FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 2/2016

220 www.fondsprofessionell.de | 2/2016 vertrieb & praxis I risikoklassen von fonds Foto: © fotohansel | Fotolia D er Start ins Börsenjahr 2016 war be- kanntlich alles andere als gemütlich. Das hat in den Depots vieler Anleger Spuren hinterlassen, kann sich mit einiger zeitlicher Verzögerung aber auch in der Risi- koeinstufung eines Fonds niederschlagen. Jüngst rutschte etwa der C-Quadrat Stuttgarter Green Stars aktiv in der Systematik der euro- päischen Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA von Risikoklasse vier in Kategorie fünf. Und der Condor Trends-Universal findet sich seit Neuestem in Risikoklasse sechs statt fünf wieder, wie sich den „Wesentlichen Anlegerinformationen“ (Key Information Document, KID) entnehmen lässt. Den meisten Privatanlegern, die be- kanntlich selten in Risikoklassen denken, mag eine solche Heraufstufung letztlich egal sein. Findigen Anlegeranwälten könn- te sie jedoch einen Hebel bieten, um dem Finanzberater einen Vorwurf zu machen – und auf Schadensersatz zu pochen. Noch dürften sie damit vor Gericht kaum Chan- cen haben, aber das wird sich wahrschein- lich ändern, wenn im Januar 2018 die EU- Finanzmarktrichtlinie Mifid II in Kraft tritt. „Informieren Berater ihre Kunden über ne- gative Veränderungen nicht, drohen ihnen bis- lang keine rechtlichen Konsequenzen“, sagt Oliver Renner, Rechtsanwalt in der Kanzlei Wüterich Breucker in Stuttgart. Jedenfalls dann nicht, wenn sie mit ihren Kunden keine fortlaufende Betreuung vereinbart haben. „Nur eine solche Vereinbarung verpflichtet dazu, die Klientel zu informieren, wenn sich das vermittelte Anlageprodukt nachteilig ent- wickelt“, erläutert Renner. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, haftet gegebenenfalls. „Bisher ist es eher unüblich, Betreuungs- verträge abzuschließen“, sagt Christian Wai- gel, Partner der Kanzlei Waigel Rechtsanwälte aus München. Mit Inkrafttreten von Mifid II würden die meisten Berater aber darauf um- stellen müssen – sonst wird es schwierig, ein Honorar oder die Annahme von Provisionen zu rechtfertigen (siehe zu Mifid II auch den Artikel auf Seite 296). Damit wird es künftig deutlich wichtiger, die Risikostufen der ver- mittelten Fonds imAuge zu haben. Einfach ist das nicht. Fondsplattformen und Maklerpools verfügen zumindest derzeit meist noch nicht über Tools, die automatisch über die Änderung von Risikoklassen informieren. Einige Pools und Banken haben die neue Brisanz des Themas aber erkannt und basteln bereits an technischen Lösungen. Die Tatsa- che, dass es verschiedene Systeme zur Risiko- einstufung von Fonds gibt, macht die Sache zusätzlich kompliziert. Ein SRRI, sieben Stufen „Fondsgesellschaften ermitteln die Risiko- stufe eines Fonds anhand des SRRI“, erklärt Waigel. Die Abkürzung steht für Synthetic Risk and Reward Indicator, eine Kennzahl, die die Risiken verschiedener Fondsarten und anderer Finanzinstrumente vergleichbar ma- chen soll. Der SRRI ordnet Fonds je nach Schwankungsbreite sieben Risikostufen zu und wird im KID angegeben. „Die Fondsgesellschaften müssen den SRRI bei Auflage eines Produktes ermit- teln, die Risikokennzahl dann wöchentlich überprüfen und gegebenenfalls die Risiko- stufe im KID anpassen“, sagt Lisa Wald- herr, Executive Director Sales & Marketing bei Clever Soft in München. Das Unter- nehmen übernimmt für Anbieter von Fi- nanzprodukten die komplexe wöchentliche Neuberechnung des SRRI. „In sehr volatilen Phasen können gerade Aktienfonds schon mal die Risikostufe wechseln“, sagt Waldherr. Dies pas- siert nicht ganz so schnell, wie man vermuten könnte, da der SRRI anhand der annualisierten Volatilität der vergangenen Wenn ein Fonds in eine andere Risikoklasse rutscht, müssen Finanzberater dies den Kunden künftig in vielen Fällen mitteilen. Tun sie es nicht, haften sie unter Umständen bei Verlusten. Recht(lich) riskante Sprünge Aufgepasst: Springen Fonds von einer Risikostufe in eine andere, müssen Berater ihre Kunden in Zukunft davon wohl in Kenntnis setzen. Diese Pflicht bringt die EU-Finanzmarktrichtlinie Mifid II mit sich. Risikostufen nach dem SRRI Der Synthetic Risk and Reward Indicator unterteilt Fonds je nach Schwankungsbreite in sieben Risikostufen. In Zeiten hoher Volatilität können vor allem Aktienfonds schnell um ein bis zwei Risikostufen nach oben klettern. Quelle: Clever Soft Risikostufe Schwankungsbreite nach SRRI in Prozent Risikostufe 1 0–0,5 % Risikostufe 2 0,5–2 % Risikostufe 3 2–5 % Risikostufe 4 5–10 % Risikostufe 5 10–15 % Risikostufe 6 15–25 % Risikostufe 7 ab 25 %

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