FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 2/2018

lungsoption nur der Weg über Kooperationen zur Umsetzung eines Zielrentenangebots nach dem Sozialpartnermodell. Damit war relativ schnell klar, dass das neue Gesetz zu ganz neuen Zusammenschlüssen unterschiedlicher Marktteilnehmer führen würde – und zwar auch dann, wenn diese bei der bAV eigentlich seit jeher im Wettbewerb stehen. Und kaum hatte der Bundestag Anfang Juni des Vorjahres das Betriebsrentenstärkungs- gesetz verabschiedet, gaben dann auch schon auf Initiative der Gothaer Versicherung fünf traditionelle Lebensversicherer einen solchen Zusammenschluss bekannt. Unter dem Namen „Das Rentenwerk“ bieten Barmenia, Debeka, Gothaer, Huk-Coburg und Stuttgarter eine flexible Betriebsrente nach dem Sozial- partnermodell an, die Arbeitgeber und Ge- werkschaften an ihre Bedürfnisse anpassen können. Die beiden Hauptakteure im Rentenwerk- Konsortium sind die Gothaer und die Debeka, wobei die Kölner mit knapp 30 Prozent den höchsten Konsortialanteil halten, dicht gefolgt von der Debeka. Einfach waren die Verhand- lungen über Zuständigkeiten und Aufgaben- teilung in der neuen Fünfergemeinschaft si- cher nicht, am Ende haben sich die Renten- werker darauf geeinigt, dass die Debeka die versicherungstechnische Verwaltung der Ver- träge übernimmt, während die Kölner mit ihrer Tochter Gothaer Asset Management für die Kapitalanlage verantwortlich zeichnen. Bündelung der Kräfte Im Februar dieses Jahres gingen zwei wei- tere Versicherer mit der Nachricht an die Öffentlichkeit, man wolle eine gemeinsame Konsortiallösung für die Zielrente auf den Markt bringen. Die Zürich-Gruppe und der Talanx-Konzern meldeten ihren Schulter- schluss für ein gemeinsames Angebot zum Sozialpartnermodell. Unter dem gemeinsamen Dach „Die deutsche Betriebsrente“ werde man die jeweiligen Kompetenzen in der betrieblichen Altersvorsorge und bei digitalen Lösungen bündeln mit dem Ziel, zu einem der Innovationstreiber in der neuen tarifvertragli- chen Altersversorgung zu werden. „Eine Konsortiallösung zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung liefert einen deutlichen Mehrwert und ein besonderes Maß an finanzieller Sicherheit“, erklärt dazu Fabian von Löbbecke, Vorstandschef der Talanx Pen- sionsmanagement AG. Aus Sicht des Kunden werde so die Verantwortung für die Durchfüh- rung seiner bAV auf zwei starke Schultern verteilt. Damit werde den Sozialpartnern und ihren Arbeitgebern und Arbeitnehmern die Gewähr dafür geboten, dass „Die deutsche Betriebsrente“ über Jahrzehnte und Genera- tionen hinweg ein verlässlicher Vertragspart- ner bleibe. Zur Aufgabenteilung des Zürich- Talanx-Tandems erklärt von Löbbecke gegen- über der Redaktion: „Die automatisierte Ver- arbeitung von Anträgen und die Pflege beste- hender Verträge sind eine besondere Kompe- tenz von Zurich, die mit der Expertise von Talanx Deutschland bei der digitalen Steue- rung von Beratungs- und Angebotsprozessen kombiniert wird.“ Anfang März dieses Jahres meldete sich ein weiteres Partnerschafts-Duo startklar für die Sozialpartnerrente, die R+VVersicherung und die Union Investment, die beide zum genos- senschaftlichen Sektor gehören. „Wir bieten gemeinsam als bundesweit erste Anbieter ein Konzept für die Zielrente“, überraschten die Vorstandsvorsitzenden Hans Joachim Reinke von Union Investment und Norbert Rollinger von der R+V-Versicherung auf einer gemein- samen Pressekonferenz in Frankfurt die an- wesenden Journalisten. Pensionsfonds als Lösung Sowohl das Genossenschafts-Duo als auch „Die deutsche Betriebsrente“ von Zürich und Talanx wollen auf den Pensionsfonds als einen von drei möglichen Durchführungswe- gen bei der Sozialpartnerrente setzen. Bei den Genossen übernimmt die gemeinsame Tochter R+V Pensionsfonds AG die Federführung für das neue Modell. „Die Umsetzung des Sozial- partnermodells setzt sowohl das Know-how einer nachweislich erfolgreichen Kapitalanla- ge als auch eine effiziente, kostengünstige Verwaltung mit dem Element einer umfassen- den Beratung für alle Beteiligten voraus“, er- klärt dazu Rüdiger Bach, bAV-Vorstand bei der R+V. Der Versicherer übernehme als einer der größten und erfahrensten bAV-Anbieter Deutschlands dabei wie bisher alle Aufgaben, die mit der Führung der Gesellschaft, der Be- ratung und der Kundenbetreuung verbunden sind. Union Investment als Asset Manager gestalte den entsprechenden Spezialfonds, in den das Geld für die spätere Betriebsrente der Arbeitnehmer investiert werde. Anhand der Wünsche der entsprechenden Sozialpartner erstellen R+V und Union In- vestment jeweils ein für die Branche indi- viduell passendes Konzept der Zielrente. In Die neue und die alte bAV-Welt im Vergleich Traditionelle bAV (bAV-Welt I) Sozialpartnermodell (bAV-Welt II) Durchführungswege Alle fünf Durchführungswege Pensionskasse, Pensionsfonds, Direktversicherung Garantien Ja, Leistungszusage, Beitragszusage mit Nein, reine Beitragszusage Mindestleistung oder beitragsorientierte Leistungszusage Arbeitsrechtliche Grundlage Individual- oder kollektivrechtlich Nur Tarifvertrag (Branchen- oder Haustarif) Sicherungsbeitrag für die Einrichtung Nein „Sollvorschrift“ Gremienbeteiligung Teilweise ja, zum Beispiel wenn eine Verpflichtend der Arbeitnehmer soziale Einrichtung im Sinne des BetrVG paritätisch besetzt wird Gesonderte aufsichtsrechtliche Nein Ja, für durchführende Einrichtungen, Vorschriften die das Sozialpartnermodell umsetzen Arbeitgeberzuschuss (Weitergabe Freiwillig Verpflichtend in Höhe von 15 Prozent der Sozialversicherungsersparnis) des Entgeltumwandlungsbetrags Opting-out Ja, aber Rechtsunsicherheiten Ja, aber nur per Tarifvertrag Steuerrecht Kein Unterschied Kein Unterschied Sozialversicherungsrecht Kein Unterschied Kein Unterschied Quelle: Stuttgarter Lebensversicherung Michael Kurtenbach von der Gothaer setzt auf die Direktversicherung als Durchführungsweg. 313 www.fondsprofessionell.de | 2/2018

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