FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 4/2017

ED I TOR I A L www.fondsprofessionell.de | 4/2017 9 Asterix im Land der Anlageberatung „Wir befinden uns im Jahre 2018 nach Christus. Ganz Europa wird von Mifid II re- giert … Ganz Europa? Nein! Für ein von unbeugsamen Vermittlern bevölkertes Dorf gelten weiterhin andere Regeln.“ So könnten die ersten Zeilen des Comics „Asterix & Obelix – Im Land der Anlageberatung“ lau- ten. Allerdings, und hier un- terscheidet sich diese Geschichte von den Aben- teuern des Asterix, leisten die Finanzanlagenvermitt- ler keinen Widerstand. Nein, ihre Regierung hat sich schlicht nicht rechtzeitig um sie gekümmert. Inzwischen ist es dreieinhalb Jahre her, dass Europas Staats- und Regierungschefs die neue Finanzmarkt- richtlinie beschlossen haben. Seither ist zumindest in Grundzügen klar, welche Regeln künftig in der Anla- geberatung gelten werden. Dennoch hat es die Bun- desregierung nicht geschafft, rechtzeitig die Finanz- anlagenvermittlungsverordnung zu novellieren, die Basis für die Arbeit der gut 37.600 Berater mit Erlaub- nis gemäß Paragraf 34f Gewerbeordnung ist. Die Vermittler werden also einerseits weiterhin Bera- tungsprotokolle schreiben müssen, die dann eigent- lich durch Geeignetheitserklärungen ersetzt sein soll- ten. Andererseits benötigen die Fondsplattformen, über die sie ihr Geschäft einreichen, Mifid-II-konforme Unterlagen. Darum werden die Berater auch den neuen Zielmarktabgleich vornehmen müssen (siehe Seite 350). Da wird sich mancher Vermittler einen kräftigen Schluck Zaubertrank wünschen, um das alles stemmen zu können. Dass die novellierte Verordnung nicht rechtzeitig in Kraft treten wird, ist übrigens kein kleines Versäumnis der Beamten im Wirtschaftsministerium, sondern ein Verstoß gegen EU-Recht. Brüssel sieht es ohnehin nicht gern, dass die freien Vermittler nicht der Bafin- Aufsicht unterstehen. Erlaubt ist das nur, wenn für sie vergleichbare Regeln gelten wie für beaufsichtigte Institute. Genau das wird Anfang 2018 aber nicht mehr der Fall sein, zumindest für eine Übergangszeit. Protestieren wird die EU-Kommission dennoch nicht. Mit Merkelix und ihren Mitstreitern legen sie sich wegen dieses Themas wohl lieber nicht an. Bleibt zu hoffen, dass bis zum FONDS professionell KONGRESS Ende Januar zumindest ein Entwurf der neuen Verordnung vorliegt, über den wir in Mannheim diskutieren können. Mifid II lässt sich nämlich nicht einfach mit einem Knebel mundtot machen, so wie Troubadix am Ende eines Asterix-Comics. Bernd Mikosch Chefredakteur

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