FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 1/2018

216 www.fondsprofessionell.de | 1/2018 vertrieb & praxis I haftungsdach Foto: © GSAM +Spee W er das Wort Regulierung hört, denkt an Gesetze, Vorschriften und Pflichten – kurz: an ein enges Korsett. Doch andererseits ist es oft auch nötig, gerade wegen der Regulierung Flexibilität zu beweisen. Die Kunst besteht darin, trotz des Korsetts noch halbwegs beweglich zu bleiben. Das zeigt sich ins- besondere bei kleinen Finanzunternehmen, die sich in Zeiten immer strengerer Regu- lierung ständig neu erfinden müssen. Ein Beispiel ist GSAM + Spee, ein In- stitut aus Düsseldorf, das sich in den ver- gangenen Jahren einen Namen als Haf- tungsdach für Honorarberater gemacht hat. Als solches war GSAM auch ein fester Bestandteil der Haftungsdach-Tabelle von FONDS professionell (siehe die nächste Doppelseite). Doch dort taucht das Institut ab dieser Ausgabe nicht mehr auf. „Wir möchten keine vertraglich gebundenen Vermittler (vgV) mehr aufnehmen, die Endkunden beraten“, sagt GSAM-Vor- stand André Spee. „Fast alle unsere Haf- tungsdachpartner haben sich dazu entschlos- sen, sich unserem Institut als fest angestellte Portfoliomanager anzuschließen und ihren Kunden auf diesem Weg Vermögensverwal- tung und – soweit gewünscht – Honoraran- lageberatung anzubieten.“ Angestellte Portfoliomanager 25 Berater bundesweit haben sich für dieses Modell entschieden. Sie erhalten ein eher mo- derates Fixgehalt. Darüber hinaus partizipie- ren sie an der Vermögensverwaltungsgebühr, die der Endkunde an GSAM + Spee bezahlt. „Unsere Partner waren früher meist selbst- ständige Finanzberater. Oft haben sie nach wie vor ein eigenes Unternehmen, mit dem sie beispielsweise als Financial Planner, Kre- dit- oder Versicherungsmakler tätig sind“, be- richtet Spee. „Sie kümmern sich weiterhin selbst um ihr Büro, ihren Dienstwagen, die Reisekosten und die Organisation von Veran- staltungen. Dafür, dass sie diese Infrastruktur unterhalten, bekommt ihr Unternehmen eine Dienstleistungsvergütung von der GSAM.“ Dieses Modell ist nicht neu, eingeführt hat es GSAM schon vor einigen Jahren. Früher war es üblich, dass ein vgV seinen Kunden via Haftungsdach eine von ihm gesteuerte Vermögensverwaltung anbieten konnte. „2010 hat die Bafin jedoch klar kommuniziert, dass sie solche Konstruktionen nicht billigt“, sagt Spee. „Darum haben wir unseren Partnern das Angebot unterbreitet, sich als Portfolioma- nager fest anstellen zu lassen. So konnten sie ihren Kunden weiterhin eine Finanzportfolio- verwaltung offerieren.“ Jahrelang bot GSAM beide Modelle an: Berater konnten sich dem Institut als vgV an- schließen oder als angestellter Portfoliomana- ger. „Je näher Mifid II rückte, umso deutlicher wurde, dass der Aufwand für die Anlagebera- tung immer größer wird. Deshalb haben sich immer mehr unserer Partner für die Vermö- gensverwaltung und damit für die Festanstel- lung entschieden“, berichtet Spee. Das geschah meist schon Ende vergange- nen Jahres, vor der Mifid-II-Einführung am 3. Januar. Grund hierfür sind die verschärften Qualifikationsanforderungen. „Der Gesetz- geber schreibt konkret vor, welche Sachkun- deanforderungen Vermögensverwalter erfüllen müssen“, erläutert Spee. Dazu zählen Kennt- nisse in Finanzportfoliotheorie und -ma- nagement. „Viele unserer Partner haben zwar eine Bankausbildung und sind echte Börsenprofis, der formale Nachweis dieser speziellen Kenntnisse fehlt ihnen aber“, so Spee. Wer schon vor der Mifid-II-Einfüh- rung in der Vermögensverwaltung gearbei- tet hat, kann allerdings eine Übergangsfrist bis Mitte 2018 nutzen, um eine entspre- chende Schulung nachzuweisen. „Wäh- rend dieser Zeit werden unsere Portfolio- manager, denen der formale Sachkunde- nachweis noch fehlt, die nötigen Seminare besuchen“, sagt Spee. Weil der Trend so eindeutig in Richtung Vermögensverwaltung – und damit Fest- anstellung – ging, hat GSAM sich ent- schieden, keine neuen vgV mit Endkun- dengeschäft anzubinden. Ganz aufgegeben hat GSAM das Haftungsdach allerdings nicht. Die Düsseldorfer übernehmen diese Funktion nach wie vor für Kapitalmarkt- profis, die ihren eigenen Fonds initiieren und beraten möchten. „Diese Fonds- Advisory-Dienstleistung bieten wir unver- ändert an“, sagt Spee. „In diesem Segment würden wir selbstverständlich auch neue ver- traglich gebundene Vermittler in das Haf- tungsdach aufnehmen.“ Das Fonds-Advisory ist regulatorisch weniger aufwendig, weil der Haftungsdachpartner in diesem Fall keinen Privatanleger berät, sondern eine „geeignete Gegenpartei“. Anlageberatung bleibt möglich Den angestellten Portfoliomanagern ist die Anlageberatung weiterhin möglich, betont Spee. „Einige Endkunden möchten die Invest- mententscheidungen nicht aus der Hand geben und legen daher Wert auf eine Anlage- beratung. Außerdem ist es manchmal nicht möglich, einen neuen Kunden gleich für ein Vermögensverwaltungsmandat zu gewinnen.“ Dann müsse das nötige Vertrauen zunächst in der Anlageberatung aufgebaut werden. Insofern erweist sich die Festanstellung in diesem Fall nicht als zu enges Korsett, son- dern erlaubt eine gewisse Flexibilität – auch und gerade in Zeiten einer immer strengeren Regulierung. BERND MIKOSCH | FP GSAM+Spee nimmt keine Vermittler mehr unters Haftungsdach. 25 Berater votierten für ein alternatives Modell: Sie sind nun angestellte Portfoliomanager. Verwaltung statt Beratung André Spee, GSAM+Spee: „Je näher Mifid II rückte, umso klarer wurde: Der Aufwand für die Anlageberatung wird immer größer.“

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