Sommer, Sernetz Schäfer, BMS Rechtsanwälte Philipp Mertens, BMS: „Bei einem sechsstelligen Depot sucht man nach anderen Lösungen.“ Peter Balzer, Sernetz Schäfer: „Eine generelle Pflicht, Provisionen weiterzuleiten, besteht nicht.“ Dieter Rauch, VDH: „Auch Provisionsberater müssen betriebswirtschaftlich rechnen.“ Weniger Grund zum Meckern Die Zahl der Beschwerden bei der Ombudsstelle des Bundesver- bandes deutscher Banken ist in den vergangenen Jahren klar ge- sunken. Im Jahr 2013 – aktuellere Zahlen liegen noch nicht vor – betrafen 36,5 Prozent der Beschwerden Wertpapiergeschäfte, deutlich weniger als in den Jahren bis 2011. Quelle: Bankenverband 0 1.000 2.000 3.000 4.000 5.000 6.000 Beschwerden Eingegangene Beschwerden im Wertpapier- bereich Anteil am Gesamt- aufkommen der Beschwerden 0 % 20 % 40 % 60 % 2013 2012 2011 2010 2009 3.104 Beschwerden 3.185 Beschwerden 4.578 Beschwerden 2.637 Beschwerden 2.389 Beschwerden
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