FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 4/2015

44 www.fondsprofessionell.de | 4/2015 MINISTERIUM Finanzministerium sägt an Garantie- zins und Provisionsabgabeverbot Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat die Abschaffung des Höchstrechnungszinses bei Lebensversicherungen ab 2016 angekündigt. Auch das Provisionsabgabeverbot beim Ver- kauf von Versicherungspolicen steht auf der Kippe. Damit reagiert das Ministerium auf die Änderungen des Versicherungsaufsichtsgeset- zes (VAG) zum 1. Januar 2016. Dieses muss wiederum an die Solvency-II-Richtlinie der Europäischen Union angepasst werden, mit der ein neues, europaweit einheitliches Auf- sichtssystem für den Versicherungssektor ge- schaffen wird. Im Zug dessen sollen bestimm- te Teile des VAG entfallen, allerdings würden dem Ministerium zufolge die meisten der dort enthaltenen Verordnungen praktisch zeitgleich wieder neu erlassen. Der Höchstrechnungs- zins zählt aber nicht dazu. Versicherer können bei neuen Verträgen allerdings weiterhin Ga- rantiezusagen machen, da diese auf den Ver- sicherungspolicen und nicht auf Verordnungen beruhen. Zudem gilt die neue Rechtslage nicht für einige wenige kleine Versicherer, die nicht Solvency II unterliegen. Vor dem glei- chen Hintergrund geht das Ministerium auch das seit 1934 bestehende Provisionsabgabe- verbot an. Im Gegensatz zum Garantiezins, der ab 2016 definitiv wegfällt, ist die Lage beim Verbot für die Rückgabe von Vergütun- gen an Kunden nicht so klar – das Verbot kann durchaus bestehen bleiben. Dieses ge- hört zunächst nur zu den wenigen Verordnun- gen, die nicht zeitgleich wieder erlassen wer- den sollen. „In Bezug auf die Verordnungen über die sogenannte Provisionsabgabe sind zwei Aspekte zu beachten. Erstens erachten einige Gerichte die Verordnungen wegen Ver- stoßes gegen höherrangiges Recht für nichtig. Zweitens betreffen die Verordnungen Sach- verhalte, die auch Gegenstand der EU-Versi- cherungsvertriebsrichtlinie oder Insurance Distribution Directive (IDD) sind“, sagte eine Ministeriumssprecherin gegenüber FONDS professionell. Über den Inhalt der IDD-Richt- linie sei bereits politisch eine Einigung erzielt worden. „Im Hinblick auf das bevorstehende Verfahren für die Umsetzung dieser Richtlinie in Deutschland erscheint es sinnvoll, die Ent- scheidung über eine Fortgeltung und etwaige Ausgestaltung des Provisionsabgabeverbots im Rahmen dieser Richtlinienumsetzung zu treffen.“ Kurz nach Bekanntwerden der BMF- Pläne entschied das Landgericht Köln in einem Prozess, den Makler gegen das Fintech Moneymeets unter anderem wegen dessen Praxis der teilweisen Provisionserstattung an Kunden angestrengt hatte, übrigens zugunsten der Social-Media-Plattform. news & products I versicherungen Foto: © Baloise, BVK, Provenzial Rheinland, Deutsche Postbank, DSGV Urteilsticker Versicherer müssen Makler in Kundenkorrespondenz angeben § Oberlandesgericht Celle| Urteil vom 10. Juni 2015 | Az.: 13 U 119/14 Das OLG bestätigte das Urteil einer Vorinstanz, nach dem Versicherer in der Korrespondenz mit Maklerkunden nicht einen eigenen Mitarbeiter als Kontaktperson angeben dürfen. Dies sei eine Irreführung. Entscheidung in Streit über Frei- stellung von Beitragszahlungen § Oberlandesgericht Frankfurt | Urteil vom 5. März 2015 | Az.: 3 U 131/13 Das OLG Frankfurt entschied, dass ein Versicherer eine Lebenspolice von sich aus kündigen kann, wenn der Kunde eine Freistellung von Beitrags- zahlungen beantragt, ohne die Mindestversiche- rungsleistung erreicht zu haben. Der Versicherer muss den Kunden auch nicht auf die automatische Kündigung hinweisen. Erbfall: LV-Begünstigte müssen schriftlich geändert werden § Bundesgerichtshof | Urteil vom 22. Juli 2015 Az.: IV ZR 437/14 Der BGH entschied, dass die Änderung eines Begünstigten in einer Lebenspolice, der die Versi- cherung im Todesfall des Versicherungsnehmers erbt, immer schriftlich erfolgen muss. Eine Ände- rung durch eine telefonische Anfrage reiche nicht aus, so die Karlsruher Richter. Finanzprofis in Bewegung (Die aktuellsten News täglich auf www.fondsprofessionell.de) Gert De Winter, Bâloise Holding Die Bâloise Holding hat Gert De Winter mit Wirkung zum 1. Ja- nuar 2016 zum Nachfolger von CEO Martin Strobel ernannt. Der 49-Jährige ist zurzeit CEO der Bâloise Insurance in Belgien und seit 2005 für das Unternehmen tätig. Davor war der Belgier 16 Jahre beim Beratungshaus Accenture beschäftigt. Hans-Dieter Schäfer, BVK Nach 45 Dienstjahren hat Hans- Dieter Schäfer aus Altersgründen den Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) verlassen. Der stellvertretende Hauptgeschäftsführer und BVK- Pressesprecher verantwortete in seiner langjährigen Dienstzeit viele wichtige Bereiche im Verband. Heiko Rüskamp, Provinzial Rheinland Die Provinzial Rheinland baut ihren Vertrieb über Makler aus und hat dafür eine Vertriebsdirek- tion geschaffen. Leiter der neuen Abteilung ist Heiko Rüskamp, der bereits seit dem Jahr 2011 bei der zur Sparkassen-Finanz- gruppe gehörenden Gesellschaft im Maklervertrieb unter Vertrag steht. Werner Steinmüller, Deutsche Postbank Zum neuen Aufsichtsratsvorsit- zenden der Deutschen Postbank wurde Werner Steinmüller ge- wählt. Er folgt damit auf Stefan Krause, der sein Amt Ende Ok- tober im Zuge seines Ausschei- dens aus der Deutschen Bank niedergelegt hat. Steinmüller ist bei der Deutschen Bank Head of Global Transaction Banking. Joachim Schmalzl, DSGV Joachim Schmalzl ist neues ge- schäftsführendes Vorstandsmit- glied des Deutschen Sparkas- sen- und Giroverbandes (DSGV). Er wird die Verantwortung für die Markt-, Betriebs- und Personal- strategie tragen und folgt damit auf Ludger Gooßens. Schmalzl soll seine Position möglichst Anfang Januar 2016 antreten.

RkJQdWJsaXNoZXIy ODI5NTI=