FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 2/2016

ED I TOR I A L www.fondsprofessionell.de | 2/2016 9 Warum Mifid II die Rente vieler Berater gefährdet Tausenden Finanzberatern steckt noch die Umstellung von Paragraf 34c auf 34f Gewerbeordnung in den Knochen. Seit drei Jahren gelten für sie fast die glei- chen Vorschriften wie für ein Bafin-beaufsichtigtes Insti- tut. Fast jeder zweite Bera- ter gab das Geschäft da- mals auf. Leicht gemacht wurde der Ausstieg in die- ser Zeit vielen durch die Politik der meisten Makler- pools: Sie zahlen den 34c-Beratern weiterhin die Be- standsprovision aus, die für die inzwischen nicht mehr betreuten Kundendepots fließt. Juristisch ist das in Ordnung, denn die Bestandscourtage lässt sich als eine Art Anerkennungsprovision ansehen, die der Fondsanbieter dafür zahlt, dass das Geld des Anle- gers nicht abgezogen wird. Betreuungspflichten sind mit ihr explizit nicht verbunden. Doch das wird sich mit Mifid II ändern. In den „dele- gierten Rechtsakten“, die die EU-Kommission im April vorgelegt hat, steht eindeutig, dass eine laufende Provision durch eine dauerhafte Dienstleistung gerechtfertigt werden muss. Diese Vorschrift gilt ab Januar 2018, eine Übergangsregelung oder Aus- nahmen für Altbestände gibt es nicht. Nach dem aktuellen Stand der Dinge müssen die Maklerpools die Provisionen der alten 34c-Berater in anderthalb Jahren also kappen. Das wäre verschmerzbar, denn besonders groß sind diese Altbestände nicht mehr. Dramatische Auswir- kungen kann diese Regel aber für alle 34f-Berater haben, die sich auf die Rente vorbereiten. Für viele ist das eigene Unternehmen, der eigene Kundenstamm, die wichtigste Altersvorsorge. Manche hatten viel- leicht gehofft, sich auf ihren Beständen „ausruhen“ zu können – während sie den Ruhestand genießen, fließt die Bestandscourtage weiter. Doch das geht künftig nicht mehr: Wer Provisionen vereinnahmt, muss im Gegenzug eine qualitätssteigernde Dienstleistung für seine Kunden nachweisen. Mutmaßlich wird Mifid II auch den Preis drücken, den ein Vermittler für den Verkauf seines Bestandes auf- rufen kann. Hohe laufende Provisionseinnahmen sind ab 2018 kein schlagendes Argument mehr, das Wert- vollste sind die Kunden. Noch ist Zeit, darauf zu rea- gieren. Wer sein Geschäft „Mifid II“-sicher aufstellen will, führt Servicegebühren ein. Ein solcher Zahlungs- strom lässt sich besser veräußern als Einnahmen aus Bestandsprovisionen. Ihr Bernd Mikosch Chefredakteur

RkJQdWJsaXNoZXIy ODI5NTI=