FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 3/2016
214 www.fondsprofessionell.de | 3/2016 Eine Ausnahme stellen auch zwei Angebote der Fonds Finanz dar. Der „Abwehrservice“ greift, wenn dem Vermittler eine Schadener- satzklage zugestellt wird. In diesem Fall ver- sucht die Kanzlei Wirth-Rechtsanwälte, die Forderung außergerichtlich abzuwehren. Die Berliner Juristen melden außerdem den Scha- den der Vermögensschadenhaftpflichtversi- cherung und bemühen sich um die Deckungs- zusage. Beim „Leistungsservice“ greifen die Anwälte den Maklern bei Anträgen unter die Arme, die Versicherungsnehmer für Leis- tungsfälle im Sach- und Krankenbereich so- wie bei Berufsunfähigkeitsversicherungen stellen müssen. Abgesehen davon verweist Fonds Finanz auf eine Reihe von Anwälten, an die sich ihre Partner wenden können. Verbände helfen Ein guter Ansprechpartner sind Vermittler- verbände. Diese dürfen ihren Mitgliedern als berufliche Vereinigungen gemäß RDG außer- gerichtliche Rechtsdienstleistungen anbieten. Voraussetzung ist, dass die Beratung durch einen qualifizierten Juristen erfolgt. Die von der Redaktion befragten Verbände handhaben diesen Service aber unterschiedlich. Der Bun- desverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) beispielsweise hat interne Juristen, die eine Beratung vollständig selbst übernehmen. VDVM und BMVF beraten zunächst selbst, wird es zu komplex oder arbeitsaufwendig, verweisen sie ihre Mitglieder an externe Fach- anwälte. Andere empfehlen lediglich koope- rierende Juristen (siehe Tabelle). Grundsätzlich fallen unter eine außerge- richtliche Beratung sowohl allgemeine Aus- künfte wie auch individuell zugeschnittene Informationen und Empfehlungen. Wie um- fassend der von Pools, Verbänden und Anwäl- ten angebotene Service einer Erstberatung ist, bestimmen diese aber selbst – von einem 15- minütigen Telefonat zu einer Frage bis zu einem Gutachten nebst Erklärungen im Ge- spräch ist alles drin. „Bei einem ersten Tele- fonat interessiert mich, ob eine Sache von vornherein als aussichtslos erscheint oder bei- spielsweise als absehbar unwirtschaftlich. Der Anrufer erfährt, welche Informationen und Unterlagen benötigt werden, um seine Rechts- angelegenheit genauer zu untersuchen“, be- schreibt der Münchner Anwalt Johannes Fiala den Einstieg in die juristische Beratung. Über- wiegend erfolge erst danach der Einstieg in die „richtige“ Erstberatung. Dafür erhalte der Vermittler dann eine erste schriftliche Begut- achtung sowie optional ein anschließendes Telefonat. Bei Pools und Verbänden dürfte die Erstberatung nicht so umfassend ausfallen. Wie umfangreich sich die Beratung gestal- tet, hängt natürlich maßgeblich von der Sum- me ab, die der Ratsuchende dafür investieren möchte. Verbände bieten diesen Service in gewissem Umfang kostenlos an – finanziert über die Mitgliedsbeiträge. Von ihnen wird entweder der hauseigene Jurist bezahlt oder das Honorar für die Erstberatung durch einen externen Anwalt. Honorar verhandelbar Wenn sich ein Vermittler danach – oder so- fort – von sich aus an einen Anwalt wendet, ist beim Honorar vieles möglich. Das Rechts- anwaltsvergütungsgesetz (RVG) legt bei außergerichtlichen Tätigkeiten keine Fest-, sondern nur Rahmengebühren fest. Diese sind zudem für Selbstständige wie Finanzberater nicht gedeckelt. Bei Verbrauchern schreibt das RVG dagegen vor, dass eine Erstberatung maximal 250 Euro kosten darf. Wer häufiger Beratungsbedarf hat, kann auch ein Dauerberatungsmandat mit einem Anwalt aushandeln: „Man könnte vereinba- ren, dass ein Anwalt für eine bestimmte Sum- me eine gewisse Anzahl an Stunden in der Woche für den Makler tätig ist. Nicht genutzte Stunden werden dann einfach gesammelt und, wenn nötig, später abgerufen“, sagt Udo Brinkmöller, Partner der Düsseldorfer Kanzlei BMS Rechtsanwälte. Verbände und Pools können den Vermitt- lern dabei zu Sonderkonditionen verhelfen, wie das Beispiel der BCA zeigt: Deren Part- ner muss für die bereits erwähnte „Flatrate“ 150 Euro im Monat plus Steuern zahlen. Wer Mitglied im Vermittlerverband AfW ist, erhält zehn Prozent Rabatt bei maximal 1.200 Euro im Jahr, wenn er ein Dauerberatungsmandat mit der Kanzlei Wirth abschließt. Es ist wie sonst im Leben auch: Wirklich guter Rat ist selten umsonst. JENS BREDENBALS | FP Foto: © BMS Udo Brinkmöller, BMS: „Nicht genutzte Stunden werden einfach gesammelt und, wenn nötig, später abgerufen.“ Juristische Beratung ausgewählter Vermittler- und Beraterverbände Verband AfW BMVF 1 BVK 2 SdV VDVM VSAV Umfang des Nur Erstberatung durch Erstberatung durch Ver- Beratung erfolgt durch Nur Erstberatung durch Erstberatung durch Haus- Nur Erstberatung durch Beratungs- koop. Kanzlei, Kosten band (RA Silke Albers- Hausjuristen. Vollumfäng- koop. Kanzlei, Kosten juristen. Wenn Anfrage für koop. Kanzlei, Kosten service durch Mitgliedsbeitrag Heise). Keine Limits. licher Beratungsservice, durch Mitgliedsbeitrag alle Mitglieder relevant, durch Mitgliedsbeitrag gedeckt. Kein Limit für Bei komplexeren keine Limits gedeckt. Kein Limit für berät Verband weiter. gedeckt Nutzung des Service.´ Fragen Empfehlung Nutzung des Service Ansonsten Empfehlung an koop. Kanzlei einer Kanzlei Fest Wirth Rechtsanwälte Kanzlei Wolter Keine Kanzlei Sandkühler Keine Dr. Friedbert Mordfeld, MZS kooperierende Hoppenberg Schirmer Rechtsanwälte, Dr. Nietsch Kanzlei & Kroll, Dr. Roller & Partner, Strauch & Diehl Jährlicher Ab 132 Euro Ab 300 Euro 198 Euro für Existenzgr., 38 Euro Ab 825 Euro Ab 60 Euro Mitgliedsbeitrag sonst ab 286 Euro 1 Zusatzleistung: BU-Leistungsservice | 2 Zusatzleistung: Rechtsschutzversicherung: Übernahme der Kosten bei Prozess gegen Versicherer (nach gescheiterter außergerichtlicher Einigung) Quelle: Verbände, eigene Recherche vertrieb & praxis I rechtsberatung
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