FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 2/2018
Teil von Bestandsprovisionen. War die Umstellung der Vergütungsmodelle ein Problem? Grünewald: Nein. Bei unseren Mitgliedern ging der Trend schon seit Jahren in Richtung Honorarmodell, in dem möglicherweise anfal- lende Provisionen an den Kunden ausgekehrt werden. Einige Häuser haben in der Vergan- genheit aber geringere Verwaltungsgebühren veranschlagt und im Gegenzug die Bestands- provision einbehalten. Für den Kunden war das oft sogar günstiger, weil nur auf die nied- rigere Verwaltungsgebühr Mehrwertsteuer an- gefallen ist. Solche Modelle sind heute nicht mehr möglich. Lettmeier: Die meisten Vermögensverwalter haben ihr Gebührenmodell schon deutlich vor der Mifid-II-Einführung angepasst. Oft ist das bereits im Jahr 2016 geschehen – wahrschein- lich vor dem Hintergrund, dass das Regelwerk ursprünglich ja schon Anfang 2017 in Kraft treten sollte. Grünewald: Die Provisionen sind ja nur ein Teil des großen Themas Zuwendungen. Wir hören von Depotbanken und anderen Aus- richtern von Branchentreffen, dass Vermö- gensverwalter nicht mehr an Veranstaltungen teilnehmen, weil sie befürchten, gegen das Zuwendungsverbot zu verstoßen. Obwohl es keine offizielle Vorgabe gibt, scheint sich in der Branche die Sorge gebildet zu haben, dass nur noch Einladungen imWert von 20 bis 30 Euro statthaft sind. Wenn die Vermögensver- walter deshalb Branchentreffen meiden, die dem Informationsaustausch dienen, kann das ebenfalls nicht im Sinne des Anlegerschutzes sein. Unser Verband dagegen ist davon über- zeugt, dass der Besuch solcher Veranstaltun- gen nach wie vor möglich ist. Mit welcher Argumentation? Grünewald: Wir haben uns angeschaut, wie die EU-Parlamentarier das Thema für sich selbst sehen. Laut Artikel 5 in deren Verhal- tenskodex dürfen sie Geschenke, die aus Höf- lichkeit überreicht werden, im Gegenwert von bis zu etwa 150 Euro annehmen. Kosten für Reisen, Hotel und Bewirtung sind da noch gar nicht berücksichtigt. Ich gehe davon aus, dass wir Vermögensverwalter keine besseren oder schlechteren Menschen sind als die EU-Par- lamentarier. Also werde ich es mir weiterhin erlauben, einen Geschäftspartner aus Frank- furt, der mich in München besucht, zum Es- sen ins benachbarte Restaurant einzuladen – und im Gegenzug ohne schlechtes Gewissen eine Einladung annehmen, wenn ich ihn in Frankfurt besuche. Dies gehört einfach zu unserer Kultur und dem gesellschaftlichen Miteinander und hat doch überhaupt nichts mit nachteiligem Handeln zulasten der Kun- den oder gar mit Korruption zu tun. Unter den Überbegriff Zuwendungen fällt auch das Thema Research. Die Zeit der kostenlosen Aktien- und Marktana- lysen ist vorbei. Grünewald: Für unsere Verbandsmitglieder ist das ein weiterer echter Kostentreiber. Das zeigt das Beispiel meines eigenen Unterneh- mens. Früher habe ich Research von etwa 20 Brokern und Investmentgesellschaften gele- sen. Heute beschränke ich mich auf einige wenige Anbieter, weil ich je Adresse einen vier- oder sogar fünfstelligen Betrag bezahlen muss. Manche Vermögensverwalter verzich- ten vielleicht ganz auf externes Research, um die Kosten zu sparen. Ist das Anlegerschutz? Früher war das Research nur scheinbar kostenlos, denn die Broker haben im Gegenzug höhere Gebühren für die Abwicklung der Orders verlangt. Diese Koppelgeschäfte wollte der Regulator nicht mehr akzeptieren. Grünewald: Das klingt auch vernünftig. Aber ein kleiner Vermögensverwalter hat sich noch nie durch gutes Research dazu verleiten las- sen, eine Aktie bei einem bestimmten Broker zu kaufen. Er reicht die Order ohnehin bei der Depotbank ein, die wiederum entscheidet, wer den Auftrag erhält. Können die Vermögensverwalter solche Kosten an die Kunden weiterreichen? Grünewald: Oft bleibt ihnen nichts anderes übrig. All die Vorschriften, über die wir gesprochen haben, kosten Geld. Es gibt zwei Alternativen: Entweder die Marge des Ver- mögensverwalters sinkt immer weiter – dann muss er sein Geschäft irgendwann aufgeben –, oder der Kunde zahlt mehr. Für sich be- trachtet mag jede einzelne der neuen Vor- schriften sinnvoll erscheinen, und jede Behör- de und jeder Politiker hat gute Argumente, warum diese oder jene Regel auch noch wich- tig wäre, um den Anleger besser zu schützen. Aber in der Summe ist es einfach zu viel ge- worden. Die Gefahr ist real: Wir werden zu Tode reguliert. Vielen Dank für das Gespräch. BERND MIKOSCH | FP » Der Kunde möchte Themen mit seinem Vermögens- verwalter auch vertraulich besprechen können. Dann will er nicht, dass das Gespräch aufgezeichnet wird. « Stefan Lettmeier, V-Bank Foto: © Wolf Heider-Sawall Stefan Lettmeier: „Lange beschäftigt hat uns ein Punkt, der in der öffentlichen Wahrnehmung weniger präsent ist: das Transaktions-Reporting. Wir müssen für jede einzelne Order bis zu 65 Datenfelder an die Bafin melden.“ vertrieb & praxis I andreas grünewald | vuv + stefan lettmeier | v-bank 184 www.fondsprofessionell.de | 2/2018
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