FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 4/2015

188 www.fondsprofessionell.de | 4/2015 lern zwar durchaus Interesse am Thema Ho- norarberatung wahr. Ein großer Trend, die Geschäftsmodelle auf das neue Gesetz umzu- stellen, sei aber noch nicht erkennbar. Der Grund dafür ist einfach: Wer gegen Honorar beraten will, muss sich gar nicht dem neuen Gesetz unterwerfen. Die alten Regeln geben das auch her – und erlauben zugleich eine deutlich höhere Flexibilität, zum Beispiel was die Verrechnung von Honoraren mit Be- standsprovisionen anbelangt. Ein solches Vor- gehen ist zwar nicht unumstritten, spart dem Kunden aber viel Geld, weil deutlich weniger Mehrwert- und Abgeltungsteuer anfällt. Ausbildung und Erfahrung zählen Wolfgang Blechenberg, Finanzberater aus dem norddeutschen Mölln, arbeitet gegen Honorar und erstattet seinen Kunden alle Pro- visionen zurück. Eine Honorarberatung im Sinne des Gesetzes ist das dennoch nicht, weil sein Haftungsdach BN & Partners Capital die entsprechende Erlaubnis nicht hat. Blechen- berg stört das nicht. „Viel wichtiger als die Paragrafen, deren Bedeutung ein Großteil der Kunden sowieso nicht zu deuten weiß, sind eine nachweislich solide Ausbildung und jah- relange Berufserfahrung“, sagt er. Er weiß, dass er nicht von den Produktanbietern ab- hängig ist. „Meine Neutralität kommt im Er- gebnis dem Kunden zugute“, ist er überzeugt. Auch Peter Hieber aus Leonberg bei Stutt- gart arbeitet ausschließlich gegen Honorar – als Senior-Partner und Vermögensverwalter der DWPT Deutsche Wertpapiertreuhand. Er hat sich für ein Haftungsdach entschieden, um seine Kunden ganzheitlich beraten zu können. „Viele neue Mandanten, die sich an mich wenden, haben auch Zertifikate oder andere Wertpapiere ihrer Hausbank im Depot“, sagt er. „Mit der Zulassung nach Paragraf 34f oder 34h Gewerbeordnung könnte ich zu diesen Papieren keine Einschätzung abgegeben, zum Beispiel im Rahmen eines Depot-Checks.“ Das Haftungsdach bietet ihm diese Mög- lichkeit. „Die Beschränkung des 34f oder 34h auf Investmentfonds würde mich als unab- hängiger und ganzheitlicher Berater zu stark beschneiden.“ Die Auswahl an „echten“ Honorarberater- Haftungsdächern dürfte bald steigen. Die Honorarfinanz aus Karlsruhe, die eine Art Ho- norarberatungs-Franchise aufziehen möchte, wartete bei Redaktionsschluss noch auf die Freigabe durch die Bafin. Ab Januar sollen neun Berater als Honoraranlageberater regis- triert sein. Im Lauf des Jahres 2016 rechnet Honorarfinanz-Vorstand Davor Horvat dann mit fünf bis zehn weiteren Anbindungen. Quirin als Haftungsdach? Auch die Quirin Bank denkt weiterhin da- rüber nach, ein Haftungsdach für freie Berater zu bieten. Erstmals erwähnt hatte Bankchef Karl Matthäus Schmidt diese Möglichkeit im August vergangenen Jahres in einem Ge- spräch mit FONDS professionell. „Wir kön- nen mit einer etablierten Marke punkten, die für 100 Prozent Honorarberatung steht“, sagte Schmidt damals. Derzeit sei die Bank auf der Suche nach einem geeigneten Pilot-Partner, teilte eine Sprecherin auf Anfrage mit. Zumindest denkbar ist eine Öffnung für freie Berater auch bei der Brilliant Vorsorge aus Düsseldorf. Das Finanzdienstleistungsin- stitut hat bereits sechs vertraglich gebundene Vermittler. Dabei handelt es sich jedoch um die Kollegen, die vor Ort in den Düsseldorfer Büros Honorar-Anlageberatung anbieten. Der- zeit sei nicht geplant, weitere Berater etwa aus anderen Städten anzubinden, sagte Geschäfts- führer Christian Dagg. Ausschließen wollte er das für die Zukunft jedoch nicht. Wachstum als Sozietät Ähnlich äußerte sich Uwe Siebert, ge- schäftsführender Gesellschafter von Sineus Financial Services, einem Finanzdienstlei- stungsinstitut aus Melle bei Osnabrück, das seit 2002 ausschließlich auf Honorarbasis ar- beitet. „Wie viele mittelständische Kanzleien in den Bereichen Steuern und Recht planen wir, weitere Partner anzubinden. Dabei legen wir jedoch den Fokus auf eine Anbindung mit einem Anstellungs- oder Geschäftsführungs- vertrag“, sagte Siebert. „In diesen Fällen sind die Partner keine vertraglich gebundenen Ver- mittler, sondern direkt für das Unternehmen tätig.“ Optional komme eine Anbindung als „Tied Agent“ in Frage, wenn ein potenzieller Partner eine gemeinschaftliche Beratung of- ferieren wolle. „Im Vordergrund steht jedoch kein Haftungsdach, sondern ein gezieltes Wachstum im Sinne einer Sozietät, die die Qualitätsführerschaft als Honorar-Anlage- berater anstrebt und eine Alternativkultur zum klassischen Private Banking bietet.“ BERND MIKOSCH | FP vertrieb & praxis I haftungsdach Foto: © FPO Finanzberatung, Blechenberg Vermögensmanagement, Peter Hieber Finanzplanung Peter Hieber: „Die Beschränkung auf Fonds würde mich als ganzheitlicher Berater zu stark beschneiden.“ Wolfgang Blechenberg: „Viel wichtiger als die Paragrafen sind eine solide Ausbildung und jahrelange Erfahrung.“ Ingrid Otten, FPO Finanzberatung: „Für Mifid II sind wir schon jetzt gut gewappnet.“

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