FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 2/2018
Monega. „Das fängt beim rechtlichen Rah- men – also den nötigen Verträgen – an und geht über das steuerliche Know-how bis hin zur Unterstützung in Marketing und Vertrieb.“ Regulierungsexpertise Manager anderer Anbieter berichten Ähn- liches. „Wir liefern nicht nur die Fondshülle, sondern sehen uns als Consultant, der gemein- sam mit dem Initiator eine gute Lösung erar- beitet und ihn über die Jahre hinweg beglei- tet“, sagt Andreas Hausladen, Leiter Sales & Business Development bei Hansainvest. „Unsere Interessen sind absolut gleichgerich- tet: Sowohl der Initiator als auch wir haben ein Interesse daran, dass der Fonds erfolgreich ist und wächst.“ Viele Initiatoren kämen mit Fragen rund um Regulierung und Steuern auf Universal- Investment zu, berichtet Marcus Kuntz, Leiter Sales Fondsinitiatoren. „Wenn eine Service- KVG juristische Expertise im Haus hat, kann das dem Initiator helfen, den Aufwand für externe Anwälte zu sparen“, sagt er. Viele Fra- gen würden auch die Leistungsfähigkeit der Plattform betreffen. „Gerade bei komplexeren oder exotischeren Anlagestrategien ist es wichtig, von vornherein zu klären, ob die KVG und deren Partner wie Verwahrstellen diese überhaupt umsetzen können. Wir sind in der Lage, alle Anlageklassen abzubilden, auch mit Blick auf Derivate, Immobilien, Pri- vate Equity oder Engagements in Frontier Markets.“ Zur Sprache kommen dann auch Details wie die Möglichkeit, währungsge- sicherte Anteilsklassen aufzulegen, oder die Option, den Fonds in anderen Ländern zum Vertrieb zuzulassen. „Wir fragen einen Fonds- initiator nicht nur, was er heute benötigt, son- dern versuchen auch zu eruieren, was er in Zukunft brauchen könnte“, sagt Kuntz. Die Erfahrung zeige, dass viele Vermögensverwal- ter eines Tages Dienstleistungen benötigen, die über das einst gebuchte Paket hinaus- gehen. „Beginnt ein Initiator beispielsweise eines Tages, auch institutionelle Investoren anzusprechen, benötigt er ganz andere Repor- tings und Schnittstellen als im Retailgeschäft.“ Offene Plattform Vielen Initiatoren sei es auch wichtig, mit unterschiedlichen Partnern zusammenarbeiten zu können, beispielsweise was das Brokerage oder die Verwahrstelle anbelangt. „Universal- Investment bietet eine offene Plattform“, betont Kuntz. „Bei uns bekommt der Kunde Investment-AG: Die Alternative zur Service-KVG Als Armin Sabeur und Norbert Völler 2012 die Asset-Management-Boutique Optinova in Oberursel gründeten, wählten sie als Rechtsform die Investmentaktiengesell- schaft mit Teilgesellschaftsvermö- gen . „Diese Rechtsform erlaubt es uns, Fonds aufzulegen, ohne selbst eine Kapi- talverwaltungsgesellschaft zu sein oder eine Service-KVG zu beauftragen“, sagt Sabeur. „Wir sind mit dieser Gesellschaftsform sehr zufrieden und verstehen nicht, warum sie in Deutschland so selten ist.“ Laut Bundes- bank gibt es aktuell in Deutschland nur 21 Investment-AGs, während die vergleichbare Rechtsform SICAV (Société d’Investisse- ment à Capital Variable) in Luxemburg und anderen Ländern weit verbreitet ist. Grundlagen: Eine Investment-AG wird gegründet, um Sondervermögen zu verwalten. Das Kapital der Gesell- schaft wird daher in Wertpapieren an- gelegt. Die stimmberechtigten Anteile des Initiators heißen „Unternehmens- aktien“, die der externen Investoren „Anlageaktien“. Eine Investment-AG kann mehrere voneinander unabhängi- ge Fonds („Teilgesellschaftsvermögen“, TGV) gründen. So verwaltet Optinova derzeit drei TGV. Die Fondsadministra- tion lässt sich auslagern. Der Vermö- gensverwalter aus Oberursel hat diese Aufgabe an Universal-Investment dele- giert. Als Verwahrstelle dient State Street. Vorteile: „Ein großer Pluspunkt ist, dass es sich bei den Teilgesellschaftsvermögen tatsäch- lich um unsere eigenen Fonds handelt“, betont Sabeur. „Eine Service-KVG kann den Vertrag kündigen – im schlimmsten Fall steht der Initiator ohne Fonds da. Das kann uns nicht passieren. Hier sind die Gewichte anders verteilt: Wir können einen neuen Administrator bestimmen und auch die Verwahrstelle austauschen.“ Außerdem ist es günstiger, nur die Administration auszulagern, statt gleich die ganze KVG-Dienstleistung einzukaufen. So bleibt ein höherer Anteil der Verwaltungsgebühr eines Fonds beim Initiator. Nachteile: Die größeren Freiheiten gehen mit höheren Risiken einher. „Die Haftung für die Fonds liegt komplett bei uns, beispielsweise mit Blick auf Pflichtveröffentli- chungen und das Einhalten der Anlagerichtlinien“, berich- tet Sabeur. „Auch die Verkaufsprospekte für die Fonds haben wir selbst erstellt.“ Abschreckend dürften auf den einen oder anderen außerdem die finanziellen Dimensio- nen wirken: Für eine Investment-AG sind 300.000 Euro Gründungskapital nötig, während bei einem Finanzdienst- leistungsinstitut 25.000 Euro reichen. Hinter Optinova steht ein Großinvestor aus der deutschen Werkzeugindustrie, der 30 Millionen Euro Kapital eingebracht hat. Rolf Kieckebusch, Kirix: „Bei der Wahl der richtigen Service-KVG haben viele Kriterien eine Rolle gespielt.“ Stefan Gretschel, RP: „Die Kosten der Verwahrstellen sind oft noch intransparenter als die der KVG.“ Armin Sabeur, Optinova: „Es sind unsere eigenen Fonds.“ » Wir sind als neutrale Plattform ein › One Stop Shop ‹ , leben aber zugleich den › Best Choice ‹ -Ansatz. « Andreas Hausladen, Hansainvest Foto: © RP; Kirix; Optinova 260 www.fondsprofessionell.de | 2/2018 vertrieb & praxis I service-kvg
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