FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 2/2018
Revision, den Bericht zum Beschwerdema- nagement, den Bericht zum Datenschutz, den Bericht zur Verhinderung der Geldwäsche, den Bericht zum Risikocontrolling und den Bericht zur Gefährdungsanalyse. Das ist doch grotesk! Und ich als Vorstand bin in jeden dieser Vor- gänge involviert. Dabei liegt meine eigentliche Aufgabe darin, mich um meine Kunden und deren Portfolios zu kümmern. Geben viele Vermögensverwalter wegen der immer größer werdenden Bürokra- tie auf? Lettmeier: Ja. Dieser Trend hat sich allerdings schon vor der Mifid-II-Einführung abgezeich- net. Viele kleinere Vermögensverwalter fusio- nieren mit anderen Häusern, schließen sich einem Haftungsdach an oder geben ganz auf. Das sehen Sie auch an der absoluten Zahl der Partner, die mit der V-Bank zusammenarbei- ten: Im vergangenen Jahr haben wir insgesamt 20 Vermögensverwalter neu an die Bank an- gebunden. Die absolute Zahl der Kooperations- partner ist aber nur um drei gestiegen, eben weil auf der anderen Seite 17 Gesellschaften ihr Geschäft ab- oder aufgegeben haben. Ein ähnliches Verhältnis hatten wir schon 2016. Zumindest Ihr Verband dürfte von der strengeren Regulierung aber profitieren. Der Bedarf nach Unterstützung dürfte gestiegen sein, oder? Grünewald: Das stimmt. Seit Anfang 2017 haben sich fast 50 weitere Vermögensverwal- ter unseremVerband angeschlossen. Damit ge- hören mittlerweile mit fast 300 Mitgliedsun- ternehmen über zwei Drittel der unabhängigen Vermögensverwalter in Deutschland demVuV an. Wir können unseren Mitgliedern ein Ge- samtpaket anbieten: vom Compliance-Ma- nagement-System über ein CRM-Tool und ein Telefonaufzeichnungsportal bis hin zur neuen Akademie für die geforderten Weiterbildun- gen. Ich bin überzeugt davon, dass zumindest kleine Vermögensverwalter die neuen Vorga- ben ohne diese Unterstützung nicht stemmen könnten. Wir versuchen, die Vielfalt unserer Branche zu erhalten. Dennoch wird der Trend weiter Richtung Standardisierung und Digita- lisierung gehen. Und der Kunde wird immer häufiger den Satz hören: „Das kann ich Ihnen nicht mehr anbieten.“ Das gilt nicht nur für Anlageprodukte, die wegen des Zielmarkt- abgleichs für viele Kunden nicht mehr zu er- werben sind, sondern auch für manche Dienst- leistung. So wird die Zahl der unabhängigen Vermögensverwalter, die neben der Finanz- portfolioverwaltung eine Anlageberatung offe- rieren, weiter sinken. Wenn überhaupt eine Anlageberatung angeboten wird, dann in der Regel erst ab einem sechsstelligen Betrag. Um mal einen positiven Aspekt zu fin- den: Gibt es denn Punkte, die Ihnen vor Einführung der Mifid II großen Respekt abverlangt haben, die sich in der Praxis dann aber gut lösen ließen? Lettmeier: Die größten Herausforderungen für uns als Depotbank waren sicherlich das The- ma der Zielmarktdefinition und die Kosten- transparenz. Da hat mir anfangs die Fantasie gefehlt, wie wir das schaffen sollen. Letztlich hat es dennoch funktioniert. Wir haben mit vielen Partnern zusammengearbeitet und mussten Daten bei verschiedenen Anbietern einkaufen und aggregieren. Das war sehr mühsam, läuft inzwischen aber vollautomati- siert. Beim Zielmarktabgleich ist sehr erfreu- lich, dass Vermögensverwalter nicht auf jedes Einzelinvestment abstellen müssen, sondern das gesamte Portfolio betrachten dürfen. Das ist auch für die Verlustschwellenmeldungen relevant. Wir schicken die entsprechenden Meldungen nur raus, wenn die Schwelle für das gesamte Depot gerissen wurde. Grünewald: Es gibt allerdings auch Depot- banken, die für jeden Einzeltitel eine Ver- lustschwellenmeldung versenden. Besonders bizarr ist das bei Absicherungsinstrumenten. Wenn ein Vermögensverwalter das Depot eines konservativen Kunden mit einem Derivat ge- gen Kursverluste schützt, ist es ja eigentlich eine gute Nachricht, wenn diese Absicherung an Wert verliert, weil das Portfolio als Ganzes im Plus liegt. Der Kunde aber wundert sich, wenn er eine Nachricht bekommt, dass eine Depotposition wertlos verfallen ist. Lettmeier: Lange beschäftigt hat uns auch ein anderer Punkt, der in der öffentlichen Wahr- nehmung weniger präsent ist als das Ziel- markt- oder das Kostenthema: das Transak- tions-Reporting. Wir müssen für jede einzelne Order bis zu 65 Datenfelder an die Bafin mel- den. Das Ziel ist, auf diese Weise Marktmiss- brauch zu verhindern. Diese Pflicht trifft nicht nur uns als Depotbank, sondern zunächst die Vermögensverwalter und den Kunden, sofern es sich um eine juristische Person handelt. Uns war schnell klar, dass die Vermögensver- walter ein solches Reporting nicht allein auf- setzen können, also übernehmen wir das für sie. Einige Depotbanken kämpfen heute noch damit, diese Berichte für ihre Geschäftspartner zu übernehmen, oder tun es gar nicht. Mifid II verbietet den Einbehalt von Provisionen in der Finanzportfoliover- waltung. Einige Vermögensverwalter leb- ten in der Vergangenheit zumindest zum Foto: © Wolf Heider-Sawall » Der Kunde wird immer häufiger den Satz hören: Das kann ich Ihnen nicht mehr anbieten. « Andreas Grünewald, VuV Andreas Grünewald: „Wenn ein Vermögensverwalter heute einen neuen Kunden akquiriert, geht dieser mit einem ganzen Ordner Papier nach Hause. Wir würden uns freuen, wenn er das alles lesen würde. Doch das passiert nicht.“ vertrieb & praxis I andreas grünewald | vuv + stefan lettmeier | v-bank 182 www.fondsprofessionell.de | 2/2018
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