FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 1/2018

346 www.fondsprofessionell.de | 1/2018 steuer & recht I produktinformationsblätter Foto: © DerBilderMann | stock.adobe.com, DWS W enn die Verwirrung am größten ist, ist die Lösung am nächsten, sagen Psychologen. Vergleichen Berater die verschiedenen Produktinformationsblätter, die Chancen, Risiken und Kosten von Fonds ausweisen, dürfte das Info-Wirrwarr riesig sein, die Lösung aber in weiter Ferne liegen. Da zu Jahresbeginn 2018 die EU-Finanz- marktrichtlinie Mifid II und die Verordnung über verpackte Anlageprodukte (Packaged Retail Investment und Insurance Products, kurz: Priips) in Kraft getreten sind, erhalten Privatanleger je nach Vertriebsweg zu ein- und demselben Fonds nun ganz unterschied- liche Informationsblätter. Bis zu vier Dokumente können es sein – und die Angaben weichen zum Teil sehr stark voneinander ab. Warum etwa laufende Kosten für den DWS Akkumula TFC – ein für Fondspolicen häufig gewählter Fonds – je nach Infoblatt mit 0,8 Prozent, 0,87 Prozent oder einem Prozent ausgewiesen werden, muss ein Berater seinen Kunden erst einmal erklären. Und das ist nicht gerade einfach. „Fondskäufern droht ein Flickenteppich an widersprüchlichen Informationen“, warnte Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des deutschen Fondsverbandes BVI, Ende Januar auf dem FONDS professionell KONGRESS in Mannheim. Damit liegt er richtig, wie ein Vergleich der Angaben in den vier Produkt- informationsblättern zeigt. Als da wären: das seit 2012 für Fonds vorgeschriebene Key Information Document (KID), zu Deutsch auch als „Wesentliche Anlegerinformationen“ oder OGAW-KID bezeichnet. Die Kostenin- formation nach Mifid II. Das Basisinforma- tionsblatt (BIB), das die Priips-Verordnung vorschreibt. Und nicht zuletzt das Produktin- formationsblatt für die Altersvorsorge (AL- VO-PIB), das Kunden erhalten, wenn sie sich für einen staatlich geförderten Fondssparplan oder eine Fondspolice entscheiden. Bizarre Rechnung Bei einem Vergleich des PRIIP-BIB mit dem OGAW-KID und der Mifid-Info fällt zu- erst einmal auf, dass die Einstiegskosten im BIB nicht mit Prozentzahlen angegeben wer- den. Stattdessen wird eine „Reduction in Yield“ (RIY) ermittelt, die zeigen soll, wie die Gesamtkosten eine mögliche Rendite min- dern. Die RIY wird für die empfohlene Hal- tedauer annualisiert aufgeführt, also auf die Jahre umgelegt. Bei einer Einmalanlage etwa würde ein Ausgabeaufschlag von fünf Prozent bei einer Haltedauer von fünf Jahren mit jähr- lich einem Prozent in die RIY einfließen. Da- mit würde er auf dem Papier aber auch auf den jährlichen Vermögenszuwachs berechnet, was schon reichlich bizarr erscheint. Eine Besonderheit der Mifid-Information im Vergleich zu den Priips- und OGAW-Blät- tern ist die Tatsache, dass hier alle Beträge, die dem Vertrieb zukommen, aus den Pro- duktkosten herausgerechnet werden. Ausga- beaufschläge etwa werden nicht aufgeführt mit der Folge, dass ein Fonds auf dem Papier günstiger erscheint als im Priips-Blatt oder in den „Wesentlichen Anlegerinformationen“. Schritt für Schritt Während sich diese Unterschiede noch halbwegs plausibel erklären lassen, sorgen die Angaben zu den laufenden Kosten für extre- me Ungereimtheiten. Um so weit als möglich Licht ins Dunkel zu bringen, ist es gut, die einzelnen Infoblätter Schritt für Schritt durch- zugehen. Da ist zuerst das OGAW-KID. „Hier hat man die bekannten laufenden Kosten“, sagt Frank Breiting, Leiter Altersvorsorge bei der DWS. Diese Kostenquote umfasst unter anderem die Managementgebühr, die Gebüh- ren für den Wirtschaftsprüfer und für die Ver- wahrstelle des Fonds. Sitzt der Kunde nun bei seiner Bank, legt ihm sein Berater zusätzlich zum OGAW-Blatt die Mifid-Kosteninformation vor. Darin tau- chen ebenfalls laufende Kosten auf, die je- doch zusätzlich die geschätzten Transaktions- kosten enthalten – Kosten also, die für den An- und Verkauf von Wertpapieren im Fonds anfallen dürften. Transaktionskosten zu be- rücksichtigen ist im Sinne der Transparenz eigentlich eine gute Idee. Das Problem dabei ist nur: Es gibt unter Mifid II keine einheit- lichen Vorgaben für deren Ermittlung. Einfach ist die Ermittlung der sogenannten expliziten Transaktionskosten. Dazu zählen etwa Börsenspesen oder Handelsgebühren. Solche Ausgaben werden schon bisher in den Rechenschaftsberichten der Fonds ausgewie- Seit Jahresbeginn erhalten Anleger zu einem Fonds je nach Vertriebsweg ganz unterschiedliche Informationsblätter. Viele Angaben darin geben Rätsel auf. Die Berater sind gefordert. Planlos und verwirrend Wo geht’s hier wohin? Mit vier unterschiedlichen Produktinformationsblättern zu ein und demselben Fonds, die zum Teil widersprüchliche Angaben enthalten, werden Anleger und Berater auf Irrwege geschickt.

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