FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 2/2018

Abstimmung mit den Sozialpartnern wird eine gemeinsame Renditeeinschätzung vorgenom- men. Anhand dieser wählt dann Union Invest- ment die dazu passenden Kapitalanlageklas- sen und definiert eine entsprechende Strategie. Darüber hinaus können in die Zielrente Ver- sicherungsbausteine integriert werden, bei- spielsweise bei Invalidität oder zur finanziel- len Absicherung von Hinterbliebenen. Warum sich auch Talanx und Zurich bei der deutschen Betriebsrente zur Umsetzung der Beitragszusage für den Durchführungsweg des kapitalmarktbasierten Pensionsfonds ent- schieden haben, erläutert der Talanx-Pensions- management-Chef so: „Dieser Durchfüh- rungsweg ist in seiner Funktionsweise prädes- tiniert für die Gestaltung von Versorgungslö- sungen ohne Garantien und zudem bei beiden Partnern langjährig praxiserprobt.“ Das Mo- dell biete den Sozialpartnern vielfältige Chan- cen, da Arbeitnehmer von besonders attrakti- ven Renditechancen profitieren könnten, wäh- rend Arbeitgeber durch eine einfache und fle- xible Handhabung entlastet würden. Flexibilität bei Direktversicherung Ist damit der Pensionsfonds als einer von drei möglichen Durchführungswegen im So- zialpartnermodell schon gewissermaßen als erste Wahl gesetzt? Das ist keineswegs aus- gemacht, wie die Entscheidung beim Renten- werk belegt. Dort haben sich die Verantwort- lichen für die Direktversicherung entschieden. „Nach intensiver Prüfung haben wir festge- stellt, dass das neue Gesetz der Direktversi- cherung für die Sozialpartnerrente die glei- chen Kapitalanlagemöglichkeiten wie dem Pensionsfonds gibt“, erklärt Michael Kurten- bach, „sie bietet aber zusätzlich eine höhere Flexibilität in Bezug auf die Übertragbarkeit und private Fortführung von bAV-Verträgen.“ Die Gothaer hatte unabhängig von der BRSG-Umsetzung bereits im Frühjahr 2015 damit begonnen, ihr Angebotsregal gründlich zu durchforsten und als Konsequenz daraus entschieden, sukzessive die traditionellen Al- tersvorsorgeprodukte mit klassischen Garan- tien durch moderne, kapitaleffiziente Produkte zu ersetzen. Das sei alles andere als ein ein- facher Prozess, zumal dieser zum Teil ein- schneidende Maßnahmen erfordere, weil Ga- rantien sukzessive zurückgefahren werden, Überschüsse reduziert und Kosten gesenkt werden müssten, hatte Kurtenbach bereits Anfang 2017 im Interview mit FONDS pro- fessionell erklärt. Da müsse man schon die Rückendeckung der entsprechenden Auf- sichtsgremien des Unternehmens haben. „Aus heutiger Sicht sind wir aber auf einem guten Weg, diesen tiefgreifenden Transformations- prozess bis zum Jahr 2020 abgeschlossen zu haben“, erklärt Kurtenbach dazu und zeigt sich vor diesem Hintergrund durchaus erfreut darüber, dass die Gothaer gut ins Jahr 2018 gestartet sei, was die Umsatzzahlen der ersten vier Monate deutlich zeigten. Nachahmer wahrscheinlich Dass es bei den drei bisher abgeschlossenen Partnerschaften für die neue bAV bleiben wird, ist kaum zu erwarten. Marktteilnehmer rechnen damit, dass beispielsweise das öffent- lich-rechtliche Lager aus Sparkassen und Pro- vinzial-Versicherungen längst in den Startlö- chern scharrt, um im Wettbewerb um neue Sozialpartnermodelle mitzumischen. Die Leu- te vom Rentenwerk müssen damit rechnen, dass es demnächst zur Bildung eines weiteren Konsortiums aus dem Kreis der Versiche- rungsvereine auf Gegenseitigkeit kommen wird. Die in Oberursel ansässige Alte Leipzi- ger – Hallesche hat jedenfalls schon signali- siert, dass sie in das Geschäft mit der neuen Betriebsrente einsteigen will. Man entwickle bereits flexible Lösungen für die neuen Mo- delle, hieß es, und führe dazu Gespräche mit möglichen Partnern. HANS HEUSER| FP Rüdiger Bach von der R+V Versicherung sieht Vorteile in der Partnerschaft mit Union Investment. Fabian von Löbbecke von Talanx Pensionsmanagement sieht den Pensionsfonds als prädestiniert für die bAV-II. Was das BRSG für bAV-Altverträge bringt Neben der Einführung des neuen Sozialpartnermodells sieht das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) auch eine Reihe von Verbesserungen für bereits bestehende bAV- Verträge in allen fünf herkömmlichen Durchführungswe- gen sowie bei über den Arbeitgeber abgeschlossenen Riester-Verträgen vor. Ein kurzer Überblick dazu: Neuer Förderbetrag: Geringverdiener – als solche gelten Beschäftigte mit einem Monatslohn von bis zu 2.200 Euro – erhalten einen staatlichen Zuschuss von bis zu 30 Pro- zent des gesamten Arbeitgeberbeitrags zur bAV. Gefördert werden Beiträge von mindestens 240 bis höchstens 480 Euro im Kalenderjahr, damit beträgt der Förderbetrag für den Arbeitgeber somit 72 bis maximal 144 Euro im Kalenderjahr. Er wird dem Arbeitgeber im Wege der Verrechnung mit der von ihm abzuführenden Lohnsteuer gewährt. Der zusätzliche Arbeitgeberbeitrag bleibt beim Arbeitnehmer steuerfrei. Arbeitgeberzuschuss zur bAV: Spart der Arbeitgeber durch die bAV Sozialversicherungsbeiträge, so ist er künftig ver- pflichtet, bis zu 15 Prozent des von ihm ersparten Arbeit- geberanteils an der Sozialversicherung zugunsten des Be- schäftigten an die entsprechende Versorgungseinrichtung weiterzuleiten. Die Regelung gilt für ab 2019 abgeschlos- sene Neuverträge, für bereits bestehende bAV-Verträge ist der Zuschuss erst ab 2022 zu zahlen. Ausweitung des steuerfreien Dotierungsrahmens: Für alle schon vor der BRSG-Umsetzung bestehenden Durchfüh- rungswege Direktversicherung, Pensionskasse, Pensions- fonds, Unterstützungskasse und Direktzusage wird der steuerfreie Höchstbetrag der Entgeltumwandlung von vier auf acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung angehoben. Verbesserungen bei Riester-Rente: Im Gegensatz zur privaten Riester-Rente bestand für über den Arbeitgeber abgeschlossene Riester-Verträge eine Beitragspflicht zur Krankenversicherung in der Auszahlungsphase. Durch das BRSG wurde diese sogenannte „Doppelverbeitragung“ betrieblicher Riester-Verträge aufgehoben. Zudem wurde die jährliche Grundzulage bei Riester-Verträgen von früher 154 auf jetzt 175 Euro pro Jahr erhöht. 314 www.fondsprofessionell.de | 2/2018 fonds & versicherung I betriebsrentenstärkungsgesetz Foto: © Talanx, R+V

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