FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 3/2016

steuer & recht I rolf majcen | ftc capital 310 www.fondsprofessionell.de | 3/2016 Foto: © Günter Menzl D emAnlegerschutz sind in den letz- ten Jahren viele Dinge zum Opfer gefallen, was so manchen Beob- achter zu dem Schluss gelangen lässt, dass der Sparer zu Tode geschützt wird. Letz- teres ist dann der Fall, wenn aufgrund gesetzlicher Bestimmungen sinnvolle In- vestmentstrategien nicht länger als Diver- sifikationsinstrumente eingesetzt werden können. Der österreichische Alternative- Investment-Spezialist FTC setzt sich nun aktiv zur Wehr. Sie versuchen die UCITS-Richtlinie zu ändern. Worum geht es? Rolf Majcen: AIFs können einen wertvol- len Beitrag im UCITS-Portfolio darstel- len. Doch das derzeitige UCITS-Regel- werk sieht keine Möglichkeit für diesbe- zügliche Investments vor. Angesichts der Markt- und Regulierungsentwicklungen der letzten Jahre muss die Forderung aufgestellt werden, dass die Anlagemöglichkeiten für UCITS-Fonds im Rahmen eines risikobasier- ten Ansatzes auf alle hinreichend liquiden AIFs ausgedehnt werden – vorbehaltlich be- stimmter harmonisierter Mindestauflagen. Es ist also höchste Zeit, auch diese Assetklasse in das UCITS-Anlageuniversum aufzuneh- men, jedoch mit Augenmaß: Schritt eins sollte die Tür zu speziell normierten liquiden AIFs öffnen und durch ein „UCITS V.2“ umgesetzt werden. Die UCITS-Richtlinie sieht vor, dass „an- dere Organismen für gemeinsame Anla- gen“ bis zu 30 Prozent erworben werden dürfen. Ist das keine geeignete Grund- lage für den Erwerb von AIFs? Ein klares Nein. Die UCITS-Richtlinie lässt zwar Investitionen in „andere Organismen für gemeinsame Anlagen“ bis zu 30 Prozent zu, allerdings dürfen diese Fonds nur in solche Finanzanlagen investieren, in die auch ein UCITS investieren darf; lediglich die Emit- tentengrenzen müssen nicht eingehalten wer- den, wenn dem Grundsatz der Risikostreuung entsprochen wird. Ein „Mehr“ an zulässigen Vermögensgegenständen wird ihnen nicht eingeräumt. Wie sieht es mit der zehnprozentigen „Trash-Quoten-Regelung“ aus? Kann man einen Erwerb von AIFs nicht damit rechtfertigen? Nein, nicht mehr, zwar ließen früher die Auf- sichtsbehörden einiger EU-Mitgliedsstaaten Investitionen in AIFs im Rahmen ihrer Ver- waltungspraxis unter Bezugnahme auf diese Zehn-Prozent-Freigrenze und bei Vorliegen spezieller Kriterien zu, bis die ESMA mit Stellungnahme vom 20. November 2012 den Aufsichtsbehörden aller Mitgliedsstaaten mit- teilte, dass es ihrer Meinung nach nicht zu- lässig sei, im Rahmen dieser zehnprozentigen Trash-Quoten-Regelung Fondsanteile zu erwerben. Die ESMA-Stellungnahme wurde von den Aufsichtsbehörden um- gesetzt und zwang die UCITS-Manager, Investments in Fondsanteile, die nicht den Voraussetzungen gemäß Artikel 50 Absatz 1 Buchstabe e) der UCITS-Richtlinie entsprachen, im besten Interesse der Anteilsinhaber bis spätestens 31. Dezem- ber 2013 zu verkaufen. Diese Stellung- nahme bewirkte als „Soft Law“, dass seit 1. Januar 2014 keine taugliche Rechts- grundlage für den Erwerb von AIFs mehr vorhanden ist. Kann man sich nicht mit dem erweiter- ten Anlageuniversum der Eligible-As- sets-Richtlinie behelfen? Nur bedingt. Richtig ist, dass die Eligible- Assets-Richtlinie explizit von der Koppelung an andere Vermögenswerte spricht und da- durch auch UCITS-unzulässige Vermögens- gegenstände als Basiswert – auf den nicht durchgeblickt werden muss – zulässig wur- den. Beispielsweise kann sich nach der Eli- gible-Assets-Richtlinie ein investierbarer Finanzindex auch aus „anderen als den in Artikel 19, Absatz 1, der UCITS-Richtlinie bezeichneten Vermögenswerten“ zusammen- setzen. Rohstoff-, Edelmetall- oder Immo- bilienindizes können daher beispielsweise zu- lässige Basiswerte für Derivate oder Finanz- instrumente sein; die diesbezüglichen Anfor- derungen wurden 2012 und 2014 in Abschnitt XIII der ESMA-Leitlinien zu börsengehan- delten Indexfonds und anderen UCITS-The- men weiter konkretisiert. Auch der Erwerb von Eins-zu-eins-Zertifikaten auf Hedgefonds ist unter gewissen Voraussetzungen zulässig. All das hat in der Vergangenheit zu kompli- zierten Konstruktionen geführt. Und genau an diesem Punkt setzen wir jetzt an. Nehmen wir als Beispiel einen Managed-Futures-Fonds: Während ein direkter Erwerb von Anteilen am Managed-Futures-Fonds nicht zulässig ist, ist die gleiche Managed-Futures-Strategie, wenn sie über ein Zertifikat abgebildet wird, zulässig. Eine kontrollierte Erweiterung der „Akute Schwachstelle “ » AIFs können einen wertvollen Beitrag im UCITS-Portfolio darstel- len. Doch das derzeitige UCITS-Regelwerk sieht keine Möglichkeit für diesbezügliche Invest- ments vor. « Rolf Majcen, FTC Capital Rolf Majcen Rolf Majcen, promovierter Jurist, ist profunder Kenner der europäischen Finanzmarktgesetzgebung. Zuletzt war er als Leiter der Rechtsabteilung bei der Erste Sparinvest KAG beschäftigt und wechselte 2005 in die Geschäfts- führung von FTC, wo er für die Bereiche Legal & Com- pliance verantwortlich ist. Von November 2006 bis Sep- tember 2007 war er Vorstandsmitglied der Vereinigung Alternativer Investments. Seit Oktober 2011 ist Majcen Mitglied im Vorstand der Vereinigung ausländischer Investmentgesellschaften in Österreich. Der Alternative-Investments-Spezialist FTC Capital macht sich dafür stark, das Anlageuniversum von UCITS-Fonds um liquide AIFs zu erweitern. Im Interview erläutert Geschäftsführer Rolf Majcen die Zielrichtung.

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