FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 4/2017
REGULIERUNG Provisionsabgabeverbot: Bafin erklärt sich für nicht zuständig Seit Inkrafttreten des Provisionsabgabeverbots Anfang Juli diskutieren Juristen, wer die Ein- haltung des Verbots bei Versicherungsvermitt- lern überwacht: die Finanzaufsicht Bafin oder die Gewerbeämter und die Industrie- und Handelskammern? Die Bonner Behörde hat dazu mittlerweile Stellung bezogen: Sie selbst sieht sich nur bei Versicherungsgesellschaften in der Pflicht, wie sie in ihrem „Bafin-Jour- nal“ schreibt. DemArtikel zufolge haben da- her ab dem 23. Februar 2018 gemäß der künf- tigen Fassung der Gewerbeordnung (GewO) die beiden oben genannten Erlaubnisbehörden zu entscheiden, ob ein Vermittler, der Teile seiner Provision an Kunden weitergibt, eine Ordnungswidrigkeit begeht. Dabei müssen sie künftig immer prüfen, „ob das Verhalten eines Vermittlers als Verstoß gegen Paragraf 34d Absatz 1 Sätze 6 und 7 der neuen GewO in Verbindung mit Paragraf 48b Versicherungs- aufsicht (VAG) zu werten ist“, wie es in dem Artikel heißt. Allerdings betont die Bafin, dass sie eng mit dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag kooperieren werde, um ein einheitliches Vorgehen bezüglich des Ver- bots bei Versicherungsgesellschaften und Ver- mittlern zu gewährleisten. Ein Punkt am Ran- de: Die Behörde äußert sich nicht zu dem Problem, wer im Moment bis zum Inkrafttre- ten der neuen Gewerbeordnung die Einhal- tung des Verbots bei den Vermittlern über- wacht. Die Bonner Behörde macht in dem Beitrag zudem eine Anmerkung zu Ausnahmen vom Rabattverbot: Dieses greift laut Gesetz nicht, wenn die weitergeleitete Courtage „zur dauer- haften Erhöhung der Leistung oder zur Redu- zierung der Prämie des vermittelten Vertrags verwendet“ wird. Die Bafin stellt aber klar, dass beides nur der Versicherer selbst gewäh- ren kann – nicht der Vermittler. Als Begrün- dung führt sie an, dass Prämie und Leistung auf einer schuldrechtlichen Vereinbarung zwi- schen den beiden Vertragsparteien beruhen. Daher sei eine vollständige oder teilweise Abgabe der Provision eines Vermittlers ohne Änderung des Vertrags nicht möglich. 56 www.fondsprofessionell.de | 4/2017 news & products I versicherungen Foto: © Ute Grabowsky, WGV, Ergo, Axa, Zurich Versicherungslexikon » Gefahr « D er Begriff „Gefahr“ wird im Versiche- rungsbereich als „Möglichkeit der Ent- stehung eines Bedarfs“ definiert. Das Ver- sicherungsunternehmen ist nun durch den Versicherungsvertrag gegen Zahlung eines Versicherungsbeitrags zur sogenannten Gefahrtragung sowie nach einem Versiche- rungsfall zur Entschädigung des Kunden verpflichtet. Neben dem Begriff „Gefahr“ findet auch die Bezeichnung „Wagnis“ Ver- wendung, die gleichbedeutend ist. Bafin-Exekutivdirektor Frank Grund wird Verstöße von Vermittlern gegen das Verbot nicht sanktionieren. Finanzprofis in Bewegung (Die aktuellsten News täglich auf www.fondsprofessionell.de) Jochen Kriegmeier, WGV Versicherungen Im Oktober wurde der Wirt- schaftswissenschaftler Jochen Kriegmeier in den Vorstand der WGV Versicherungen berufen. Er übernimmt die Leitung des Res- sorts Kommunal und Schaden- bearbeitung. Kriegmeier stand zuletzt als Senior Advisor für Ar- vato Bertelsmann sowie für die Innovation Group unter Vertrag. Frank Welfens, WGV Versicherungen Auch Frank Welfens hat seine Funktion als Vorstand der WGV Versicherungen aufgenommen. Er wird die Bereiche Marketing, Vertriebsservice, Produktentwick- lung und Vertragsservice sowie Backoffice Kfz und Sach verant- worten. Er folgt auf Achim Schweizer, der das Unternehmen im Mai verlassen hatte. Frank Wittholt, Ergo Lebensversicherung Frank Wittholt, Vorstandsmitglied der Ergo Vorsorge Lebensversi- cherung, wurde Mitte September auch in den Vorstand der Ergo Lebensversicherung berufen. Darüber hinaus wurde er zum Mitglied der Vorstände der Ergo Pensionskasse und der Victoria Leben bestellt. Er ist seit zehn Jahren bei der Ergo tätig. Steffen Ruhse, Axa Der Exklusivvertrieb der Axa hat einen neuen Chef. Steffen Ruhse hat den Posten von Christian Hein übernommen, der erst im August 2016 zu dem Versicherer gestoßen war. Einen Grund für das kurze Engagement Heins nannte das Unternehmen nicht. Ruhse war zuletzt Leiter der Axa- Vertriebsdirektion Region Ost. Robert Gremli, Zurich Insurance Company Robert Gremli, derzeit Chief Risk Engineering Officer der Zurich Insurance Company in Zürich, übernahm kommissarisch den Verantwortungsbereich und die Aufgaben von Christoph Willi, Vorstand Commercial Insurance Deutschland. Willi selbst hatte sich dazu entschieden, seinen Vertrag nicht zu verlängern.
RkJQdWJsaXNoZXIy ODI5NTI=