FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 3/2017
news & products I investmentfonds Foto: © BVI INVESTMENTSTEUERREFORM Fondsgesellschaften haben mehr Zeit für Prospektänderung Kapitalverwaltungsgesellschaften haben län- ger Zeit, um ihre Prospekte anzupassen, wenn sie Anleger in den Genuss der steuerlichen Teilfreistellungen bringen möchten, die das Investmentsteuerreformgesetz vorsieht. Dies geht aus einem Schreiben des Bundesministe- riums der Finanzen (BMF) hervor, das An- wendungsfragen des neuen Gesetzes klärt. Das BMF reagiert damit auf den hohen Auf- wand, den eine Änderung der Anlagebedin- gungen für viele Fondshäuser bedeutet. „Das Bundesfinanzministerium hat der Branche eine Übergangszeit gewährt“, erklärt Stefan Rockel, Geschäftsführer bei Universal- Investment in Frankfurt. Schafft eine Kapital- verwaltungsgesellschaft (KVG) es nicht, die Anlagebedingungen eines Fonds fristgemäß bis zum 31. Dezember 2017 an die vorgese- henen steuerlich relevanten Kapitalbeteili- gungsquoten anzupassen, so kann das Unter- nehmen eine sogenannte Selbstdeklaration nutzen. Dabei erklärt die Gesellschaft als Ver- treter des Investmentfonds bis zum 31. De- zember 2017 in einem Schreiben, dass eine bestimmte Aktienquote fortlaufend einge- halten wird. Finanzinformationsdienstleister sowie die Verwahrstellen dürfen dann auf die- se Eigenerklärung vertrauen. Die KVG steht für die Erfüllung ihrer Zusage im Wort. „Die Übergangsfrist endet am 31. Dezember 2018“, erklärt Rockel. Bis dahin müssen die Anlagebedingungen endgültig stehen. Teilfreistellungen sind ein wesentlicher Aspekt des Investmentsteuerreformgesetzes, das am 1. Januar 2018 in Kraft tritt. Eingeführt wer- den sie als Ausgleich für die neue Besteue- rung bestimmter inländischer Erträge auf Fondsebene. FORTBILDUNG Exklusives BVI-Steuerseminar für Leser von FONDS professionell Wie genau wird die neue Vorabpauschale be- rechnet? Wie wirkt sich die künftige Besteue- rung von Investmentfonds auf die Erträge des Privatanlegers aus? Entfällt für Fondsanteile, die vor 2009 erworben wurden, tatsächlich die Steuerfreiheit? Das Investmentsteuerreform- gesetz, das am 1. Januar 2018 in Kraft tritt, ist komplex. Die neuen Steuervorschriften wer- fen eine ganze Reihe von Fragen auf. Der deutsche Fondsverband BVI veranstaltet daher in Kooperation mit FONDS professio- nell ein Seminar für freie Vermittler, um sie auf die künftigen Regelungen vorzubereiten. Peter Maier, Leiter Steuern beim BVI, wird das neue System vorstellen und auf Detail- fragen zur Besteuerung auf Fondsebene, zu Teilfreistellungen und Vorabpauschale ein- gehen. Auch der Übergang vom alten zum neuen Recht wird ausführlich dargelegt. Das Seminar findet am 10. Oktober 2017 von 12.00 bis 13.30 Uhr beim BVI, Bockenhei- mer Anlage 15, 60322 Frankfurt am Main, statt. Die Teilnahme am Seminar ist für Ver- mittler und Finanzberater kostenlos. Peter Maier, Leiter der Abteilung Steuern, Altersvorsorge und Statistik beim BVI, leitet das Seminar. Online anmelden: QR-Code scannen oder www.fponline.de/Steuer317 eingeben BVI-SEMINAR ZUR INVESTMENTSTEUERREFORM Der deutsche Fondsverband BVI veranstaltet in Kooperation mit FONDS professionell ein Seminar zur neuen Investmentsteuer für freie Vermittler. Peter Maier, Leiter Steuern beim BVI, wird das neue System vorstellen und auf Detailfragen eingehen. Datum: 10. Oktober 2017, 12.00 bis 13.30 Uhr Ort: BVI, Bockenheimer Anlage 15, 60322 Frankfurt am Main Anmeldung: www.fponline.de/Steuer317 Kostenfreie Teilnahme nur nach Voranmeldung! IN KOOPERATION MIT Online anmelden: QR-Code scannen oder www.fponline.de/Steuer317 eingeben
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