FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 2/2018
Wie schwer fällt es den Vermögensver- waltern, die neuen Regeln umzusetzen? Grünewald: Herr Lettmeier bezeichnete sein Institut vorhin als „klein“. Was ist dann der typische unabhängige Vermögensverwalter? Und dennoch muss er dieselben Regeln ein- halten wie ein Bankkonzern mit tausenden Angestellten. Dazu eine Anekdote: Bafin-Prä- sident Felix Hufeld sprach schon vor andert- halb Jahren in einem Interview von mehr Proportionalität in der Institutsaufsicht. Dies gelte insbesondere für „sehr kleine“ Institute mit einer Bilanzsumme unter 1,5 Milliarden Euro. Ein Mitgliedsunternehmen unseres Ver- bandes hat im Schnitt eine Bilanzsumme von einem Tausendstel dieses Betrags. Die euro- päische Aufsichtsbehörde verwendete für solche Marktteilnehmer einmal den Begriff „Nanos“, also Nichts – so möchte ich dann bitte aber auch regulatorisch behandelt wer- den. Doch das ist nicht der Fall. Bei einer Großbank mit vier oder fünf Führungsebenen mag es sinnvoll sein, dass dokumentiert wer- den muss, wie manche Prozesse laufen. Der typische deutsche Vermögensverwalter be- schäftigt allerdings nur zwischen fünf und 20 Mitarbeiter. Er kennt sie alle persönlich. Er kennt auch seine Kunden. Warum muss er dennoch ein Beschwerdemanagement auf- bauen? Und warum muss er jeden Mitarbei- ter der Bafin melden, dessen Sachkunde auf- wendig dokumentieren und nachweisen, dass eine jährliche Fortbildung stattgefunden hat? Bei den allermeisten Vermögensverwaltern handelt es sich um Familienunternehmen. Es liegt in ihrem ureigenen Interesse, das richti- ge Personal auszusuchen. Der Geschäftsleiter wird schon seit Jahren von der Bafin geprüft, was auch völlig richtig ist. Dass die Behörde nun auch noch Sachkundenachweise für jeden Mitarbeiter sehen will, erschließt sich mir nicht. Wie sähe Ihrer Meinung nach eine prak- tikable Lösung aus? Grünewald: Ein Weg, die Worthülse Propor- tionalität mit Leben zu erfüllen, wäre es, zahl- reiche Kontrollen auf den Wirtschaftsprüfer zu übertragen. Der kommt ohnehin einmal im Jahr ins Haus. Dann könnte er auch andere Dinge testieren, die wir nun an die Bafin mel- den müssen. Von mancher Pflicht könnte man uns „Nanos“ auch ganz befreien, ohne dass der Anleger Schaden nehmen würde. In meiner Vermögensverwaltungsfirma mit zehn Mitar- beitern steht bald die Sitzung desAufsichtsrates an. Dem lege ich nicht nur aktuelle Geschäfts- zahlen und die Planung für die kommenden Jahre vor, sondern auch den Jahresbericht der Compliance, den Quartalsbericht der internen erden zu Tode reguliert “ 181 www.fondsprofessionell.de | 2/2018
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