FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 3/2016

D ie Arbeitswelt der Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler wird immer komplizierter. Dafür sorgen eine Viel- zahl gesetzlicher Vorschriften sowie eine Un- menge an Gerichtsurteilen. Daher verwundert es nicht, dass immer mehr Vermittler juristi- schen Rat suchen. Jeder zweite unabhängige Makler musste 2014 oder 2015 auf die Exper- tise eines Anwalts zurückgreifen, zeigt eine Umfrage des Marktforschungs- und Bera- tungsinstituts Yougov. 2013 lag dieser Wert noch bei 36 Prozent. Wo aber erhalten Vermittler eine Beratung in Rechtsfragen? Geht es um eine gerichtliche Auseinandersetzung, ist der Ansprechpartner immer ein zugelassener Rechtsanwalt – nur er verfügt über die Berechtigung, vor Gericht zu verhandeln. Bei außergerichtlichen Fragen können im Prinzip vier Instanzen helfen: ein eigener Hausjurist, der kooperierende Mak- lerpool, ein Berufsverband – oder eben doch ein Anwalt des Vertrauens (für eine Liste be- kannter Anwälte siehe Grafik). Die zuerst genannte Anlaufstation ist sicher die am seltensten genutzte. „Vornehmlich größere Maklerhäuser dürften willens und auch finanziell in der Lage sein, sich den Lu- xus eines Hausjuristen oder sogar einer eige- nen Rechtsabteilung zu gönnen“, sagt Rechts- anwältin Silke Albers-Heise, Geschäftsführe- rin des Maklerverbandes BMVF. Daher wen- den sich Finanz- und Versicherungsvermittler oft an einen der Maklerpools, mit denen sie kooperieren. Einige Pools geben nur Empfeh- lungen für Fachanwälte, andere helfen selbst. Ob sie das dürfen, ist allerdings umstritten. Experten verweisen darauf, dass Maklerpools nicht im Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) genannt werden. Genau das ist für eine juris- tische Person aber Voraussetzung, um rechts- beratend tätig zu sein. Andere argumentieren, dass Pools eine Rechtsberatung anbieten dürfen, wenn dies für die Hauptdienstleistung des Unternehmens nötig ist. Geht es beispiels- weise um eine fehlerfreie Anlageberatung, darf diese Voraussetzung durchaus als erfüllt gelten. Rat vom Volljuristen Die Anbieter, die ihren angeschlossenen Partnern Auskunft in Rechtsfragen erteilen, argumentieren ohnehin anders: Der Rat würde nicht von ihnen als Unternehmen erteilt, son- dern von angestellten Volljuristen, die recht- lich beraten dürfen. Ein Maklerpool formuliert es so: „Wir beschäftigen intern Rechtsanwälte, die unseren Vermittlern stets mit Rat und Tat zur Verfügung stehen. Diese Mitarbeiter haben die Berechtigung, rechtsberatend tätig zu sein, auch außerhalb ihrer Tätigkeit als Justiziare für das Unternehmen.“ Wirklich weit reicht die Hilfe der Pools meist allerdings ohnehin nicht. In der Regel bieten sie lediglich eine telefonische Erstbe- ratung an – oft garniert mit dem Hinweis, dass es sich nicht um eine Rechtsberatung handelt – und verweisen an externe Anwälte, wenn sie die Fragen nicht beantworten können oder der Bearbeitungsaufwand zu groß wird. Die BCA hat sich daher zu einem dritten Weg entschieden: Der Maklerpool aus Ober- ursel unterstützt seine Partner, ein Dauerbera- tungsmandat mit der Kanzlei Dr. Nietsch & Krol abzuschließen. „In der Vergangenheit hatten wir immer wieder Anfragen von BCA- Partnern zu rechtlichen Themen“, erläutert Dirk Kober, stellver- tretender Leiter Versicherungen der BCA. Oft handle es sich nicht mehr um allgemeine Informationen, sondern um kon- krete Fälle, die eine Rechtsberatung notwen- dig gemacht hätten. „Da wir diese Dienstleis- tung als Maklerpool nicht anbieten dürfen, wurde sehr schnell klar, dass hier Bedarf ist und wir einen kompetenten Kooperations- partner anbieten möchten“, so Kober. 212 www.fondsprofessionell.de | 3/2016 vertrieb & praxis I rechtsberatung Foto: © Fotolia | Gina Sanders Vermittler brauchen immer häufiger juristischen Rat. Den erhalten sie nicht nur beim Anwalt, sondern mitunter auch bei ihrem Pool oder dem Berufsverband. Hier werden Sie geholfen Schon jeder zweite Vermittler benötigt mindestens einmal im Jahr juristischen Beistand – sei es wegen einer Regulie- rungsfrage oder Problemen mit Kunden. Nicht in allen Fällen muss man sich dazu an einen Rechtsanwalt wenden. Beliebte Anwälte Das Ranking basiert auf einer Umfrage unter 226 Finanz- und Versicherungsmaklern. Quelle: Yougov, 2015 Kanzlei Michaelis 49 % Nennungen als Anwalt der Wahl Wirth-Rechtsanwälte 34 % Nennungen VDVM 25 % Nennungen Blanke, Meier, Evers 20 % Johannes Fiala 17 % Sandkühler & Schirmer 14 %

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